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   BFH, 26.02.2007 - II R 2/05   

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https://dejure.org/2007,454
BFH, 26.02.2007 - II R 2/05 (https://dejure.org/2007,454)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2007 - II R 2/05 (https://dejure.org/2007,454)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 (https://dejure.org/2007,454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VgStG-Sp Berlin § 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 1 i. d. F. des Gesetzes vom 31. Mai 2000; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1

  • IWW
  • Judicialis

    VgStG-Sp Berlin § 1 Abs. 1; ; VgStG-Sp Berlin § 3 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des Gesetzes vom 31. Mai 2000; ; GG Art. ... 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 105 Abs. 2a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in Spielhallen in Berlin auf 600 DM ab 1. Juli 2000; Anforderungen an Verfassungsmäßigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von Geldspielgeräten; Datenerhebung über die Einspielergebnisse ...

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte in Spielhallen in Berlin auf 600 DM ab 1 .Juli 2000; Anforderungen an Verfassungsmäßigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von Geldspielgeräten; Datenerhebung über die ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berliner Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 600 DM verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen in Berlin; Überschreitung der Grenzen der Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers bei pauschaler Besteuerung der Spielgeräte nach dem Stückzahlmaßstab; ...

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten in Berlin

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VergnStG BE § 1 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12
    Erhöhung; Gleichheitsgrundsatz; Spielautomat; Spielhalle; Vergnügungsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 280
  • NVwZ-RR 2008, 55
  • BB 2007, 1042
  • DB 2007, 1067
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (47)

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Auszug aus BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
    Die steuerliche Lenkung nimmt dabei in Kauf, dass das Lenkungsziel nicht verlässlich erreicht wird, ist also ein Instrument zur Annäherung an ein Ziel (BVerfG-Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99 u.a., BVerfGE 110, 274, 292 f.; BVerfG-Beschluss vom 7. November 2006 1 BvL 10/02, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 235, unter C. I. 2. b; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2006 II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354, unter II. 3. a aa).

    Der Landesgesetzgeber ist deshalb im Rahmen der ihm zustehenden Steuergesetzgebungskompetenzen berechtigt, Steuergesetze zu erlassen, die in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfallenden Bereichen, wie etwa dem Gewerberecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG in der im Jahr 2000 geltenden Fassung), lenkende Wirkung entfalten, soweit die steuerrechtlichen Vorschriften den vom zuständigen Sachgesetzgeber getroffenen Regelungen --und zwar sowohl der Gesamtkonzeption als auch den konkreten Einzelregelungen-- nicht widersprechen (Kammerbeschluss des BVerfG in BFH/NV 2001, Beilage 2, 159, unter II. 1. b aa, m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1354, unter II. 3. a aa).

    Die Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren ist ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, da die Spielsucht schwerwiegende Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft haben kann (BVerfG-Urteil vom 28. März 2006 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, unter C. I. 3. c aa, unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 6. November 2003 C-243/01, Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1354, unter II. 3. a bb).

    Bei weitem die meisten Spieler mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten spielen an Automaten, die nach der GewO betrieben werden dürfen (BVerfG-Urteil in BVerfGE 115, 276, unter C. I. 3. c aa; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1354, unter II. 3. a bb).

    Der BFH hat im Urteil in BFH/NV 2006, 1354 für die in Hamburg in den Jahren 1995 und 1996 erhobene Spielgerätesteuer gleicher Höhe einen solchen Grundrechtsverstoß verneint.

