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   BFH, 26.02.2002 - IX R 42/99   

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https://dejure.org/2002,2967
BFH, 26.02.2002 - IX R 42/99 (https://dejure.org/2002,2967)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2002 - IX R 42/99 (https://dejure.org/2002,2967)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - IX R 42/99 (https://dejure.org/2002,2967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Begünstigung - Fertigstellung einer Wohnung - Bezugsfertigkeit - Aufwendung - Höchstbemessungsgrundlage - Herstellung einer Eigentumswohnung - Installation einer Heizungsanlage - Erhöhte Absetzung - Kumulationsverbot

  • Judicialis

    EStG § 7c; ; EStG § 7a; ; EStDV § 82a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 82a; EStG § 7c § 7a
    Erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausbau eines Dachbodens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7c Abs 3, EStG § 7 Abs 4, EStG § 7a Abs 5, EStDV § 82a Abs 1
    Dachgeschoßausbau; Erhöhte Absetzungen; Heizungsanlage; Kumulationsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 432
  • NJW 2002, 3424 (Ls.)
  • NZM 2002, 757
  • BB 2002, 1410 (Ls.)
  • DB 2002, 1535
  • BStBl II 2002, 472
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96

    Fertigstellung einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 42/99
    Dies gilt auch für die Fertigstellung eines ein selbständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteils, wie auch einer stets als selbständiges Wirtschaftsgut "Gebäude" zu qualifizierenden Eigentumswohnung (vgl. § 7 Abs. 5 a EStG; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 7 Rz. 18; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135, unter 4. a; vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589).

    Danach sind Wohnungen im Allgemeinen bezugsfertig, wenn Fenster und (Außen-)Türen eingebaut, Anschlüsse für Strom- und Wasserversorgung, die Heizung sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind und die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche besteht; unerheblich ist, ob unwesentliche Restarbeiten noch ausstehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 9. Dezember 1997 X B 213/96, BFH/NV 1998, 698, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; in BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7c EStG Rz. 7; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach --H/H/R--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 10e EStG Anm. 81).

  • BFH, 27.08.1997 - X R 26/95

    Spekulationsgeschäft bei Herstellungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 42/99
    Dies gilt auch für die Fertigstellung eines ein selbständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteils, wie auch einer stets als selbständiges Wirtschaftsgut "Gebäude" zu qualifizierenden Eigentumswohnung (vgl. § 7 Abs. 5 a EStG; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 7 Rz. 18; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135, unter 4. a; vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589).
  • BFH, 09.12.1997 - X B 213/96

    Fertigstellung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 42/99
    Danach sind Wohnungen im Allgemeinen bezugsfertig, wenn Fenster und (Außen-)Türen eingebaut, Anschlüsse für Strom- und Wasserversorgung, die Heizung sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind und die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche besteht; unerheblich ist, ob unwesentliche Restarbeiten noch ausstehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 9. Dezember 1997 X B 213/96, BFH/NV 1998, 698, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; in BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7c EStG Rz. 7; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach --H/H/R--, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 10e EStG Anm. 81).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    b) Dem Nebeneinander von degressiver Gebäudeabschreibung und den erhöhten Absetzungen nach § 7i Abs. 1 Satz 4 EStG stünde schließlich auch die Regelung des § 7a Abs. 5 EStG nicht entgegen, nach der bezogen auf das nämliche Wirtschaftsgut u.a. die Kumulation erhöhter Absetzungen nach mehreren Vorschriften ausgeschlossen ist (dazu BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 42/99, BFHE 198, 432, BStBl II 2002, 472).

    Die Bestimmung ist deshalb nicht einschlägig, weil --wie § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG verdeutlicht-- die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nicht zu den erhöhten Absetzungen gehört (BFH-Urteile vom 18. Juni 1996 IX R 40/95, BFHE 181, 23, BStBl II 1996, 645; in BFHE 198, 432, BStBl II 2002, 472, zu II.3. der Gründe; vom 24. November 1993 X R 28/93, BFHE 173, 323, BStBl II 1994, 322; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 7 Rz. 157).

  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    a) Der Wortlaut des § 10f Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EStG enthält --anders als etwa § 7a Abs. 5 EStG (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 2002 IX R 42/99, BFHE 198, 432, BStBl II 2002, 472) und § 7 Abs. 2 des Fördergebietsgesetzes --FördG-- (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478)-- kein ausdrückliches Verbot der Mehrfachförderung derselben Baumaßnahme.
  • FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04

    Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000

    Danach könnten erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV, soweit sie denselben Abschreibungsgegenstand beträfen, nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 26.02.2002 IX R 34/99, BStBl II 2002, 472).

    In ähnlicher Weise äußert sich auch die überwiegende Ansicht im Schrifttum (vgl. die in BFH-Urteil in BStBl II 2002, 472 unter II. 1. c genannten Nachweise), wobei allerdings teilweise eine Tendenz dahingehend besteht, die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass allein eine Doppelbegünstigung derselben Kosten ausgeschlossen ist (Schmidt/Drensek, EStG, 25. Aufl. 2006, § 7a Rz. 8).

    Zwar mag die Vermeidung der Doppelbegünstigung derselben Aufwendungen der eigentliche Gesetzeszweck der Vorschrift sein, wie auch der BFH (in BStBl II 2002, 472) annimmt; daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass der gesetzliche Anwendungsbereich ausschließlich auf diese Fälle beschränkt werden sollte.

  • FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04

    Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000

    Danach könnten erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV, soweit sie denselben Abschreibungsgegenstand beträfen, nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 26.02.2002 IX R 34/99, BStBl II 2002, 472).

    In ähnlicher Weise äußert sich auch die überwiegende Ansicht im Schrifttum (vgl. die in BFH-Urteil in BStBl II 2002, 472 unter II. 1. c genannten Nachweise), wobei allerdings teilweise eine Tendenz dahingehend besteht, die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass allein eine Doppelbegünstigung derselben Kosten ausgeschlossen ist (Schmidt/Drensek, EStG, 25. Aufl. 2006, § 7a Rz. 8).

    Zwar mag die Vermeidung der Doppelbegünstigung derselben Aufwendungen der eigentliche Gesetzeszweck der Vorschrift sein, wie auch der BFH (in BStBl II 2002, 472) annimmt; daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass der gesetzliche Anwendungsbereich ausschließlich auf diese Fälle beschränkt werden sollte.

  • BFH, 29.06.2005 - X R 37/04

    Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten

    b) Der Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FördG enthält --anders als etwa § 7a Abs. 5 EStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 42/99, BFHE 198, 432, BStBl II 2002, 472) und § 7 Abs. 2 FördG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478)-- kein ausdrückliches Verbot der Mehrfachförderung derselben Baumaßnahme.
  • LG Flensburg, 18.11.2002 - 1 T 47/02

    Streitwert der Klage auf Mängelbeseitigung

    Die fiktive Minderungsquote wird lediglich zur Bewertung des Streitgegenstandes herangezogen, ist aber selbst nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreit (vgl. LG Berlin, aaO; LG Frankfurt, NZM 2002, S. 757).
  • FG München, 12.03.2003 - 6 V 5628/02

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften; Aussetzung der Vollziehung in

    Allerdings sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, Schuldzinsen, die auf die Zeit nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit entfallen, nicht als nachträgliche Werbungskosten abziehbar (Urteil vom 16.9.1999 IX R 42/99, BStBl II 2001, 528, m.w.N.).
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