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   BFH, 25.10.1995 - III R 31/95   

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https://dejure.org/1995,6604
BFH, 25.10.1995 - III R 31/95 (https://dejure.org/1995,6604)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1995 - III R 31/95 (https://dejure.org/1995,6604)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - III R 31/95 (https://dejure.org/1995,6604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer mangelnden Vertretung bei Ablehnung eines Antrags auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung und Durchführung der Verhandlung ohne Vertreter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
    Ein Fall mangelnder Vertretung ist indes nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des Vertreters des Klägers abgelehnt wird, das FG die mündliche Verhandlung ohne den Vertreter durchführt und durch Urteil entscheidet (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648).
  • BFH, 14.03.1994 - VI B 70/92

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
    Ein Fall mangelnder Vertretung ist indes nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des Vertreters des Klägers abgelehnt wird, das FG die mündliche Verhandlung ohne den Vertreter durchführt und durch Urteil entscheidet (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648).
  • BFH, 24.03.1994 - X R 85/93

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Revisionsverfahrens

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
    Ein Fall mangelnder Vertretung ist indes nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des Vertreters des Klägers abgelehnt wird, das FG die mündliche Verhandlung ohne den Vertreter durchführt und durch Urteil entscheidet (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648).
  • BFH, 17.02.1988 - VII R 114/87

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Nichtzulassung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
    Bei einem schlüssigen Vortrag kommt insoweit die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs in Betracht, die jedoch die zulassungsfreie Revision nicht begründen kann (BFH-Beschluß vom 17. Februar 1988 VII R 114/87, BFH/NV 1988, 716).
  • BFH, 23.01.1995 - X R 126/94

    Zulässigkeit einer gleichzeitig mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
    Eine gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision wird aber nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung des BFH, Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, m. w. N.).
  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
    Ein Fall mangelnder Vertretung ist indes nicht bereits gegeben, wenn ein Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Verhinderung des Vertreters des Klägers abgelehnt wird, das FG die mündliche Verhandlung ohne den Vertreter durchführt und durch Urteil entscheidet (BFH-Beschlüsse vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409, und vom 24. März 1994 X R 85/93, BFH/NV 1994, 648).
  • BFH, 27.01.1995 - VIII B 105/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
    Eine gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision wird aber nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung des BFH, Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, m. w. N.).
  • BFH, 08.02.1991 - III R 190/86

    Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - III R 31/95
    Die Bestimmung soll gewährleisten, daß der Beteiligte Gelegenheit erhält, entweder in eigener Person oder vertreten durch seinen Bevollmächtigten seinen Standpunkt darzulegen (Urteil des Senats vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41).
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 15/00

    Rechtsmissbrauch des Finanzamts durch Antrag auf mündliche Verhandlung (§ 90 a

    Das Recht eines Beteiligten, nach § 90 a Abs. 2 S. 1 FGO mündliche Verhandlung zu beantragen, wird - wie jede Prozesshandlung im finanzgerichtlichen Verfahren - durch das Institut des Rechtsmissbrauchs begrenzt (s. z.B. zum rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch: BFH vom 11. April 2002 I B 56/01, BFH/NV 2002, 1164; zur rechtsmissbräuchlichen Wiederholung eines Prozesskostenhilfeantrages: BFH vom 20. Februar 1998 VII K 7/97, BFH/NV 1998, 1248; zum Rechtsmissbrauch durch Erhebung einer Untätigkeitsklage: BFH vom 30. Juni 1995 III B 187/94, BFH/NV 1996, 412 jeweils m.w.N).
  • BFH, 01.02.1999 - X R 146/96

    Nicht ordnungsgemäße Vertretung; Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung

    Dies gilt auch für den Fall einer plötzlich auftretenden Krankheit (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1994 X R 44/94, BFH/NV 1995, 243; vom 25. Oktober 1995 III R 31/95, BFH/NV 1996, 412).
  • BFH, 22.01.1998 - V B 101/97

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Er muß angeben, welche Tatsachen, insbesondere welche Schreiben in den Steuerakten, das FG nicht beachtet hat (vgl. BFH-Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412); denn zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehört der durch das Klagebegehren begrenzte Prozeßstoff, der durch die Sachaufklärung des FG und durch die Mitwirkung der Beteiligten verschafft worden ist, einschließlich des Inhalts der dem FG vorgelegten Akten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
  • BFH, 20.03.1997 - XI R 68/95

    Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensmangel im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3

    Die Vorschrift soll gewährleisten, daß der Beteiligte Gelegenheit erhält, entweder in eigener Person oder vertreten durch seinen Bevollmächtigten seinen Standpunkt darzulegen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Oktober 1995 III R 31/95, BFH/NV 1996, 412).
  • BFH, 21.04.1997 - V B 136/96

    Unvollständige Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als

    Er muß angeben, welche Tatsachen, insbesondere welche Schreiben in den Steuerakten, das FG bei seiner Entscheidung nicht beachtet hat (vgl. BFH- Beschluß vom 28. September 1995 V B 35/95, BFH/NV 1996, 412); denn zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehört der durch das Klagebegehren begrenzte Prozeßstoff, der durch die Sachaufklärung des FG und durch die Mitwirkung der Beteiligten beschafft worden ist, einschließlich des Inhalts der dem FG vorgelegten Akten (vgl. BFH-Beschluß vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695).
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