    Das Gleichartigkeitsverbot umfasst dabei nicht die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, selbst wenn sie dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpfen wie Bundessteuern (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1354, m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der pauschalen Erhebung einer Spielgerätesteuer, die nicht an die konkret erzielten Umsätze, sondern an die Zahl der Geräte anknüpft, wurde in der Rechtsprechung bisher aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sowie deshalb bejaht, weil die zuverlässige Erfassung des jeweiligen Vergnügungsaufwands der Spieler technisch noch nicht möglich war und der Stückzahlmaßstab in den entschiedenen Fällen in einer gewissen Beziehung zum Spielaufwand der Automatennutzer stand (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1354, m.w.N.).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat diese Rechtsprechung in seinen Urteilen vom 13. April 2005 10 C 5.04 (BVerwGE 123, 218), 10 C 8.04 (BFH/NV 2005, Beilage 4, 409) und 10 C 9.04 (juris Nr. WBRE410011969) sowie vom 14. Dezember 2005 10 CN 1.05 (BFH/NV 2006, Beilage 2, 217) fortentwickelt und sieht nunmehr für Besteuerungszeiträume nach dem Jahr 1996 kommunale Vergnügungsteuersatzungen wegen Verstoßes gegen die Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 und des Art. 105 Abs. 2a GG als verfassungswidrig und nichtig an, wenn sie der Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit den Stückzahlmaßstab zugrunde legen, obwohl die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte mehr als 25 v.H. nach oben oder nach unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen.

    Angesichts der beschränkten Geltungsdauer der Zulassungen dürfen demzufolge ab dem 1. Januar 1997 keine Spielgeräte ohne manipulationssicheres Zählwerk mehr aufgestellt sein (BVerwG-Urteile in BVerwGE 123, 218, und in BFH/NV 2005, Beilage 4, 409).

    Dass die Steuererhebung beim Automatenaufsteller als Steuerschuldner gleichwohl indirekt bleibt und deshalb den Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers nicht unmittelbar erfasst, ändert nichts an der größeren Wirklichkeitsnähe des umsatzbezogenen Maßstabs (BVerwG-Urteil in BVerwGE 123, 218).

    Diesen Einwand hat das BVerwG bereits im Urteil in BVerwGE 123, 218, unter Hinweis auf die gegebenen Kontrollmöglichkeiten zu Recht zurückgewiesen.

    Es ist Aufgabe der Finanzverwaltung, solchen Manipulationsmöglichkeiten, deren Nutzung mit einem nicht ganz unerheblichen kriminellen Aufwand verbunden ist, durch entsprechende Kontrollen entgegenzuwirken (BVerwG-Urteil in BVerwGE 123, 218).

  • BFH, 09.10.2002 - V R 81/01

    Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
    Diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, BFH/NV 2007, Beilage 1, 83, m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887).

    Weist eine Steuer, Abgabe oder Gebühr auch nur eines dieser wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf, steht Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer, Abgabe oder Gebühr nicht entgegen (EuGH-Urteil in BFH/NV 2007, Beilage 1, 83, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Die Spielgerätesteuer wird auch in Rechtsprechung (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, S. 573 ; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 25; Beschluss vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 26; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 30; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFH, Beschluss vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 -, NVwZ 1990, S. 903 f.; Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 312 ; BFHE 217, 280 ) und Literatur (vgl. etwa Heintzen, in: v. Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 4./5. Aufl. 2003, Art. 105 Rn. 57; Jachmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 5. Aufl. 2005, Art. 105 Rn. 61; Englisch, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl. 2008, § 16 Rn. 17; Wolff, NVwZ 2005, S. 1241 ) übereinstimmend als Unterfall der Vergnügungsteuer und damit als Aufwandsteuer verstanden.

    Dann fehle der für die Aufwandsteuer gebotene zumindest lockere Bezug zwischen Steuermaßstab und Vergnügungsaufwand der Spieler (vgl. BVerwGE 123, 218 ; dem folgend BFHE 217, 280 ).

    Jedenfalls muss der Ersatzmaßstab einer Spielgerätesteuer einen zumindest lockeren Bezug zu dem Vergnügungsaufwand des Spielers aufweisen, der die Erfassung seines Vergnügungsaufwands wenigstens wahrscheinlich macht (vgl. BVerfGE 14, 76 ; ferner BVerfGE 31, 119 ; 49, 343 ; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 28 S. 13 f.; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFHE 217, 280 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Urteilen vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218 und NVwZ 2005, S. 1322 ) ebenso wie das vorlegende Finanzgericht die Einspielergebnisse von Geldspielgeräten, damit also im Wesentlichen die Spieleinsätze abzüglich der ausgeschütteten Gewinne, zugrunde gelegt und hierzu die Auffassung vertreten, dass darin der Vergnügungsaufwand der Spieler jedenfalls proportional abgebildet werde (vgl. BVerwGE 123, 218 sowie wiederum auf die Einspielergebnisse abstellend BVerwG, Beschluss vom 26. September 2007 - BVerwG 9 B 12.07 - NVwZ 2008, S. 88; zustimmend BFHE 217, 280 ; ebenso im Ergebnis unter Verweis auf die "Umsätze" der Spielgeräte bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, S. 1264 ).

    Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof gehen davon aus, dass der Vergnügungsaufwand der Nutzer solcher Geräte seither hinreichend zuverlässig erfasst werden kann, da aufgrund der technischen Entwicklung und der in den Jahren 1989 und 1990 zwischen den Herstellern von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit und den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft einerseits sowie den zuständigen Bundesministerien andererseits abgeschlossenen selbstverpflichtenden Vereinbarung (vgl. BTDrucks 11/6224) ab dem 1. Januar 1997 nur noch Gewinnspielgeräte aufgestellt sein dürfen, die mit einem manipulationssicheren Zählwerk ausgestattet sind (vgl. dazu BVerwGE 123, 218 ; BFHE 217, 280 ).

    Dem ist die verwaltungsgerichtliche und finanzgerichtliche Rechtsprechung ganz überwiegend gefolgt (vgl. nur BFHE 217, 280 mit umfassenden Nachweisen).

    Es ist schließlich nicht ersichtlich, dass ein wirklichkeitsnäherer Maßstab deswegen nicht zur Verfügung stünde, weil ein stärker am Aufwand der Spieler orientierter Maßstab mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. dazu BVerwGE 110, 237 ; BVerwG, NVwZ 2000, S. 933 ; BFHE 217, 280 ; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 -, NVwZ-RR 2008, S. 55 ).

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Das Einspielergebnis weist immer noch einen sachgerechten Bezug zum Vergnügungsaufwand auf, da es sich aus den Einwürfen sowie Gewinnen und Verlusten der Spieler errechnet und so den Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers wenigstens proportional abbildet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 973; BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 a.a.O. S. 225; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 - BFHE 217, 280 ).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers, der die Erfassung seines Vergnügungsaufwandes wenigstens wahrscheinlich macht (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 ; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 und vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 20; BVerwG, Urteile vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 ; Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28 S. 12; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 - BFHE 217, 280 ).

    Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof gingen davon aus, dass aufgrund der technischen Entwicklung und der zwischen den Herstellern von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit und den Verbänden der Unterhaltungsautomatenwirtschaft einerseits sowie den zuständigen Bundesministerien andererseits abgeschlossenen selbstverpflichtenden Vereinbarung ab dem 1. Januar 1997 nur noch Gewinnspielgeräte aufgestellt sein dürften, die mit einem manipulationssicheren Zählwerk ausgestattet seien, das den Spielaufwand grundsätzlich zuverlässig erfassen könne (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 27 f., 33; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 a.a.O. S. 222 f.; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 a.a.O. S. 286).

  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Dabei wird seit jeher entscheidend auf die Sicht des traditionellen deutschen Steuerrechts abgestellt (vgl. BVerfG, B. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 350; BVerwG, U. v. 13.04.2008 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, 219; BFH, U. v. 26.02.2006 - II R 2/05 -, NVwZ-RR 2008, 55, 56 l. Sp.; U. v. 29.03.2006 - II R 59/04 -, DStRE 2006, 1143, 1145 r. Sp.; OVG NW, U. v. 06.03.2007 - 14 A 608/05 -, KStZ 2007, 94, 95 l. Sp.).

    Sie wird nunmehr ebenfalls vom Bundesfinanzhof geteilt (z. B. U. v. 26.02.2007 - II R 2/05 -, BFHE 217, 280, 286).

    Mit dieser Einschätzung setzt sich die Kammer nicht in Widerspruch zur bundesgerichtlichen Judikatur, wonach eine Besteuerung nach dem "Einspielergebnis" für rechtmäßig gehalten wird (vgl. BVerwG, U. v. 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, 225; BFH, U. v. 26.02.2007 - II R 2/05 -, BFHE 217, 280 ff.).

