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   BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98   

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https://dejure.org/2002,6979
BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98 (https://dejure.org/2002,6979)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2002 - IX R 33/98 (https://dejure.org/2002,6979)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - IX R 33/98 (https://dejure.org/2002,6979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Geschlossener Immobilienfonds - GbR - Grundstückserwerb - Vermietung - Gebäudeverwaltung - Prospekterstellung - AG - Sondereinnahmen - Außenprüfung - Bauherr - Werbungskostenüberschuss - Kapitalvermittlungsprovision

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschlossener Immobilienfonds; Provisionsnachlässe durch Eigenkapitalvermittler als Minderung der AK?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, HGB § 255 Abs 1
    Immobilienfonds; Vermittlungsprovision

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Dementsprechend werden alle Aufwendungen, die von den Anlegern geleistet werden, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Urteile vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720).

    Zu diesen Anschaffungskosten rechnen auch Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883; BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717), die aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen an den Kapitalvermittler gezahlt werden müssen.

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Wie der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom heutigen Tage in der Rechtssache IX R 20/98 entschieden hat, mindern Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fondsgesellschaftern gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. von § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.

    Denn bei einem geschlossenen Immobilienfonds sind alle dem Fonds zugrunde liegenden Verträge als einheitliches Vertragswerk zu würdigen (vgl. dazu näher das Grundsatzurteil vom heutigen Tag IX R 20/98, m.w.N.).

  • BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91

    Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Zu diesen Anschaffungskosten rechnen auch Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883; BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717), die aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen an den Kapitalvermittler gezahlt werden müssen.
  • BFH, 08.05.2001 - IX R 10/96

    Werbungskosten bei Beteiligung an Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Dementsprechend werden alle Aufwendungen, die von den Anlegern geleistet werden, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Urteile vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720).
  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Nur diese Feststellung ist Streitgegenstand und der Gesamtüberschuss, in den die Werbungskosten --quotal verteilt auf alle Gesellschafter-- eingeflossen sind, ist in Bestandskraft erwachsen (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, und vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 890).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87

    Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Nur diese Feststellung ist Streitgegenstand und der Gesamtüberschuss, in den die Werbungskosten --quotal verteilt auf alle Gesellschafter-- eingeflossen sind, ist in Bestandskraft erwachsen (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, und vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 890).
  • FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 3762/07

    Provisionen für die Vermittlung von selbst gezeichneten Fondsanlagen eines

    Dies werde letztlich auch durch die BFH-Urteile vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796, BFH/NV 2002, 854 und IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024 bestätigt.

    Der Beklagte ist unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen FG im Urteil vom 23. Juli 2010 1 K 215/05 (EFG 2011, 248) der Auffassung, der dem Streitfall zugrunde liegende Sachverhalt nicht den Fällen in den BFH-Urteilen vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796, BFH/NV 2002, 854 und IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024 vergleichbar sei, sondern vielmehr dem BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 X R 17/95, BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618.

    Ebenso rechnen danach zu den Anschaffungskosten auch die Provisionen für die Vermittlung des Anteils, unabhängig davon, ob sie an den Initiator des Projekts oder an Dritte gezahlt werden (BFH-Urteile vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796, BFH/NV 2002, 854 und IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024).

  • BFH, 15.12.2005 - IV R 23/05

    Klagebeschränkung; Teilbestandskraft; Eigenkapitalvermittlungsprovision

    Auch dem steht die Teilrechtskraft des Gewinnfeststellungsbescheides 1989 entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024 zu II.3.).

    Dem lässt sich entgegen der Auffassung des FA nicht entgegen halten, dass es sich bei der Klägerin --anders als in dem Fall, der der Entscheidung in BFH/NV 2002, 1024 zugrunde lag,-- um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft handelt.

  • BFH, 19.12.2008 - VIII B 24/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehlerhaftes Prozessurteil wegen

    Vielmehr ergeben sich aus den tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils weitere Umstände, die gegen die Zulässigkeit der Klage sprechen: Im Einspruchsverfahren hatte der Kläger keinen Sachantrag gestellt, während der andere Feststellungsbeteiligte nur die Gewinnverteilung --nicht auch die Gewinnhöhe-- angefochten hatte (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2005 IV R 23/05, BFH/NV 2006, 941; vom 26. Februar 2002 IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024, jeweils m.w.N.); dagegen richten sich die Einwendungen des Klägers in der Klagebegründung sachlich erstmals gegen die Höhe des nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO festgestellten Gewinns.
  • FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97

    Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft

    Nach erfolglosem Vorverfahren trägt die Klägerin in ihrer Klage vor: Der Preisnachlass mindere die Anschaffungskosten, Sonderbetriebseinnahmen lägen nicht vor (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- IX R 20/98 und IX R 33/98 in Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 854 und 1024).
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