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   BFH, 26.01.1989 - IV R 71/87   

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https://dejure.org/1989,3910
BFH, 26.01.1989 - IV R 71/87 (https://dejure.org/1989,3910)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1989 - IV R 71/87 (https://dejure.org/1989,3910)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - IV R 71/87 (https://dejure.org/1989,3910)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.03.1971 - II R 94/67

    Fehlen eines Nachtbriefkastens - Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift -

    Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 71/87
    Der BFH hat mit Urteil vom 9. März 1971 II R 94/67 (BFHE 102, 207, BStBl II 1971, 597) entschieden, daß die Beteiligten von der Beiziehung solcher Akten in Kenntnis gesetzt werden müssen, und zwar auch dann, wenn es nach Auffassung des beiziehenden Gerichts auf den Inhalt solcher Akten nicht mehr ankommt.

    Diese formelhafte Wendung des Protokolls läßt für sich allein nicht erkennen, daß auch die Akten eines anderen Gerichts tatsächlich herangezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind (ebenso BFHE 102, 207, BStBl II 1971, 597).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BFH, 26.01.1989 - IV R 71/87
    Zu dieser gehört, daß die Beteiligten Kenntnis von dem Umstand erhalten, daß die Zivilprozeßakten möglicherweise im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden und damit Einfluß auf die vom FG zu treffende Entscheidung haben können (vgl. Beschluß des BVerfG vom 25. Oktober 1966 2 BvR 217/66, BVerfGE 20, 347, 349).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Allerdings hat der BFH in der Vergangenheit vereinzelt die unwiderlegbare Kausalitätsvermutung des § 119 Nr. 3 FGO auch dann zugrunde gelegt (und dementsprechend keine Darlegungen zum abgeschnittenen Vortrag verlangt), wenn die Versagung des rechtlichen Gehörs lediglich einen Einzelpunkt betraf (BFH-Urteile vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296; vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790).
  • BFH, 05.11.1992 - I R 41/92

    Lizenzgebühren für Arzneimittelrezepturen als beschränkt steuerpflichtige

    Zwar müssen die Verfahrensbeteiligten in Kenntnis gesetzt werden, wenn das Gericht die Akten eines anderen gerichtlichen Verfahrens beizieht (BFH-Urteil vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 26/92

    Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung vor Zurückverweisung im

    Auf die Revision des Klägers hob der erkennende Senat durch das Urteil vom 26. Januar 1989 IV R 71/87 (BFH/NV 1990, 296) das Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück, weil dem Kläger das rechtliche Gehör dadurch verweigert worden sei, daß das FG beigezogene Akten verwertet habe, ohne den Kläger darüber zu informieren.

    Das FG ist zu Unrecht davon ausgegangen, es sei hinsichtlich der wirksamen Klageerhebung, d. h. der schriftlichen Unterzeichnung der Klageschrift, nicht an die rechtliche Beurteilung durch den erkennenden Senat in dessen Urteil vom 26. Januar 1989 IV R 71/87 gemäß § 126 Abs. 5 FGO gebunden.

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