    Als Bemessungsgrundlage werden die Spieleinsätze auch von zahlreichen Kommunen bestimmt (vgl. die zahlreichen Hinweise in BFH, U. v. 26.02.2007 - II R 2/05 -, BFHE 217, 280, 287 f.).

  • FG Bremen, 19.06.2019 - 2 K 37/19

    BVerfG-Vorlage zur Bremer Wettbürosteuer

    Es wäre Aufgabe der Finanzverwaltung, etwaigen Manipulationsmöglichkeiten, deren Nutzung mit einem nicht ganz unerheblichen kriminellen Aufwand verbunden wäre, durch entsprechende Kontrollen entgegenzuwirken (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280 , NVwZ-RR 2008, 55 , unter II 3 b, juris Rz 29, m. w. N.).

    Weist eine Steuer, Abgabe oder Gebühr auch nur eines der wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf, steht Art. 401 MwStSystRL der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer, Abgabe oder Gebühr nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, EU:C:2006:629, Rz 27 m. w. N.; vom 11. Oktober 2007 C-283/06 und C-312/06, Kögaz, EU:C:2007:598, Rz 36; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280 , NVwZ-RR 2008, 55 , unter II 4 a, juris Rz 34, m. w. N.; alle zu Art. 33 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG -Richtlinie 77/388/EWG -, die durch die am 1. Januar 2007 in Kraft getretene MwStSystRL neu gefasst wurde; BFH, Urteil vom 21. Februar 2018 II R 21/15, BFHE 261, 62 , unter II 4 a aa, juris Rz 66, zu Art. 401 MwStSystRL).

    Die Mehrwertsteuer hat vier wesentliche Merkmale, nämlich die allgemeine Geltung für alle sich auf Gegenstände oder Dienstleistungen beziehenden Geschäfte, die Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält, die Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze, und der Abzug der auf den vorhergehenden Produktions- und Vertriebsstufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, EU:C:2006:629, Rz 28 m. w. N.; vom 11. Oktober 2007 C-283/06 und C-312/06, Kögaz, EU:C:2007:598, Rz 37; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280 , NVwZ-RR 2008, 55 , unter II 4 a, juris Rz 33 m. w N.; alle zu Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG ; EuGH, Beschluss vom 27. November 2008 C-156/08, Vollkommer, EU:C:2008:663, Rz 31; BFH, Urteil vom 21. Februar 2018 II R 21/15, BFHE 261, 62 , unter II 4 a aa, juris Rz 67; beide zu Art. 401 MwStSystRL).

  • VG Leipzig, 13.02.2008 - 1 K 1460/06
    Zu den die Vergnügungssteuer als indirekte örtliche Aufwandsteuer kennzeichnenden Merkmalen gehört daher zum einen, dass der verwendete Steuermaßstab in einem zumindest lockeren Bezug zum letztlich zu besteuernden Vergnügungsaufwand des Spielers stehen, und zum anderen, dass die Steuer auf den Benutzer der Veranstaltung abwälzbar sein muss (vgl. BVerfG, Teilurt.v. 10.5.1962, E 14, 76, 95; Beschl.v. 1.3.1997, NVwZ 1997, 573; Beschl.v. 3.5.2001, NVwZ 2001, 1264, 1265; BVerwG, Urt.v. 22.12.1999, E 110, 237; Urt.v. 13.4.2005, E 123, 218; BFH, Beschl.v. 1.2.2007, Az.: H B 51/06, zitiert nach Juris; Urt.v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2008, 55, 56; OVG Schl.-H...., Urt.v. 18.10.2006, Az.: 2 LB 11/04 , zitiert nach Juris).

    Gemessen daran begegnet die an den Spieleinsatz als Besteuerungsgrundlage der Vergnügungsteuer anknüpfende Regelung in § 4 Abs. 3 Satz 1 VStS der Beklagten daher keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BFH, Urt.v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2008, 55, 57; BFH, Beschl.v. 1.2.2007, Az.: II R 51/06; VG Minden, Urt.v. 17.1.2007, Az.: 11 K 3272/06 ; VG Gelsenkirchen, Urt.v. 8.3.2007, Az.: 2 K 5599/03 ; VG Aachen, Beschl.v. 16.11.2007, Az.: 4 L 362/07 , alle zitiert nach Juris).

