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   BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72   

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https://dejure.org/1976,422
BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72 (https://dejure.org/1976,422)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1976 - IV R 90/72 (https://dejure.org/1976,422)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1976 - IV R 90/72 (https://dejure.org/1976,422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    GmbH & Co. KG - Gewinnverteilungsabrede - Änderung - Erhöhung der Gewinnanteile der Kommanditisten - Zustimmung der GmbH - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5; KStDV § 19; KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 499
  • NJW 1977, 728 (Ls.)
  • DB 1977, 938
  • BStBl II 1977, 467
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 15.11.1967 - IV R 139/67

    Besetzung eines Gerichts - Vorschriftsmäßigkeit - Prüfung auf Rüge - GmbH & Co.

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    Die Literatur stehe auf dem Standpunkt, daß eine verdeckte Gewinnausschüttung dann nicht in Betracht komme, wenn trotz Änderung der Gewinnverteilung bei der GmbH & Co. KG der Gewinnanteil der GmbH noch angemessen i. S. des Urteils des Senats vom 15. November 1967 IV R 139/67 (BFHE 90, 399, BStBl II 1968, 152) sei.

    Der Frage, ob und inwieweit bei der GmbH & Co. KG verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 KStG, § 19 KStDV) in Betracht kommen, hat sich das Schrifttum vor allem im Anschluß an die Entscheidung des Senats IV R 139/67 sowie der weiteren Entscheidungen des Senats vom 15. November 1967 IV 115/65, IV R 244/66 und IV R 2/67 (BFHE 90, 422 bis 426, BStBl II 1968, 174 bis 175) zugewendet (vgl. auch das BFH-Urteil vom 25. April 1968 VI R 279/66, BFHE 93, 130, BStBl II 1968, 741).

    Wenn sich auch aus dem Urteil des Senats IV R 139/67 Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer gewinnmäßigen Mindestausstattung der Komplementär-GmbH ergeben, so schließt das keineswegs ein, daß jeder höhere Gewinnanteil der GmbH als unangemessen und anpassungsbedürftig zu qualifizieren wäre.

    Die verdeckte Gewinnausschüttung wird damit allerdings in anderer Form erfaßt als dies im Urteil IV R 139/67 für den Fall einer unangemessenen Gewinnverteilung dargestellt ist.

    Wird - wie im Falle IV R 139/67 untersucht - lediglich eine als unangemessen zu qualifizierende Gewinnverteilung vereinbart, während sonst die Verhältnisse unverändert bleiben, so sind - solange diese Gewinnverteilung gilt - die gegenwärtigen und auch alle künftigen Gewinnverteilungen in der Form zu korrigieren, daß der Gewinnanteil der Komplementär-GmbH auf das Angemessene zu erhöhen ist (verdeckte Gewinnausschüttung), gleichwohl aber die vereinbarten Gewinnanteile den Kommanditisten verbleiben, sich allerdings jetzt gedanklich aus den angemessenen (verminderten) Gewinnanteilen und aus den von der GmbH verdeckt ausgeschütteten Gewinnanteilen zusammensetzen.

  • BFH, 17.01.1973 - I R 46/71

    Umwandlungsfälle - Selbst geschaffener Geschäftswert - Verzicht auf Aufdeckung -

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    Die Vorteilszuwendung umfaßt Vorteile jeder Art, die dem Gesellschafter neben seinem vereinbarten Gewinnanteil mit Rücksicht auf seine Gesellschaftereigenschaft von der Kapitalgesellschaft zugewendet werden, wobei die Zuwendung nicht nur durch positives Handeln, sondern auch durch Unterlassen oder durch Verzicht bewirkt werden kann (vgl. das BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 46/71, BFHE 108, 331, BStBl II 1973, 418; ferner Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 6 KStG, Anm. 37).

    Die Vorinstanz hat jedoch verkannt, daß bei dieser Methode zur Ermittlung des inneren Betriebswertes vom kapitalisierten durchschnittlichen Ertrag nicht das "buchmäßige Betriebsvermögen", sondern die Teilwerte der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens abzuziehen sind (vgl. BFH-Urteile I R 46/71 und vom 7. Oktober 1970 I R 1/68, BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69).

    Daß dieser Gesichtspunkt die Aufdeckung eines Geschäftswerts nicht zu hindern vermag, ergibt sich auch aus der sinngemäßen Anwendung der Grundsätze der inzwischen ergangenen BFH-Entscheidung I R 46/71, aus der im übrigen, wie schon betont, auch erhellt, daß der Übergang eines partiellen Geschäftswerts auf die Kommanditisten einer GmbH & Co. KG als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden kann.

