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   BFH, 26.02.2002 - X R 45/00   

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https://dejure.org/2002,3871
BFH, 26.02.2002 - X R 45/00 (https://dejure.org/2002,3871)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2002 - X R 45/00 (https://dejure.org/2002,3871)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - X R 45/00 (https://dejure.org/2002,3871)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10e Abs. 3 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Einfamilienhaus - Eigentumserwerb - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Bemessungsgrundlage - Steuerbegünstigung - Grundförderung - Finanzamt - Wohneigentumsförderung

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundförderung nach § 10 e EStG; Nachholung des Abzugs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohneigentumsförderung ? Nachholung nicht ausgenutzter Grundförderung zwischen getrennt lebenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 3 S 1
    Eigennutzung; Nachholung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 434
  • BB 2003, 1219
  • DB 2003, 1205
  • BStBl II 2003, 577
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.2000 - X R 13/99

    Nachholung von Grundförderbeträgen nach § 10 e EStG

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 45/00
    Die Befugnis, den Abzug nicht ausgenutzter Grundförderbeträge nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG innerhalb des Abzugszeitraums nachzuholen, hängt nicht davon ab, dass der Steuerpflichtige im Jahr der Nachholung noch zur Inanspruchnahme eines Abzugsbetrags berechtigt ist (Bestätigung des BFH-Urteils vom 29. November 2000 X R 13/99, BFHE 194, 93, BStBl II 2002, 132).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 29. November 2000 X R 13/99 (BFHE 194, 93, BFH/NV 2001, 531) in Übereinstimmung mit einem Teil des Schrifttums (z.B. Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl. 2001, § 10e Rz. 101; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 10e EStG Rz. 361; Stephan in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 10e EStG Rz. 88a) zu § 10e Abs. 3 Satz 1 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1992 (StÄndG 1992) entschieden, dass weder aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus dem mit der Nachholungsregelung verfolgten Zweck hergeleitet werden könne, der Steuerpflichtige dürfe den Abzug der Förderbeträge nur nachholen, wenn auch im Jahr der Nachholung noch alle Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme erfüllt seien.

  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 62/78

    Erhöhte Absetzung - Nachholung der erhöhten Absetzung - Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 45/00
    § 10e EStG sei zudem § 7b EStG nachgebildet, für den nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Nachholung der erhöhten Absetzungen nur möglich gewesen sei, wenn die Voraussetzungen für die Geltendmachung der erhöhten Absetzungen auch im Jahr der Nachholung vorgelegen hätten (BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 62/78 BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 688).

    Für die Nachholungsregelung in § 7b Abs. 4 EStG 1971 hatte der BFH die Ansicht der Finanzverwaltung geteilt, dass erhöhte Absetzungen nur dann nachholbar seien, wenn die Voraussetzungen für die erhöhten Absetzungen auch im Jahr der Nachholung vorlägen; nicht erforderlich sei dagegen, dass diese Voraussetzungen während des ganzen Jahres der Nachholung gegeben seien (BFH in BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 688).

  • FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 8 K 254/07

    Anwendbarkeit des Abzugsverbots aus § 3c Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, denn ein gedachter Erwerber des Besitzunternehmens würde aufgrund der vorliegenden Überschuldung der GmbH für die Anteile an der Betriebsgesellschaft nur einen unter dem Buchwert liegenden Preis zahlen (hinsichtlich der besonderen Anforderungen bei einer Betriebsaufspaltung vgl. BFH - Urteil vom 14.10.2009 X R 45/00, BFHE nn, DB 2010, 198).
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