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   BFH, 25.11.2009 - X R 28/05   

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https://dejure.org/2009,14588
BFH, 25.11.2009 - X R 28/05 (https://dejure.org/2009,14588)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2009 - X R 28/05 (https://dejure.org/2009,14588)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2009 - X R 28/05 (https://dejure.org/2009,14588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Regelung des § 4 Abs. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999; Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Passivierung von Prozesskosten; Korrektur von fehlerhaften Bilanzansätzen; teilfertiges Gebäude als Umlaufvermögen eines Grundstückshandelsbetriebs; Teilwert von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; keine Passivierung von künftigen Prozesskosten für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Verfahren; Korrektur von fehlerhaften Bilanzansätzen; teilfertiges Gebäude eines bilanzierenden gewerblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 4 a, HGB § 249 Abs 1 S 1, GG Art 3 Abs 1
    Bilanzberichtigung; Garantie; Prozesskosten; Rückstellung; Verfassung; Vertragsstrafe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    b) X hat als bilanzierender gewerblicher Grundstückshändler das teilfertige Gebäude zutreffend als unfertiges Erzeugnis dem Umlaufvermögen des Grundstückshandelsbetriebs zugeordnet (vgl. grundlegend zum Ansatz teilfertiger Bauten im Umlaufvermögen das BFH-Urteil vom 7. September 2005 VIII R 1/03, BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    Der BFH hat im Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298 entschieden, das Verbot der Bildung von Verlustrückstellungen lassen den Grundsatz des "Vorrangs der Teilwertabschreibung" für teilfertige Gebäude des Umlaufvermögens unberührt.

    X musste im Streitfall bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass er bei einem gesunkenen Teilwert zum Bilanzstichtag des Streitjahres zu einer Teilwertabschreibung auf das teilfertige Gebäude verpflichtet war (dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508, m.w.N.; in BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398, und in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    Im Streitjahr war nicht fraglich, ob die vorrangige Teilwertabschreibung nach Einführung des Verbots der Verlustrückstellung dem Grunde nach unzulässig geworden war, sondern nur, ob bei Ermittlung des Teilwerts nach der sog. retrograden Methode der aus dem Gesamtgeschäft zu erwartende Verlust oder nur ein anteiliger --nach dem Stand der Fertigstellung zu berechnender Verlust-- zu berücksichtigen war (vgl. näher BFH-Beschluss vom 28. April 2004 VIII B 79/03, BFHE 206, 129, BStBl II 2005, 21; BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BMF-Schreiben in FR 2001, 1188).

    Nach der sog. retrograden Methode zur Ermittlung des Teilwerts, die im Rahmen eines schwebenden Absatzgeschäfts anzuwenden ist, ist von einem gesunkenen Teilwert auszugehen, wenn am Bilanzstichtag der vereinbarte Werklohn niedriger als die Summe der nach dem Bilanzstichtag bis zur Fertigstellung noch anfallenden Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmerlohns ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BFH-Beschluss vom 22. September 2008 I B 220/07, n.v.).

    b) Berücksichtigungsfähig bei der Teilwertermittlung ist der gesamte drohende Verlust aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag, begrenzt auf die Höhe der aktivierten Herstellungskosten (BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    In die Teilwertermittlung sind nach den Vorgaben in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298 somit die weiteren zu erwartenden Kosten der Bauausführung auf Vollkostenbasis einzubeziehen.

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    aa) Rückstellungen für dem Grund und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten dürfen steuerrechtlich u.a. nur unter der Voraussetzung gebildet werden, dass der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen muss (§ 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB--, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; grundlegend BFH-Urteile vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, mit umfangreichen Nachweisen; vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749).

    aaa) Für eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" verlangt die Rechtsprechung bei privatrechtlichen Schadensersatzansprüchen entweder die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen oder zumindest dessen unmittelbar bevorstehende Kenntniserlangung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749).

    aaa) Ob die ernsthafte Gefahr einer Inanspruchnahme gegeben ist, muss einzelfallbezogen im Wege einer Prognose anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749, ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 28.11.1974 - V R 36/74

    Halbfertige Bauten - Entlastungsfähigkeit - Vorratsvermögen - Bauunternehmer -

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    bb) Die Rechtsprechung des BFH geht bei einem schwebenden Geschäft seit dem Urteil vom 28. November 1974 V R 36/74 (BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398) von einem Vorrang der Teilwertabschreibung auf ein teilfertiges Erzeugnis vor der Bildung einer Verlustrückstellung aus (sog. Vorrang der verlustfreien Bewertung, vgl. z.B. Herzig in Steuerberater-Jahrbuch --StbJb-- 2000/2001, S. 281 ff.; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 27. April 2001, Finanz-Rundschau --FR-- 2001, 1188).

    X musste im Streitfall bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass er bei einem gesunkenen Teilwert zum Bilanzstichtag des Streitjahres zu einer Teilwertabschreibung auf das teilfertige Gebäude verpflichtet war (dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508, m.w.N.; in BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398, und in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

  • BFH, 17.05.1974 - III R 50/73

    Werkvertrag - Halbfertige Arbeiten - Teilwert - Reproduktionswert - Erkenntnisse

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    X musste im Streitfall bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass er bei einem gesunkenen Teilwert zum Bilanzstichtag des Streitjahres zu einer Teilwertabschreibung auf das teilfertige Gebäude verpflichtet war (dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508, m.w.N.; in BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398, und in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    a) Bei halbfertigen Bauten, die im Rahmen eines Absatzgeschäfts errichtet werden, entspricht der Teilwert grundsätzlich den Wiederherstellungskosten (den Reproduktionskosten, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508).