    Im Streitfall kann, wie bereits unter Hinweis auf das BFH-Urteil I R 46/71 hervorgehoben wurde, nicht bezweifelt werden, daß es sich bei dem Übergang des partiellen Geschäftswerts von der GmbH auf die Kommanditisten um einen abgeleiteten Erwerb handelt.

  • BFH, 11.10.1960 - I 229/59 U

    Aktivierungspflichtige Abfindungen an lästige Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    In Anlehnung an das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Oktober 1960 I 229/59 U (BFHE 71, 695, BStBl III 1960, 509) berechnete das FA den Wert einer adäquaten Gegenleistung, die als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sei, wie folgt:.

    Gegen die Anwendung der im BFH-Urteil I 229/59 U gebilligten Schätzungsmethode über die Kapitalisierung künftiger Gewinnaussichten sei im Streitfall um so weniger einzuwenden, als das hier gewonnene Ergebnis offensichtlich erheblich unter der denkbaren Obergrenze liege.

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    Daß in einer gleichwohl zum eigenen Nachteil der GmbH und zum Vorteil der Gesellschafter-Kommanditisten erteilten Zustimmung eine verdeckte Gewinnausschüttung liegen kann, wird sowohl in der Rechtsprechung als auch im Schrifttum anerkannt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; Böttcher/Beinert/Hennerkes, a. a. O., S. 69; Felix, a. a. O., S. 175; Glade, Beilage zur Finanz-Rundschau 1/1966 S. 5).

    Gründe, die ausnahmsweise, wie z. B. im Fall des BFH-Urteils I 261/63, die GmbH gezwungen hätten, die durch die Kapitalerhöhung eintretende Verschlechterung ihrer Rechtsposition hinzunehmen (z. B. einerseits nicht genügend Kapital, um an der Kapitalerhöhung teilzunehmen, andererseits erhöhter Kapitalbedarf der KG), lagen nicht vor.

  • BFH, 18.01.1967 - I 77/64

    Möglichkeit der Abschreibung eines für einen erworbenen Geschäftswert gezahlten

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    Im Anschluß an die handelsrechtlichen Vorschriften (§ 133 Nr. 5 AktG 1937, § 153 Abs. 5 AktG 1965) geht auch das Steuerrecht davon aus, daß das immaterielle Wirtschaftsgut "Geschäftswert" nur aktiviert werden kann bzw. in der Steuerbilanz dann auch aktiviert werden muß, wenn es derivativ und entgeltlich erworben wurde (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334; ferner § 5 Abs. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 16. Mai 1969, BGBl I 1969, 421, BStBl I 1969, 320).
  • BFH, 11.09.1968 - I 89/63

    Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Einkommen von

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    So korrespondiert z. B. nicht mit jedem Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Kapitalgesellschaft gleichzeitig auch ein Zufluß beim Gesellschafter (vgl. z. B. die BFH-Urteile vom 3. Februar 1971 I R 51/66, BFHE 101, 501, BStBl II 1971, 408, und vom 11. September 1968 I 89/63, BFHE 93, 382, BStBl II 1968, 809; ferner Döllerer, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1972/73 S. 142 [154]).
  • BFH, 06.08.1971 - III R 9/71

    Verpachtung eines Gewerbebetriebs - Geschäftswert - Einheitswert des

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    Der Geschäftswert muß, wie der BFH auch in anderem Zusammenhang mehrfach ausgesprochen hat (vgl. die Urteile vom 29. April 1970 IV R 20/67, BFHE 99, 485, BStBl II 1970, 726; vom 14. Oktober 1970 I R 94/70, BFHE 100, 407, BStBl II 1971, 28, und vom 6. August 1971 III R 9/71, BFHE 102, 573, BStBl II 1971, 677), durch eine tatsächliche und aussonderbare Leistung konkretisiert worden sein, bevor er als aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut in Erscheinung treten kann.
  • BFH, 29.04.1970 - IV R 20/67

    Geschäftslage - Gepachtete gewerbliche Räume - Kundenstamm - Konkurrenzlage -

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    Der Geschäftswert muß, wie der BFH auch in anderem Zusammenhang mehrfach ausgesprochen hat (vgl. die Urteile vom 29. April 1970 IV R 20/67, BFHE 99, 485, BStBl II 1970, 726; vom 14. Oktober 1970 I R 94/70, BFHE 100, 407, BStBl II 1971, 28, und vom 6. August 1971 III R 9/71, BFHE 102, 573, BStBl II 1971, 677), durch eine tatsächliche und aussonderbare Leistung konkretisiert worden sein, bevor er als aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut in Erscheinung treten kann.
  • BFH, 07.10.1970 - I R 1/68

    Veräußerung eines Teilbetriebes - Berücksichtigung eines Geschäftswerts -

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    Die Vorinstanz hat jedoch verkannt, daß bei dieser Methode zur Ermittlung des inneren Betriebswertes vom kapitalisierten durchschnittlichen Ertrag nicht das "buchmäßige Betriebsvermögen", sondern die Teilwerte der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens abzuziehen sind (vgl. BFH-Urteile I R 46/71 und vom 7. Oktober 1970 I R 1/68, BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69).
  • BFH, 25.11.1976 - IV R 38/73

    GmbH & Co. KG - Gewinnverteilungsabrede - Änderung - Erhöhung der Gewinnanteile

    Auszug aus BFH, 25.11.1976 - IV R 90/72
    Fehlt es somit im Streitfall schon an einer Unangemessenheit und damit an einer Anpassungsbedürftigkeit der Gewinnausstattung der GmbH, so bedarf es keines Eingehens auf die Frage, wie und wann im Falle einer solchen Unangemessenheit eine Anpassung ohne Auslösung einer verdeckten Gewinnausschüttung vorgenommen werden könnte (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 25. November 1976 IV R 38/73, BStBl II 1977, 477).
  • BFH, 03.02.1971 - I R 51/66

    Kapitalgesellschaft - Wirtschaftsgüter - Überlassung an andere

  • BFH, 14.10.1970 - I R 94/70

    Einheitswert des gewerblichen Betriebs - Pächter - Geschäftswert -

  • BFH, 10.01.1973 - I R 119/70

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche

  • BFH, 15.11.1967 - IV R 244/66

    GmbH & Co. KG - Angemessenheit der Gewinnverteilung

  • BFH, 15.11.1967 - IV 115/65

    Angemessenheit der Gewinnverteilung bei einer GmbH & Co KG

  • BFH, 15.10.1975 - I R 16/73

    Anteil des Kommanditisten - Geschäftsführende Komplementär-GmbH -

  • BFH, 25.04.1968 - VI R 279/66

    Vertragliche Gewinnverteilung - GmbH & Co. KG - Steuerliche Anerkennung -

  • BFH, 15.11.1967 - IV R 2/67

    GmbH & Co. KG - Angemessenheit der Gewinnverteilung

  • BFH, 20.08.1986 - I R 150/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Übertragung eines

    Überträgt eine Kapitalgesellschaft einen bisher von ihr geführten Teilbetrieb auf ihre Schwesterkapitalgesellschaft ohne Entgelt für den tatsächlich vorhandenen Geschäftswert, so ist die Übertragung des Geschäftswertes ertragsteuerrechtlich als eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft und als eine sich anschließende verdeckte Einlage an die empfangende Schwesterkapitalgesellschaft zu beurteilen (Änderung der Rechtsprechung - vgl. bisher: BFH-Urteile vom 4. Oktober 1966 I R 1/64, BFHE 87, 31, BStBl III 1966, 690; vom 29. Januar 1975 I R 135/70, BFHE 115, 107, BStBl II 1975, 553; vom 25. November 1976 IV R 90/72, BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467).

    Mit dieser Auffassung weicht der erkennende Senat im Ergebnis von dem BFH-Urteil vom 25. November 1976 IV R 90/72 (BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467) ab, wonach der Gesellschafter wegen der Unsicherheit der Wertbestimmung ein im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung bezogenes immaterielles Wirtschaftsgut bilanzmäßig nicht ausweisen darf.

