Rechtsprechung
   BFH, 26.02.2003 - I B 96/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21616
BFH, 26.02.2003 - I B 96/02 (https://dejure.org/2003,21616)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2003 - I B 96/02 (https://dejure.org/2003,21616)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - I B 96/02 (https://dejure.org/2003,21616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EStG § 6a Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Erfordernis einer Entsch. des BFH zur Fortbildung des Rechts bei Änderung der gesetzlichen Bestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02

    Erstattungsanspruch - Aufrechnung - Untergang - Umbuchungen - Mitwirkungspflicht

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - I B 96/02
    Ist die für grundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage bereits Gegenstand gesetzlicher Regelungen, ist umso mehr im Einzelnen darzulegen, warum die Rechtsfrage trotz der gesetzlichen Regelungen noch klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 85/02, n.v.).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 105/91

    Pensionsversprechen ist als ungewisse Verbindlichkeit zu behandeln

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - I B 96/02
    Gleichermaßen lässt die zwischenzeitliche Gesetzesänderung das von der Klägerin behauptete Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wegen Abweichens der Vorentscheidung von dem Senatsurteil vom 16. Dezember 1992 I R 105/91 (BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792) von vornherein entfallen.
  • BFH, 21.08.2000 - VII B 113/00

    Duldungsbescheid, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - I B 96/02
    Die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, inwieweit die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2000 VII B 113/00, BFH/NV 2001, 194; vom 8. Mai 2002 X B 180/01, nicht veröffentlicht --n.v.--; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung. 5. Aufl., § 116 Anm. 32, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2002 - X B 180/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gewerbesteuer - Grundsätzliche Bedeutung - Schlüssige

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - I B 96/02
    Die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen des Beschwerdeführers darauf, inwieweit die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2000 VII B 113/00, BFH/NV 2001, 194; vom 8. Mai 2002 X B 180/01, nicht veröffentlicht --n.v.--; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung. 5. Aufl., § 116 Anm. 32, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht