Rechtsprechung
BFH, 26.01.2011 - VIII R 29/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 12. 2010 VIII R 50/09 - Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter - Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher ...
- openjur.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09; Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter; Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher ...
- Bundesfinanzhof
EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 4, EStG § 18 Abs 1 Nr 3, InsO § 56
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 - Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter - Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher ...
- Bundesfinanzhof
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 - Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter - Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG 1997, § 18 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 1997, § 18 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG 1997, § 18 Abs 1 Nr 3 EStG 1997, § 56 InsO
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 - Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter - Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher ... - rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 - Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter - Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher ...
- ra.de
- rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09 - Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter - Abgrenzung von zulässiger Mitarbeiterbeschäftigung und gebotener höchstpersönlicher ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15.12.2010 VIII R 50/09
- datenbank.nwb.de
Insolvenzverwaltertätigkeit mit qualifizierten Mitarbeitern übt sonstige selbständige Beschäftigung aus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit
Verfahrensgang
- FG Köln, 28.05.2008 - 12 K 3735/05
- BFH, 26.01.2011 - VIII R 29/08
Wird zitiert von ... (8)
- FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13
Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und …
Eine aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich ausgeübte Tätigkeit liegt nur vor, wenn die persönliche Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang gewährleistet ist (BFH-Urteile vom 26.01.2011 VIII R 29/08, BFH/NV 2011, 1314;… vom 15.12.2010 VIII R 37/09, BFH/NV 2011, 1303; Urteil des FG Köln vom 24.10.2012 15 K 4041/10, juris).Die Arbeitsleistung muss den "Stempel der Persönlichkeit" des betreffenden Berufsträgers tragen (BFH-Urteile vom 26.01.2011 VIII R 29/08 BFH/NV 2011, 1314; vom 05.06.1997 IV R 43/96, BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681;… BFH-Beschluss vom 31.08.2005 IV B 205/03, BFH/NV 2006, 48).
- FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 157/14
Freiberufliche Einkünfte beim Betrieb einer Kindertagesstätte - Abgrenzung zu …
aaa) (1) Eine aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich ausgeübte Tätigkeit liegt nur vor, wenn die persönliche Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang gewährleistet ist (BFH-Urteile vom 26.01.2011 VIII R 29/08, BFH/NV 2011, 1314;… vom 15.12.2010 VIII R 37/09, BFH/NV 2011, 1303; FG Köln, Urteil vom 24.10.2012 15 K 4041/10, juris).Die Arbeitsleistung muss den "Stempel der Persönlichkeit" des betreffenden Berufsträgers tragen (BFH-Urteile vom 26.01.2011 VIII R 29/08 BFH/NV 2011, 1314; vom 05.06.1997 IV R 43/96, BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681;… BFH-Beschluss vom 31.08.2005 IV B 205/03, BFH/NV 2006, 48).
- FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 575/08
Insolvenzverwaltertätigkeit eines Rechtsanwaltes gewerbesteuerpflichtig
Der Kläger beantragt, die Gewerbesteuermessbescheide 1995 bis 2000 vom 19.07.2005 und die Gewerbesteuerzerlegungsbescheide 1995 bis 2000 vom 21.07.2005 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.02.2008 aufzuheben, hilfsweise, den Beklagten zu verpflichten, von der Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge 1995 bis 2001 aus Billigkeitsgründen gem. § 163 AO abzusehen bzw. den Beklagten zu verpflichten, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu über diesen Antrag zu entscheiden, ferner hilfsweise, den Beklagten zu verpflichten, die zu zahlenden Gewerbesteuern nebst Zinsen für die Jahre 1995 bis 2001 im Billigkeitswege gem. § 163 Satz 2 AO in die jeweiligen Jahre ihres Entstehens zurückzuprojizieren und in diesen Jahren als Betriebsausgabe zu erfassen bzw. den Beklagten zu verpflichten, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu über diesen Antrag zu entscheiden, ferner hilfsweise, das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in den Revisionsverfahren VIII R 29/08 und VIII R 37/09 anzuordnen, hilfsweise, die Revision zuzulassen.Das Gericht konnte trotz des Antrags des Klägers und des Beklagten, das vorliegende Verfahren im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren VIII R 29/08 und VIII R 37/09 ruhend zu stellen (§ 155 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i.V.m. § 251 Zivilprozessordnung), über das Klageverfahren entscheiden.
