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   BFH, 26.02.2003 - IX B 110/02   

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https://dejure.org/2003,10114
BFH, 26.02.2003 - IX B 110/02 (https://dejure.org/2003,10114)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2003 - IX B 110/02 (https://dejure.org/2003,10114)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - IX B 110/02 (https://dejure.org/2003,10114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § ... 24 Nr. 1 Buchst. a; ; VermG § 1 Abs. 1; ; VermG § 2 Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 4; ; VermG § 3; ; VermG § 7; ; VermG § 7 Abs. 7; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung - Mietentgelt aus Restitutionsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Im Rahmen eines Restitutionsverfahrens an den Restitutionsberechtigten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG gezahlte Mietzinsen als stpfl. Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sind die nachträglichen Einnahmen aus den Grundstücken steuerfrei?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - IX B 110/02
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 IX B 142/93, BFHE 175, 421, BStBl II 1995, 778; vom 20. Dezember 1994 VIII B 143/94, BFHE 176, 262, BStBl II 1995, 262, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94

    Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - IX B 110/02
    Entschädigungen sind Zahlungen, die eine finanzielle Einbuße ausgleichen sollen, die ein Steuerpflichtiger infolge einer Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter erlitten hat (ständige Rechtsprechung, vgl. das BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BFHE 180, 433, BStBl II 1996, 516, m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - IX B 110/02
    Dadurch weist der Gesetzgeber ab dem 1. Juli 1994 dem Restitutionsberechtigten mit Bestandskraft des Rückübertragungsbescheides die Früchte aus Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen zu (vgl. BGH-Urteil vom 23. April 1998 V ZR 142/98, BGHZ 141, 232), um zu verhindern, dass der Verfügungsberechtigte die Mieterträge --statt damit die notwendigen Reparaturen vorzunehmen-- für eigene Zwecke verwendet (vgl. BTDrucks 12/7588, S. 48; s. dazu auch BGH in BGHZ 141, 232).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - IX B 110/02
    Dabei brauchen die für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen (BFH-Beschluss vom 25. August 1998 II B 25/98, BFH/NV 1999, 121).
  • BFH, 20.12.1994 - VIII B 143/94

    Ernstliche Zweifel an Steuerpflicht bei sog. Schneeballsystem

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - IX B 110/02
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 IX B 142/93, BFHE 175, 421, BStBl II 1995, 778; vom 20. Dezember 1994 VIII B 143/94, BFHE 176, 262, BStBl II 1995, 262, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - IX B 110/02
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Rz. 120 f.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Tz. 122, m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99

    Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - IX B 110/02
    Der Anspruch ist Folge eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten nach Anmeldung des Restitutionsanspruchs (so Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 14. Dezember 2001 V ZR 493/99, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2002, 613).
  • FG Berlin, 05.11.2003 - 2 K 2314/00

    Auskehrung von Mietzinsen im Rahmen eines Restitutionsverfahrens nach dem VermG

    Soweit der Bundesfinanzhof - BFH - in dem Aussetzungsbeschluss vom 26. Februar 2003 ( IX B 110/02) es als möglich bezeichnet hat, dass der Anspruch gemäß § 7 Abs. 7 VermG einen Ersatz für nicht steuerbare Vermögensverluste darstelle, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.
  • FG Berlin, 21.01.2004 - 6 K 6309/00

    Herausgabe gezogener Nutzungen sind als Entschädigungen zu qualifizieren

    Der vom Bundesfinanzhof -BFH- in dem Aussetzungsbeschluss vom 26. Februar 2003 ( IX B 110/02 ) vertretenen Auffassung, wonach es nicht ausgeschlossen sei, dass der Ausgleichsanspruch entsprechend seiner systematischen Stellung und seines Zwecks - wie der Restitutionsanspruch selbst - Wertminderungen ausgleichen soll, vermag der Senat nicht zu folgen.
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