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   BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03   

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https://dejure.org/2004,12094
BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03 (https://dejure.org/2004,12094)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2004 - VII B 174/03 (https://dejure.org/2004,12094)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - VII B 174/03 (https://dejure.org/2004,12094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsvoraussetzungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das Vorliegen von Divergenz

  • Judicialis

    AO 1977 § 71; ; ZPO § 295; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung, wenn FG den Feststellungen eines rkr. Strafbefehls oder Strafurt. folgt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00

    Einfuhrabgabe - Zigaretten - Strafbefehl - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03
    Gegen dieses Urteil richtet sich die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, mit der der Kläger mangelnde Sachaufklärung (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 76 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO i.V.m. Art. 103 des Grundgesetzes --GG--) und eine Divergenz zu dem Beschluss des erkennenden Senats vom 1. Februar 2001 VII B 234/00 (BFH/NV 2001, 931; § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) rügt.

    Ungeachtet dieses Mangels liegt die behauptete Abweichung des FG-Urteils von den Senatsentscheidungen in BFH/NV 2001, 931 und vom 10. Januar 1978 VII R 106/74 (BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311) auch nicht vor.

  • BFH, 11.04.2001 - VIII S 8/97

    Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03
    Hierzu hätte der Kläger --worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zutreffend hinweist-- vortragen müssen, welche Fragen im Einzelnen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG die Notwendigkeit der Beweiserhebung trotzdem hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können und schließlich, warum der im Termin zur mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Kläger die fehlende Sachaufklärung nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat, bzw. aus welchem Grunde ihm dieses nicht möglich oder nicht zumutbar war (st. Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1140, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2000 - XI B 122/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03
    Zur Darlegung der Divergenz müssen in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze des vorinstanziellen Urteils und der Divergenzentscheidung so genau bezeichnet sein, dass eine Abweichung erkennbar wird (st. Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495).
  • BFH, 05.07.2000 - VIII B 81/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensmangel; grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03
    Hierzu hätte der Kläger --worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zutreffend hinweist-- vortragen müssen, welche Fragen im Einzelnen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG die Notwendigkeit der Beweiserhebung trotzdem hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können und schließlich, warum der im Termin zur mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Kläger die fehlende Sachaufklärung nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat, bzw. aus welchem Grunde ihm dieses nicht möglich oder nicht zumutbar war (st. Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1140, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.06.2001 - XI B 134/99

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Steuerstrafrechtliche Ermittlungen -

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03
    Hierzu hätte der Kläger --worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zutreffend hinweist-- vortragen müssen, welche Fragen im Einzelnen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG die Notwendigkeit der Beweiserhebung trotzdem hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können und schließlich, warum der im Termin zur mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Kläger die fehlende Sachaufklärung nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat, bzw. aus welchem Grunde ihm dieses nicht möglich oder nicht zumutbar war (st. Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1140, und vom 5. Juli 2000 VIII B 81/99, BFH/NV 2000, 1492, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03
    Desgleichen kann der Kläger mit Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG, das sich nach eigener Bewertung des Verhaltens des Klägers den Feststellungen des Strafbefehls zum vorsätzlichen Handeln angeschlossen hat, im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil auch die Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen ist und keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO darstellt (BFH-Beschluss vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359).
  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03
    Ungeachtet dieses Mangels liegt die behauptete Abweichung des FG-Urteils von den Senatsentscheidungen in BFH/NV 2001, 931 und vom 10. Januar 1978 VII R 106/74 (BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311) auch nicht vor.
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - VII B 174/03
    Die Nichterhebung einzelner Beweise gehört zu den gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung verzichtbaren Verfahrensmängeln, bei denen das Unterlassen der rechtzeitigen Rüge zum endgültigen Verlust des Rügerechts führt (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597, m.w.N.).
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