- FG Köln, 23.05.2019 - 1 K 1430/16
Einkünftequalifikation: Abgrenzung gewerbliche Einkünfte/freiberufliche Einkünfte …
a) Eine aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich ausgeübte Tätigkeit liegt nur vor, wenn die persönliche Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang gewährleistet ist (BFH-Urteile vom 26.01.2011, VIII R 29/08, BFH/NV 2011, 1314;… vom 15.12.2010, VIII R 37/09, BFH/NV 2011, 1303).Die Arbeitsleistung muss den "Stempel der Persönlichkeit" des betreffenden Berufsträgers tragen (BFH-Urteile vom 26.01.2011, VIII R 29/08 BFH/NV 2011, 1314 und vom 05.06.1997, IV R 43/96, BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681;… BFH-Beschluss vom 31.08.2005, IV B 205/03, BFH/NV 2006, 48).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2010 - 2 K 173/08
Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verwalter in Verfahren der Gesamtvollstreckung …
Bei dem BFH seien unter den Aktenzeichen VIII R 29/08 und VIII R 37/09 Revisionsverfahren anhängig, in denen es ebenfalls darum gehe, ob und in welchem Umfang bei Freiberuflern die Mithilfe fachlich vorgebildeter Hilfskräfte schädlich ist und ob es für die sog. Vervielfältigungstheorie eine hinreichende Rechtsgrundlage gebe.Soweit der BFH in den Revisionsverfahren VIII R 29/08 und VIII R 37/09 zur Frage der Schädlichkeit der Mithilfe fachlich vorgebildeter Mitarbeiter bei Freiberuflern und zur Rechtsgrundlage für die Vervielfältigungstheorie Stellung nehmen könnte, ist nicht ersichtlich, dass er seine bisherige ständige Rechtsprechung (zuletzt BFH…, Beschluss vom 14.7.2008, VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874) zu diesen Themenkreisen ändern wird.
Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 FGO mit Rücksicht auf die beim BFH anhängigen Verfahren VIII R 29/08, VIII R 37/09, VIII R 3/10 und VIII R 13/10 zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2011 - 2 K 412/08
Keine gewerbliche Prägung bei nur geringer gewerblicher Tätigkeit trotz …
Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von den vom Bundesfinanzhof - nach Aufgabe der Vervielfältigungstheorie - entschiedenen Fällen, in denen zum Insolvenzverwalter von den Insolvenzgerichten allein eine einzelunternehmerisch tätige Person (…vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 2010, VIII R 12/10, BFH/NV 2011, 1306;… VIII R 13/10, BFH/NV 2011, 1309 und vom 26. Januar 2011, VIII R 29/08, BFH/NV 2011, 1314) bzw. jeweils ein Gesellschafter einer Sozietät (vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 2010, VIII R 50/09, BStBl II 2011, 506;… VIII R 37/09, BFH/NV 2011, 1303 und vom 26. Januar 2011, VIII R 3/10, BStBl II 2011, 498) bestellt worden war. - FG Hamburg, 27.05.2009 - 2 K 72/07
Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit von Rechtsanwälten - im Bereich der …
Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 FGO mit Rücksicht auf das beim BFH anhängige Verfahren VIII R 29/08 zugelassen. - FG Düsseldorf, 27.10.2015 - 9 K 97/13
Abgrenzung von Einkünften aus selbständiger Arbeit von gewerblichen Einkünften …
Auf dieser Grundlage kann allein aus der Anzahl der für einen Insolvenzverwalter tätigen Hilfspersonen nicht abgeleitet werden, inwieweit der Insolvenzverwalter seine Aufgaben selbständig und höchstpersönlich wahrnimmt (…vgl. BFH-Urteile vom 15.12.2010 VIII R 12/10, BFH/NV 2011, 1306;… 15.12.2010 VIII R 13/10, BFH/NV 2011, 1309; vom 15.12.2010 VIII R 50/09, BStBl II 2011, 506;… vom 15.12.2010 VIII R 37/09, BFH/NV 2011, 1303; vom 26.01.2011 VIII R 3/10, BStBl II 2011, 498 und vom 26.01.2011 VIII R 29/08, BFH/NV 2011, 1314).