  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Der IV. Senat hat auf Anfrage in einem Parallelverfahren unter IV ER - S - 1/86 erklärt, daß er der Abweichung von seinem Urteil vom 25. November 1976 IV R 90/72 (BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467) zustimme.
  • FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 3170/17

    Körperschaftsteuer - Zum Typenvergleich bei einer ausländischen Körperschaft

    Denn zum einen führt das Vorliegen einer vGA nicht dazu, dass der Vorgang auf der Seite der Klägerin als - zum Ansatz von Anschaffungskosten führendes - entgeltliches Geschäft anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 25.11.1976 IV R 90/72, BStBl II 1977, 467; vom 25.11.1976 IV R 38/73, BStBl II 1977, 477; Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz. 375 "verdeckte Gewinnausschüttungen"; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 38. Aufl., § 17 Rz. 81; Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 17 EStG Anm. 156; Gosch/Oertel in Kirchhof, EStG, 18. Aufl., § 17 Rz. 39).
  • FG Münster, 03.06.2014 - 9 K 5/08

    Erzielung eines Veräußerungsgewinns aus der verdeckten Einlage eines

    Denn zum einen führt das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht dazu, dass der Vorgang auf der Seite der Klägerin als - zum Ansatz von Anschaffungskosten führendes - entgeltliches Geschäft anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 25.11.1976 IV R 90/72, BStBl II 1977, 467; vom 25.11.1976 IV R 38/73, BStBl II 1977, 477; Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz. 375 "verdeckte Gewinnausschüttungen").
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 158/73

    Keine Besteuerung eines originären Geschäftswerts bei Betriebsaufgabe durch

    Das gilt auch für das Einkommensteuerrecht, wobei nunmehr als Voraussetzung für den Ansatz eines Geschäftswerts dessen Konkretisierung in der Form verlangt wird, daß für den Geschäftswert eine objektiv feststellbare Gegenleistung in Form effektiver Anschaffungskosten erbracht wurde, also eine Bestätigung am Markt erfolgte (vgl. z. B. die BFH-Urteile vom 29. Januar 1975 I R 135/70, BFHE 115, 107, BStBl II 1975, 553; vom 25. November 1976 IV R 90/72, BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 151/82

    Übergang des Kundenstammes als immaterielles Rechtsgut - Bewertung der

    Mit dieser Auffassung weicht der erkennende Senat im Ergebnis von dem BFH-Urteil vom 25. November 1976 IV R 90/72 (BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467) ab, wonach der Gesellschafter wegen der Unsicherheit in der Wertbestimmung ein im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung bezogenes immaterielles Wirtschaftsgut bilanzmäßig nicht ausweisen darf.
  • BFH, 10.08.1978 - IV R 54/74

    Abfindung - Handelsgeschäft - Stiller Gesellschafter - Aufhebung des

    Zwar ist das FG bei der Entscheidung der Frage, ob und in welcher Höhe ein Geschäftswert vorhanden war, insofern von unrichtigen rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen, als es den zu erwartenden künftigen Jahresgewinn nicht um einen Unternehmerlohn kürzte (s. dazu z. B. BFH-Urteile vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607; vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409; vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73) und im Rahmen der Anwendung der sog. indirekten Methode den Substanzwert mit dem Buchwert statt mit dem Teilwert ansetzte (s. dazu z. B. BFH-Urteile I R 215/73 und vom 25. November 1976 IV R 90/72, BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467).
  • BGH, 03.12.1992 - XI ZR 61/92

    Beratungspflichtverletzung und Schadenszurechnung bei Rechts- und Steuerberatung

  • BFH, 03.02.1977 - IV R 153/74

    Änderung der Gewinnverteilungsabrede - Kapitalerhöhung - GmbH & Co. KG -

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann insbesondere dann vorliegen, wenn bei einer GmbH & Co. KG durch eine Kapitalerhöhung eine Veränderung der für die Gewinnverteilungen maßgeblichen Beteiligungsverhältnisse dadurch herbeigeführt wird, daß die GmbH an der Kapitalerhöhung nicht teilnimmt, obwohl sie hierzu berechtigt und in der Lage war (BFH-Urteil vom 25. November 1976 IV R 90/72, BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467).
  • BFH, 18.02.1977 - III R 83/72

    GmbH & Co. KG - Kapitalerhöhung - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Erforderlich ist vielmehr eine Konkretisierung durch eine Vereinbarung, die sich als Ausgleich der entgegengesetzt gerichteten Interessen der Vertragschließenden erweist (BFH-Urteil III R 9/71) oder, wie es in dem Urteil vom 25. November 1976 IV R 90/72, BFHE 120, 499, BStBl II 1977, 467, ausgedrückt wird, eine Wertbestätigung durch den Markt.
  • BFH, 10.04.1986 - IV R 204/80

    Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Klageverfahren -

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1997 - 2 K 1739/93
  • BFH, 25.11.1976 - IV R 38/73
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