  • BFH, 22.09.2008 - I B 220/07

    Bewertung teilfertiger Bauten auf fremdem Grund - Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    Nach der sog. retrograden Methode zur Ermittlung des Teilwerts, die im Rahmen eines schwebenden Absatzgeschäfts anzuwenden ist, ist von einem gesunkenen Teilwert auszugehen, wenn am Bilanzstichtag der vereinbarte Werklohn niedriger als die Summe der nach dem Bilanzstichtag bis zur Fertigstellung noch anfallenden Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmerlohns ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BFH-Beschluss vom 22. September 2008 I B 220/07, n.v.).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    Auf Grundlage des BFH-Urteils vom 6. Dezember 1995 I R 14/95 (BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406, m.w.N.) hat das FG zutreffend entschieden, dass künftige Prozesskosten des X im Streitfall für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Verfahren dem Grunde nach nicht passiviert werden können.
  • BFH, 26.01.1995 - IV R 54/93

    Zum Verfahrensmangel unzureichender Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    a) Das FG hat fehlerhafte Bilanzansätze in den Grenzen des Klageantrags zu korrigieren (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Januar 1995 IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473; vom 4. November 1999 IV R 70/98, BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129; vom 14. März 2006 I R 83/05, BFHE 212, 530, BStBl II 2006, 799; vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz C 65 f.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 980; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 390, 399).
  • BFH, 07.08.2008 - I B 161/07

    Übersehen eines Änderungsbescheids durch das FG - Darlegung der Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    Die Bilanz ist ohne eine Teilwertabschreibung zudem subjektiv fehlerhaft (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. August 2008 I B 161/07, BFH/NV 2008, 2053).
  • BFH, 28.04.2004 - VIII B 79/03

    Verlustfreie Bewertung teilfertiger Bauten

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    Im Streitjahr war nicht fraglich, ob die vorrangige Teilwertabschreibung nach Einführung des Verbots der Verlustrückstellung dem Grunde nach unzulässig geworden war, sondern nur, ob bei Ermittlung des Teilwerts nach der sog. retrograden Methode der aus dem Gesamtgeschäft zu erwartende Verlust oder nur ein anteiliger --nach dem Stand der Fertigstellung zu berechnender Verlust-- zu berücksichtigen war (vgl. näher BFH-Beschluss vom 28. April 2004 VIII B 79/03, BFHE 206, 129, BStBl II 2005, 21; BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BMF-Schreiben in FR 2001, 1188).
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 28/05
    Die für den Schuldner erkennbaren Vorstellungen des Anspruchsberechtigten können nach der Rechtsprechung bedeutsam sein und in die Wahrscheinlichkeitsprognose einfließen (Senatsurteil vom 3. Juli 1991 X R 163, 164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 78/00

    Rechte des Bestellers auf Mängelbeseitigung vor Abnahme des Werks

  • BFH, 14.03.2006 - I R 83/05

    Übergang von degressiver AfA zu Sonderabschreibung - Voraussetzungen einer

  • BFH, 04.11.1999 - IV R 70/98

    Bilanzberichtigung bei Fehler des Finanzamts

  • BFH, 05.05.2004 - XI R 43/03

    Teilwertabschreibung

  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 34/99

    Beseitigung einer Bodenkontamination; Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

  • FG Berlin, 27.10.2004 - 6 K 6434/02

    Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung

  • BFH, 30.04.1998 - III R 40/95

    Voraussetzungen für die Bildung von Garantierückstellungen

  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 33/94

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung neben der

  • BFH, 12.05.2009 - VIII B 27/09

    Keine Beiladung des Insolvenzschuldners im Finanzrechtsstreit des

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

  • BFH, 02.07.2009 - X S 4/08

    PKH-Gewährung für einen Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz bei

  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für

    Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht nicht für die Rückstellungsbildung aus (vgl. BFH-Beschluss vom 21.08.2013 I B 60/12, juris; BFH-Urteile vom 25.11.2009 X R 28/05, juris; vom 18.01.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 996).

    Unabdingbares und damit wesentliches Tatbestandsmerkmal für das Entstehen von Prozesskostenverpflichtungen für eine spätere Instanz ist die Einlegung des Rechtsmittels, sei es durch den Steuerpflichtigen oder den Prozessgegner (BFH-Urteile vom 25.11.2009 X R 28/05, juris; vom 06.12.1995 I R 14/95, BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406).

  • FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11

    Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12

    Der Schuldner muss mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus (§ 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs -HGB-, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; grundlegend BFH-Urteile vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, m.w.N.; vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749; vom 25. November 2009 X R 28/05 juris).

    Zutreffend weist das Finanzamt darauf hin, dass künftige Prozesskosten für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Verfahren dem Grunde nach nicht passiviert werden dürfen (BFH-Urteil vom 25. November 2009 X R 28/05, juris, m.w.N.).

  • FG Köln, 17.03.2011 - 13 K 52/11

    Fehlt die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme im Zusammenhang mit

    Dies wäre aber Voraussetzung für die Bilanzierung einer entsprechenden Rückstellung gewesen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BStBl II 2006, 371; BFH-Urteil vom 25. November 2009 X R 28/05, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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