Rechtsprechung
   BFH, 25.11.1986 - V R 102/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1712
BFH, 25.11.1986 - V R 102/78 (https://dejure.org/1986,1712)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1986 - V R 102/78 (https://dejure.org/1986,1712)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1986 - V R 102/78 (https://dejure.org/1986,1712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967/73 § 3 Absätze 1, 3, 6 und 7 Satz 1; HGB § 383

  • Wolters Kluwer

    Kommissionsvertrag - Kommissionsgut - Beförderung mit eigenem Fahrzeug - Ausland - Im Ausland ansässiger Kommissionär - Lieferung - Zeitpunkt der Lieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Zeitpunkt und zum Ort der Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 547
  • BB 1987, 533
  • BStBl II 1987, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.09.1976 - V B 74/75

    Unternehmer - Gutschrift - Gesonderte Ausweisung des Steuerbetrages - Abzug als

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 102/78
    Die gegenteilige Auffassung des FG lasse sich nicht aus dem Gesetz ableiten, sie ergebe sich auch nicht aus dem vom FG für seine Auffassung herangezogenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. September 1976 V B 74/75 (BFHE 120, 92, BStBl II 1977, 188); denn der BFH habe dort das Vorliegen einer Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär bejaht, obwohl es nicht zu einer Veräußerung des Kommissionsgutes gekommen sei.

    Der Reichsfinanzhof (RFH) hat in den Urteilen vom 28. Juni 1940 V 128/39 (RFHE 49, 100, RStBl 1940, 750) und vom 22. Januar 1943 V 72/42 (RFHE 53, 10, RStBl 1943, 389) zwar angenommen, daß bereits mit der Übergabe der Sache an den Kommissionär eine Lieferung an diesen erfolge; hiervon geht - allerdings in einem anderen Zusammenhang - auch der Beschluß des BFH vom 16. September 1976 V B 74/75 (BFHE 120, 92, BStBl II 1977, 188) aus.

  • BFH, 05.03.1986 - I R 203/82

    Veräußerungsgewinn - Rückbezug eines Antrags - Eingang beim Finanzamt -

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 102/78
    Hinsichtlich dieses neuen Verfahrensgegenstandes fehlen die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlichen tatsächlichen Feststellungen des § 118 Abs. 2 FGO (BFH-Urteil vom 5. März 1986 I R 203/82, BFHE 146, 257, BStBl II 1986, 625).
  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 102/78
    Vielmehr ist erforderlich, daß die wirtschaftliche Substanz auf den Empfänger übergeht (BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).
  • BFH, 10.11.1966 - V 73/64

    Zeitpunkt in dem die Ware an den Frachtführer nichtsteuerbar im Ausland an den

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 102/78
    Durch diese Vorschrift wird lediglich der Beginn der Beförderung mit der Übertragung der tatsächlichen Verfügungsmacht gleichgesetzt; an dem Erfordernis eines bestimmten Abnehmers ändert sich hierdurch nichts (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 1966 V 73/64, BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101).
  • RFH, 22.01.1943 - V 72/42
    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 102/78
    Der Reichsfinanzhof (RFH) hat in den Urteilen vom 28. Juni 1940 V 128/39 (RFHE 49, 100, RStBl 1940, 750) und vom 22. Januar 1943 V 72/42 (RFHE 53, 10, RStBl 1943, 389) zwar angenommen, daß bereits mit der Übergabe der Sache an den Kommissionär eine Lieferung an diesen erfolge; hiervon geht - allerdings in einem anderen Zusammenhang - auch der Beschluß des BFH vom 16. September 1976 V B 74/75 (BFHE 120, 92, BStBl II 1977, 188) aus.
  • RFH, 28.06.1940 - V 128/39
    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 102/78
    Der Reichsfinanzhof (RFH) hat in den Urteilen vom 28. Juni 1940 V 128/39 (RFHE 49, 100, RStBl 1940, 750) und vom 22. Januar 1943 V 72/42 (RFHE 53, 10, RStBl 1943, 389) zwar angenommen, daß bereits mit der Übergabe der Sache an den Kommissionär eine Lieferung an diesen erfolge; hiervon geht - allerdings in einem anderen Zusammenhang - auch der Beschluß des BFH vom 16. September 1976 V B 74/75 (BFHE 120, 92, BStBl II 1977, 188) aus.
  • FG Köln, 23.09.2020 - 9 K 327/17

    Berechtigung eines Kommissionärs zum Vorsteuerabzug der gezahlten

    Unter Einbeziehung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 25.11.1986, V R 102/78, BStBl. II 1987, 278, könne der Argumentation der Klägerin nicht gefolgt werden.

    Eine Regelung, wann die Fiktion der Lieferung eintritt, d.h. über den Zeitpunkt dieser Lieferung und damit auch den Ort der Lieferung, trifft § 3 Abs. 3 UStG nicht (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.1986, V R 102/78, BStBl II 1987, 278, Rn. 19) .

    So verwies der BFH mit Urteil vom 25.11.1986 (a.a.O., Rn. 19) für die Verkaufskommission auf den Lieferbegriff des UStG, nach dem die wirtschaftliche Substanz auf den Empfänger übergehen müsse und eine Verfügungsmacht im Sinne einer Zuordnung der Substanz beim Kommissionär nicht gegeben sein könne.

    Bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Abnehmer sei ungewiss, wann und an wen eine Lieferung erfolgen werde, so dass eine Verfügungsmacht nicht auf den Verkaufskommissionär übergehen könne (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.1986, a.a.O., Rn. 21; ebenso Stadie in Stadie, UStG, § 3 Rn. 98; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 15 Rn. 1134, der ebenso auf die Substanz als Voraussetzung der Verfügungsmacht abstellt; Hahn in Weymüller, BeckOK UStG, § 3 Rn. 259, 260.1).

    Wie bereits der BFH zutreffend festgestellt hat, trifft § 3 Abs. 3 UStG keine Aussage darüber, wann die Fiktion der Lieferung eintritt, also über den Zeitpunkt dieser Lieferung und damit auch den Ort der Lieferung (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.1986, V R 102/78, BStBl II 1987, 278, Rn. 19).

  • BFH, 16.04.1997 - XI R 87/96

    Der Pfandverkauf im Wege öffentlicher Versteigerung führt zu einer Lieferung des

    In diesem Fall schien es dem Gesetzgeber angezeigt, die Lieferung des Kommissionsgutes an den Abnehmer als Lieferung des im eigenen Namen auftretenden Kommissionärs zu beurteilen (§ 3 Abs. 3 UStG 1980 i. V. m. § 383 HGB; BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 102/78, BFHE 148, 547, BStBl II 1987, 278).
  • BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90

    Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

    Damit liegt der Tatbestand einer Einfuhr in das Erhebungsgebiet durch den Empfänger im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1980 vor (Bail/Schädel/Hutter § 15 UStG Rn. 22; BFHE 148, 547).
  • BFH, 17.09.1992 - V R 17/86

    Erlaß von Steuerbescheiden an eine KG nach Umwandlung - Ersatz eines

    Entscheidend ist, daß der Verlag von Anfang an die Versendung an die einzeln feststehenden Abnehmer der Behörde durchgeführt hat (vgl. insoweit Senatsurteil vom 25. November 1986 V R 102/78, BFHE 148, 547, BStBl II 1987, 278).
  • FG Köln, 17.01.2011 - 9 K 308/10

    Lieferzeitpunkt und Lieferort in Verkaufskommissionsfällen

    Hierzu werde auf das Urteil des BFH vom 25.11.1986 (V R 102/78, BStBl II 1987, 547) verwiesen.

    Verfügungsmacht im Sinne einer Zuordnung der Substanz sei beim Kommissionär insoweit jedoch nicht gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 25.November 1986 V R 102/78, BStBl II 1987, 278).

  • BFH, 29.09.1987 - X R 16/80

    Vorsteuerabzug für im Inland vorhandene Gegenstände des Vorratsvermögens

    Bei der Beurteilung der sachlichen Unbilligkeit spielt es keine Rolle, daß der Kommittent nach neuerer Auffassung mit der Übergabe der Kommissionsware noch keine Lieferung an den Kommissionär bewirkt hat, sondern erst im Zeitpunkt der Lieferung des Kommissionsguts an den Abnehmer (BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 102/78, BFHE 148, 547, BStBl II 1987, 278, zu § 3 Abs. 3 UStG 1967; § 3 UStDB 1951 war genauso formuliert).

    Abgesehen davon, daß das Verhalten der Klägerin der Rechtslage entsprach (BFHE 148, 547, BStBl II 1987, 278), könnte eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des BMF-Erlasses nur dann angenommen werden, wenn die Übergabe an den Kommissionär tatsächlich mit Allphasen-Umsatzsteuer belegt worden wäre.

  • BFH, 09.10.1997 - XI B 61/96
    a) Der Kläger macht geltend, sofern sich das FG in seinen Urteilsgründen auf die sog. überwiegend vertretene "Zwei-Unternehmer-Theorie" und auf das BFH-Urteil UR 1966, 113 berufe, weiche es vom Urteil des BFH vom 25. November 1986 V R 102/78 (BStBl II 1987, 278 ) ab.
  • BFH, 21.09.1988 - V R 188/83

    Fehlerhafte Ermittlung des Endabnehmers mit Auswirkung auf die abzuführende

    Beim Vorhandensein einer Verkaufskommission könnte die durch § 3 Abs. 3 UStG 1973 fingierte Lieferung des Klägers (Kommittent) an die Fa. W (Kommissionär) mit der Weiterlieferung der Kommissionsware in den Niederlanden anzunehmen sein (BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 102/78, BFHE 148, 547, BStBl II 1987, 278), so daß die umstrittene Steuerfestsetzung mangels Steuerbarkeit rechtswidrig wäre.
  • BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Zudem wird durch die bezeichnete Vorschrift der Beginn der Versendung mit der Übertragung der tatsächlichen Verfügungsmacht (§ 3 Abs. 1 UStG 1980) gleichgesetzt; Verfügungsmacht kann aber nur einer bestimmten Person verschafft werden (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1986 V R 102/78, BFHE 148, 547, BStBl II 1987, 278 [BFH 25.11.1986 - V R 102/78]).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.1988 - 2 K 191/86

    Umsatzsteuer; Zeitpunkt der Lieferung bei der Weinkommission

    Verkauft ein Winzer Faßwein auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen des Bundesverbandes der Deutschen Weinkommissionäre e.V. und leistet der Kommissionär bei Vertragsabschluß eine Anzahlung, so wird im Zeitpunkt der Anzahlung geliefert (FG Rheinland-Pfalz, nrkr. Urt. v. 8.11.1988 - 2 K 191/86, EFG 1989, 263; Abgrenzung zu BFH-Urt. v. 25.11.1986 - V R 102/78, BStBl 1987 II 278).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht