Rechtsprechung
BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 2 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2 Abs. 1 § 18 Abs. 1 Nr. 1
- datenbank.nwb.de
Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einkünfte als selbstständiger Arzttätigkeit ? Abgrenzung zur Liebhaberei ? Zur Feststellung einer Gewinnerzielungsabsicht ? Hinnahme von Verlusten aus persönlichen Gründen ? Gehaltszahlungen an nahe stehende Personen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht bei Freiberuflern; Feststellung innerer Tatsachen anhand äußerer Umstände; Eignung eines Betriebes nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer einen Gewinn zu erwirtschaften; Erfordernis zusätzlicher ...
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Praxis als Liebhaberei: Umstände sprechen gegen Gewinnerzielungsabsicht
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Die Gewinnerzielungsabsicht
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
- Die Gewinnerzielungsabsicht
- Liebhaberei
- Gewinnprognose
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 3882/00
- BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Papierfundstellen
- BFHE 205, 243
- NJW 2004, 2614
- BB 2004, 980
- DB 2004, 911
- BStBl II 2004, 455
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Eine Arztpraxis sei daher ebenso wie eine Rechtsanwaltskanzlei aus objektiven Gründen zur Gewinnerzielung geeignet (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" ist eine derartige Gewinnerzielungsabsicht zu fordern (BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, und vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276).
Zwar hat der XI. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663 ausgeführt, der Umstand allein, dass der (dortige) Kläger wegen anderweitiger hoher Einkünfte in der Lage war, die aus der "repräsentativen Kanzleiführung" jährlich anfallenden Verluste zu tragen, begründe kein solches persönliches Motiv (BFH-Urteil in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, zu II. 2. c der Entscheidungsgründe).
- BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
b) Für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht können nach der Rechtsprechung des Senats entscheidende Schlüsse auch daraus gezogen werden, wie der Steuerpflichtige auf die längere Zeit hindurch erwirtschafteten Verluste reagiert hat (Senatsurteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, 468, BStBl II 1985, 205, 207, m.w.N.).Unter den besonderen Umständen des Streitfalles wäre aber wohl als einzige angemessene Reaktion auf die entstandenen Verluste die Einstellung der verlustbringenden Tätigkeit in Betracht gekommen (Senatsurteil in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und Senatsbeschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668, zu 2. a der Entscheidungsgründe).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Bei den betrieblichen Einkunftsarten ist dies dann der Fall, wenn ein Totalgewinn erstrebt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3.).Einzelne Umstände können dabei einen Anscheinsbeweis liefern (BFH-Beschluss in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c).
- BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99
Honorareinnahmen
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" ist eine derartige Gewinnerzielungsabsicht zu fordern (BFH-Urteile in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, und vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276).Bei anderen Tätigkeiten, wie etwa den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (Senatsurteil in BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, zu 2. a der Entscheidungsgründe, m.w.N.).
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, spricht für sich schon dafür, dass der Kläger die langjährigen, stetig ansteigenden Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen hat (s. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, zu 2. d der Entscheidungsgründe). - BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Der erkennende Senat hat deshalb auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorausgesetzt (Senatsurteil vom 13. Dezember 2001 IV R 86/99, BFHE 197, 468, BStBl II 2002, 80). - BFH, 14.07.2003 - IV B 81/01
Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Solche weiteren persönlichen Motive hat das FG im Streitfall aber festgestellt (s. 3. a), so dass es auch keiner Entscheidung bedarf, ob das eine Liebhabereibetätigung erst ermöglichende Vorhandensein anderweitiger hoher Einkünfte allein schon Indiz für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht sein könnte (dazu Senatsurteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, zu Nr. 4; s. auch Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 IV B 81/01, BFHE 202, 553, BStBl II 2003, 804, zu 1. b, bb der Gründe). - BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Solche weiteren persönlichen Motive hat das FG im Streitfall aber festgestellt (s. 3. a), so dass es auch keiner Entscheidung bedarf, ob das eine Liebhabereibetätigung erst ermöglichende Vorhandensein anderweitiger hoher Einkünfte allein schon Indiz für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht sein könnte (dazu Senatsurteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, zu Nr. 4; s. auch Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 IV B 81/01, BFHE 202, 553, BStBl II 2003, 804, zu 1. b, bb der Gründe). - BFH, 07.08.1991 - X R 10/88
Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die …
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Es hat daraus zu Recht gefolgert, dass dann Dauer und Umfang der erzielten Verluste das entscheidende Kriterium bei der Gesamtbeurteilung der Gewinnerzielungsabsicht sind (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108). - FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 3882/00
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht eines Arztes in der Schlussphase der …
Auszug aus BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1157 abgedruckt. - BFH, 15.05.1997 - IV B 74/96
- BFH, 23.05.2007 - X R 33/04
Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der …
So spricht vor allem das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich genommen schon dafür, dass langjährige, stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 3.a;… vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447, unter 3.a, m.w.N.). - BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung
Einer ausdrücklichen Verweisung auf § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG in § 18 Abs. 4 (Satz 2) EStG bedarf es nicht, weil die Definition des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit auch für die anderen Gewinn-Einkunftsarten (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) gilt, wie sich nicht zuletzt aus den in dieser Vorschrift enthaltenen Negativmerkmalen ergibt, wonach die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung selbständiger Arbeit anzusehen sein darf (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455).Als Indiz für die Weiterführung des Verlustbetriebs aus persönlichen Gründen kann auch der Umstand gewertet werden, dass dem Steuerpflichtigen hohe andere Einkünfte zur Verfügung stehen, die für den Ausgleich entstandener Verluste herangezogen werden können (BFH-Urteile in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, m.w.N.) und, dass es der Steuerpflichtige trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterlassen hat, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebs zu ergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, m.w.N.).
Für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht trotz langjähriger Verluste kann sprechen, dass der Steuerpflichtige hierauf reagiert und Maßnahmen ergriffen hat, um die Gewinnsituation zu verbessern (BFH-Urteile in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
Bei den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG müssen allerdings zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH-Urteile in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; in BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, m.w.N.); eine Vermutung für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht lässt sich jedenfalls nicht schon aus dem Umstand herleiten, dass eine solche Tätigkeit häufig aus Passion betrieben wird (…BFH-Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93).
Auf Veränderungen nach 1996 kommt es nicht an, weil für die Gewinnprognose auf den Betrieb abzuheben ist, wie er im Streitzeitraum geführt worden ist (BFH in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455).
- BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
Vielmehr muss bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455; in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.c; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, unter 1.;… vom 2. August 1994 VIII R 55/93, BFH/NV 1995, 866, unter 1.b; vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, unter II.1.; vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727;… in BFH/NV 1999, 1081, unter II.1.b cc;… vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23;… vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160, unter II.1.c; vom 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85, unter 1.b, und vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 1.b).Steuerliche Gesichtspunkte sind auch dann entscheidend für die Hinnahme der Verluste, wenn die Tätigkeit die Möglichkeit eröffnet, Kosten der privaten Lebensführung (z.B. anteilige Fixkosten ohnehin vorhandener Gegenstände wie PKW, Wohnung, Kommunikationsmittel oder Computer) in den einkommensteuerlich relevanten Bereich zu verlagern (ähnlich FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2002 2 K 399/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 532, unter 2.2.3.1., rkr.; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 3.a: im Verlustbetrieb Abzug von Gehaltszahlungen an die Tochter, die dafür auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten erbringt).
- BFH, 17.11.2004 - X R 62/01
Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem …
Vielmehr muss bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 1. b).(2) Umgekehrt spricht nach der Entscheidung in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 3. a das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich schon dafür, dass langjährige, stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (…vgl. auch BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447, unter 3. a, m.w.N.).
- BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines …
c) An der Absicht Gewinn zu erzielen fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, …und vom 23. August 2017 X R 27/16, BFH/NV 2018, 36, Rz 16). - BFH, 07.04.2016 - IV R 38/13
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines …
c) An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336). - BFH, 30.10.2014 - IV R 34/11
Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft
Das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, spricht für sich genommen schon dafür, dass langjährige, stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874). - BFH, 30.08.2007 - IV R 12/05
Gewinnerzielungsabsicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im …
c) An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336). - BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb
c) An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336). - BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10
Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben
aa) Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht, wenn bei objektiver Betrachtung ein positives Ergebnis zwischen Betriebsgründung und Betriebsbeendigung (Totalgewinn; vgl. BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, …und vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574) nicht zu erwarten ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, und vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336). - BFH, 20.09.2007 - IV R 20/05
Tatsächliche Verständigung über Gewinnerzielungsabsicht eines land- und …
- BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05
Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht
- FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses als negative Einkünfte aus …
- BFH, 01.08.2007 - XI R 47/06
Ansparabschreibung für "Restbetrieb" möglich
- FG Münster, 22.08.2012 - 7 K 2000/11
Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltskanzlei
- BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
Liebhaberei bei Verlusten eines Automatenaufstellers - Verzicht auf …
- FG Münster, 14.12.2011 - 7 K 3913/09
Liebhaberei: Verlustreiche Tätigkeit als selbstständige Rechtsanwältin
- FG München, 02.08.2004 - 15 K 4609/00
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltstätigkeit eines pensionierten …
- BFH, 28.05.2009 - VIII B 76/08
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Liebhaberei, Tatsachenwürdigung
- FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
Planung, Montage und Vertrieb von Musikstudioeinrichtungen als Liebhaberei
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich kein …
- BFH, 25.11.2004 - IV R 8/03
Gewinnerzielungsabsicht bei LuF (Weinbaubetrieb)
- FG Köln, 13.06.2012 - 5 K 3525/10
Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltstätigkeit
- FG Münster, 25.04.2012 - 11 K 1021/10
Keine Anerkennung einer 18 Jahre dauernden, nachhaltig Verluste erzielenden …
- BFH, 02.03.2007 - VIII B 195/06
NZB: Divergenz
- BFH, 16.11.2022 - X B 46/22
Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage
- FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11
Liebhaberei bei Sportanlage
- FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
Pensionsbetrieb als Liebhabereibetrieb
- BFH, 04.03.2016 - X B 188/15
Feststellung fehlender Einkunftserzielungsabsicht - Revisionszulassung wegen …
- FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07
Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3818/18
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche …
- FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender …
- BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und …
- FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
Einkünfteerzielungsabsicht eines Schriftstellers
- FG München, 09.10.2018 - 2 V 2143/18
Gewinnerzielungsabsicht als Tatbestandsmerkmal gewerblicher Tätigkeit
- FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08
Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte …
- FG Köln, 23.01.2015 - 3 K 3439/10
Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Verluste aus einem selbständigen …
- FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 6 K 6203/08
Gewinnerzielungsabsicht bei Vorratsgesellschaften
- BFH, 10.03.2009 - IV B 62/08
Liebhaberei - Divergenz- Greifbare Gesetzeswidrigkeit
- FG Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 4 K 111/06
Segmentierung gewerblicher Einkünfte bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht nach …
- BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03
Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen
- FG Hamburg, 02.03.2017 - 1 K 141/16
Nichtberücksichtigung aktueller Verluste einer zugunsten eines anderen …
- FG München, 12.09.2013 - 10 K 2273/10
Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflichem Vertrieb von Vitaminprodukten
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 14150/08
Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei bei einem seit fast …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei bewusst hohen Anlaufkosten eines …
- FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
Keine Berücksichtigung von Vermietungsverlusten wegen privater Mitveranlassung
- FG Münster, 16.02.2022 - 13 K 3811/19
Anerkennung der aus der Reithalle entstandenen Verluste als steuerbare Einkünfte …
- FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus Vermietung und …
- FG München, 21.11.2016 - 7 K 3067/15
Einheitliche und gesonderte Feststellung von negativen Einkünften
- FG München, 10.07.2014 - 15 K 2275/11
(Gebrauchs-) Kunst
- FG Nürnberg, 11.02.2016 - 4 K 1104/14
Vermietung, Ferienwohnung, Gewinnerzielungsabsicht
- FG München, 10.09.2013 - 10 K 3234/10
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 6 K 97/07
Tätigkeit eines Reiki-Lebensberaters als Liebhaberei
- FG München, 08.09.2004 - 5 K 4929/01
Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkunftserzielungsabsicht; Möglichkeit …
- FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2815/13
Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht im Nebenerwerb - Erkundung der …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 4 K 4159/13
Pferdezucht und geplante Reittherapie (Hippotherapie) eines selbständig tätigen …
- FG München, 26.11.2010 - 8 K 1108/09
Liebhaberei
- FG München, 11.07.2007 - 1 K 597/07
Steuerliche Absetzbarkeit der i.R. einer Rechtsanwaltstätigkeit entstandenen …
- FG Nürnberg, 16.05.2013 - 6 K 889/12
Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer …
- FG München, 13.12.2016 - 2 K 300/13
Abgewiesene Klage im Streit um Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags