Rechtsprechung
BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge der Abweichung; Erheblichkeit eines Verfahrensmangels; steuerrechtliche Zuordnung und Abzug von Finanzierungskosten bei fremdfinanzierten Rentenmodellen höchstrichterlich geklärt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 786/01
- BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 16.09.2004 - X R 19/03
Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten …
Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06
b) Vorliegend berufen sich die Kläger auf eine Divergenz zum BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03 (BFHE 207, 528, BStBl II 2006, 238).Denn wie die Kläger ebenfalls selbst einräumen, ist auch der X. Senat des BFH in seiner Entscheidung vom 16. September 2004 davon ausgegangen, dass wenn der Anbieter für seine Kreditvermittlungsleistung bereits von der finanzierenden Bank eine Provision erhalten hat, eine weitere vom Kunden geforderte Zahlung in voller Höhe der Vermögensebene zuzurechnen ist (BFH-Urteil in BFHE 207, 528, BStBl II 2006, 238 unter II.5.g der Gründe).
Wie auch die Kläger nicht verkennen, ist die steuerrechtliche Zuordnung und der Abzug von Finanzierungskosten bei fremdfinanzierten Rentenmodellen durch die BFH-Urteile vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00 (BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223) und in BFHE 207, 528, BStBl II 2006, 238 weitgehend geklärt.
- BFH, 15.03.2002 - V B 33/01
Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.
Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06
Hiermit wird letztlich ein Rechtsanwendungsfehler des FG geltend gemacht, der nicht zur Revisionszulassung führen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040). - BFH, 18.03.2005 - IX B 193/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06
Dass beim BFH oder anderen FG ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind, vermag das notwendige Allgemeininteresse indes nicht zu begründen, denn damit wird nur ein individuelles Interesse der Kläger an einer Gleichbehandlung mit dem Steuerpflichtigen in diesen anhängigen Verfahren dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 18. März 2005 IX B 193/04, BFH/NV 2005, 1342).
- BFH, 05.05.2004 - VIII B 168/03
Kumulative Urteilsbegründung; behinderungsbedingter Mehrbedarf
Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06
Es muss sich dabei um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 168/03, BFH/NV 2004, 1524). - BFH, 20.12.2005 - X B 120/05
Divergenz; materiell-rechtliche Fehler
Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06
a) Rügen die Kläger --wie hier-- eine Abweichung des angegriffenen Urteils des Finanzgerichts (FG) von einer anderen Entscheidung des BFH, so müssen sie tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 120/05, BFH/NV 2006, 779). - BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00
Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung
Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06
Wie auch die Kläger nicht verkennen, ist die steuerrechtliche Zuordnung und der Abzug von Finanzierungskosten bei fremdfinanzierten Rentenmodellen durch die BFH-Urteile vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00 (BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223) und in BFHE 207, 528, BStBl II 2006, 238 weitgehend geklärt. - BFH, 31.05.2005 - VI B 93/04
Reserveoffizier; Auslandseinsatz; Werbungskostenabzug
Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06
Es sind dabei insbesondere Ausführungen dazu erforderlich, weshalb die aufgeworfene Rechtsfrage nicht nur für den konkreten Streitfall der Kläger von Bedeutung ist, sondern darüber hinaus eine unbekannte Vielzahl gleichartiger Fälle betrifft, d.h. eben für die Allgemeinheit von grundsätzlicher Bedeutung ist (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 VI B 93/04, BFH/NV 2005, 1555). - BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 25.10.2006 - VIII B 62/06
Auch eine greifbare Gesetzwidrigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25) ist hiermit nicht schlüssig dargetan.