Rechtsprechung
BFH, 25.10.2007 - III R 63/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Bekleidungskosten von Transsexuellen keine außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung von Aufwendungen für eine geplante Geschlechtsumwandlung (hier: Aufwendungen für einen Alltagstest zur Geschlechtsumwandlung) als außergewöhnliche Belastung; Aufwendungen für Damenkleidung, Damenschuhe und für angeschaffte Perücken als außergewöhnliche ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Der Grundtatbestand des § 33 EStG
- Größere Aufwendungen
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 28.09.2005 - 10 K 1088/03
- BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 18.06.1997 - III R 84/96
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
a) Bei krankheitsbedingten Aufwendungen liegt Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen vor, soweit Maßnahmen zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit durchgeführt werden (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958; vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805;… vom 17. März 2003 III R 5/02, BFH/NV 2003, 1568).Der Begriff der Heilbehandlung umfasst alle Eingriffe und anderen Behandlungen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zu dem Zweck angezeigt sind und vorgenommen werden, Krankheiten, Leiden, Körperschäden, körperliche Beschwerden oder seelische Störungen zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern (Senatsurteil in BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805, m.w.N.).
Aufwendungen für eine Heilbehandlung in diesem Sinne werden nach der Rechtsprechung des Senats typisierend als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, ohne dass im Einzelfall die grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG gebotene Prüfung der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach durchzuführen ist (Senatsurteil in BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805).
- BFH, 11.07.1985 - II R 72/79
Aufhebung eines durch den Teilabhilfebescheid eingeschränkten Änderungsbescheid …
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
Dementsprechend sind Aufwendungen für die Neuanschaffung von Kleidung als sog. Krankheitsfolgekosten nicht abziehbar, wenn ein Steuerpflichtiger seine bisherige Kleidung aus Krankheitsgründen nicht mehr verwenden kann (BFH-Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 105/78, BFHE 133, 550; Senatsbeschluss vom 29. Januar 1986 III B 63-64/85, BFH/NV 1986, 285).Dieser Verlust entspricht dem eines Steuerpflichtigen, der wegen einer Erkrankung oder einer medizinisch indizierten Gewichtsabnahme seine frühere Bekleidung nicht mehr verwenden kann und bei dem eine steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ausscheidet (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 133, 550, sowie in BFH/NV 1986, 285).
- BFH, 17.07.1981 - VI R 105/78
Außergewöhnliche Belastung - Kleidungsstücke - Abmagerungskur
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
Dementsprechend sind Aufwendungen für die Neuanschaffung von Kleidung als sog. Krankheitsfolgekosten nicht abziehbar, wenn ein Steuerpflichtiger seine bisherige Kleidung aus Krankheitsgründen nicht mehr verwenden kann (BFH-Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 105/78, BFHE 133, 550;… Senatsbeschluss vom 29. Januar 1986 III B 63-64/85, BFH/NV 1986, 285).Dieser Verlust entspricht dem eines Steuerpflichtigen, der wegen einer Erkrankung oder einer medizinisch indizierten Gewichtsabnahme seine frühere Bekleidung nicht mehr verwenden kann und bei dem eine steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ausscheidet (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 133, 550, sowie in BFH/NV 1986, 285).
- BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen - …
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
a) Bei krankheitsbedingten Aufwendungen liegt Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen vor, soweit Maßnahmen zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit durchgeführt werden (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958; vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805;… vom 17. März 2003 III R 5/02, BFH/NV 2003, 1568). - BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
Nur soweit Werte aus dem Vermögen eines Steuerpflichtigen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt eine Belastung vor, so bei verlorenem Aufwand zur Beseitigung von Schäden an einem Vermögensgegenstand von existentiell wichtiger Bedeutung (z.B. Senatsurteil vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104). - BFH, 24.10.1995 - III R 106/93
Aufwendungen für medizinische Fachliteratur sind auch dann keine außergewöhnliche …
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
b) Aufwendungen, die lediglich in einem mittelbaren Zusammenhang mit einer Krankheit stehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden (Senatsurteil vom 24. Oktober 1995 III R 106/93, BFHE 179, 93, BStBl II 1996, 88). - BFH, 17.07.2003 - III R 5/02
Außergewöhnliche Belastung, Klima-Heilbehandlung am Toten Meer
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
a) Bei krankheitsbedingten Aufwendungen liegt Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen vor, soweit Maßnahmen zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit durchgeführt werden (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958; vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805; vom 17. März 2003 III R 5/02, BFH/NV 2003, 1568). - BFH, 15.12.2005 - III R 10/04
Außergewöhnliche Belastung - krankheitsbedingter Einbau eines Aufzugs in EFH
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
Denn in einem derartigen Fall handelt es sich um eine bloße Umschichtung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen nicht (außergewöhnlich) belastet (Senatsurteile vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931;… vom 25. Januar 2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081). - BFH, 25.01.2007 - III R 7/06
Besteuerung von Kapitalvermögen; Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
Denn in einem derartigen Fall handelt es sich um eine bloße Umschichtung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen nicht (außergewöhnlich) belastet (…Senatsurteile vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931; vom 25. Januar 2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081). - FG München, 28.09.2005 - 10 K 1088/03
Bekleidungs- und Perückenkosten eines Transsexuellen keine außergewöhnlichen …
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 119 veröffentlichten Urteil ab.
- FG Niedersachsen, 10.12.2008 - 7 K 166/08
Reinigungskosten eines Polizisten für seine Dienstkleidung grundsätzlich keine …
Speziell die Berücksichtigung von Ausgaben für Kleidung als außergewöhnliche Belastung hat der BFH "ausdrücklich auch für den Fall abgelehnt, dass Mehraufwendungen dieser Art. Folgekosten einer Krankheit sind" (…Beschluss vom 29. Januar 1986, III B 63-64/85, BFH/NV 1986, 285), auch dann nicht, "wenn ein Steuerpflichtiger seine bisherige Kleidung aus Krankheitsgründen nicht mehr verwenden kann" (Urteil vom 25. Oktober 2007, III R 63/06, BFH/NV 2008, 544 , ebenso Urteil vom 17. Juli 1981, VI R 105/78, Der Betrieb 1981, 2360, juris-Entscheidungsdienst). - FG Hamburg, 07.03.2008 - 5 K 30/07
Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als …
Bei krankheitsbedingten Aufwendungen liegt Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen vor, soweit Maßnahmen zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6.4.1990 III R 60/88, BStBl II 1990, 958 ; vom 18.6.1997 III R 84/96, BStBl II 1997, 805 ;… vom 17.3.2003 III R 5/02, BFH/NV 2003, 1568 ; vom 25.10.2007 III R 63/06, n. v.).Aufwendungen, die lediglich in einem mittelbaren Zusammenhang mit einer Krankheit stehen (sog. Krankheitsfolgekosten), können nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden (BFH-Urteile vom 25.10.2007 III R 63/06, n. v., vom 24.10.1995 III R 106/93, BStBl II 1996, 88 ).
- FG Nürnberg, 26.11.2009 - 4 K 688/09
Mehrkosten für Automatikgetriebe keine außergewöhnliche Belastung
Sofern der Steuerpflichtige Gegenstände anschafft, die für ihn einen Gegenwert zu den aufgewandten Kosten darstellen, handelt es sich um eine bloße Umschichtung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen nicht (außergewöhnlich) "belastet" (sog. Gegenwerttheorie, vgl. BFH-Urteil vom 25.10.2007 III R 63/06, BFH/NV 2008, 544). - FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - 7 K 7074/16
Kein Abzug von Aufwendungen für den Anschluss eines Einfamilienhauses an das …
Denn in einem derartigen Fall handelt es sich um eine bloße Umschichtung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen nicht (außergewöhnlich) belastet (BFH, Urteil vom 25.10.2007 III R 63/06, BFH/NV 2008, 544, II. 1. c) m. w. N.). - FG München, 30.09.2011 - 8 V 232/11
Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist - Auflösung einer Ansparrücklage als …
c) Nach der Rechtsprechung des BFH kann die Auflösung einer Ansparrücklage, die im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung vollzogen wird, den steuerbegünstigten Betriebsaufgabegewinn erhöhen (BFH-Urteil vom 28. November 2007 X R 43/06, BFH/NV 2008, 544, m.w.N.).