    Die Lenkungswirkungen steuerrechtlicher Regelungen kommen dabei neben der Grundentscheidung darüber, ob eine Steuerquelle überhaupt erschlossen werden soll oder nicht, insbesondere auch in der Berechtigung des Steuergesetzgebers zur Festlegung der Höhe des Steuersatzes zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Urt.v. 20.4.2004, E 110, 274, 292 f.; Urt.v. 7.11.2006, E 117, 1; BFH, Urt.v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2008, 55).

    Sie wird nur auf einer Stufe erhoben und es gibt keinen Abzug einer bei einem vorhergehenden Umsatz entrichteten Steuer (vgl. BFH, Urt.v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2008, 55, 57, mit umfangreichen Nachw.z. Rechtspr.).

  • FG Bremen, 02.05.2018 - 2 V 76/18

    Keine Aufhebung der Vollziehung einer Wettbürosteuer-Anmeldung in Bremen trotz

    Der BFH (z. B. Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280 , NVwZ-RR 2008, 55 , juris Rz 26) habe sich in Bezug auf Vergnügungssteuergesetze der Länder der Rechtsprechung des BVerwG zur Verfassungswidrigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte in kommunalen Vergnügungssteuersatzungen angeschlossen.

    Es wäre Aufgabe der Finanzverwaltung, etwaigen Manipulationsmöglichkeiten, deren Nutzung mit einem nicht ganz unerheblichen kriminellen Aufwand verbunden wäre, durch entsprechende Kontrollen entgegenzuwirken (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280 , NVwZ-RR 2008, 55 , juris Rz 29 m. w. N.).

    Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer sind folgende: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg 2006, I-9373, BFH/NV 2007, Beilage 1, 83 , juris Rz 28 m. w. N.; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280 , NVwZ-RR 2008, 55 , juris Rz 33 m. w. N.; beide zu Art. 33 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG -Richtlinie 77/388/EWG -, die durch die am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Richtlinie 2006/112/EG neu gefasst wurde).

    Weist eine Steuer, Abgabe oder Gebühr auch nur eines dieser wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf, steht Art. 401 der Richtlinie 2006/112/EG der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer, Abgabe oder Gebühr nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg 2006, I-9373, BFH/NV 2007, Beilage 1, 83 , juris Rz 27 m. w. N.; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280 , NVwZ-RR 2008, 55 , juris Rz 34 m. w. N.; beide zu Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG ).

  • BFH, 27.11.2009 - II B 75/09

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit

    dd) Hinsichtlich der Frage, ob die Steuer dazu führt, dass die Spielhallenbetreiber in aller Regel wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung oder --bei juristischen Personen-- zur Grundlage ihrer unternehmerischen Erwerbstätigkeit zu machen, und dass deshalb ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) vorliege (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280, BFH/NV 2007, 1255), gelten die Ausführungen zur Abwälzbarkeit der Steuer (oben 2.b cc) entsprechend.

    Es liegt kein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) oder den hiermit übereinstimmenden Art. 401 der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vor (BFH-Urteil in BFHE 217, 280, BFH/NV 2007, 1255; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 987, unter II.8.).

  • BFH, 19.02.2010 - II B 122/09

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit

    dd) Hinsichtlich der Frage, ob die Steuer dazu führt, dass die Spielhallenbetreiber in aller Regel wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung oder --bei juristischen Personen-- zur Grundlage ihrer unternehmerischen Erwerbstätigkeit zu machen, und dass deshalb ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) vorliege (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280), gelten die Ausführungen zu oben 2.b cc entsprechend.

    Es liegt kein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) oder den hiermit übereinstimmenden Art. 401 der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vor (BFH-Urteil in BFHE 217, 280; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 987, unter II.8.).

  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

    dd) Hinsichtlich der Frage, ob die Steuer dazu führt, dass die Spielhallenbetreiber in aller Regel wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung oder --bei juristischen Personen-- zur Grundlage ihrer unternehmerischen Erwerbstätigkeit zu machen, und dass deshalb ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) vorliege (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05, BFHE 217, 280, BFH/NV 2007, 1255), gelten die Ausführungen zur Abwälzbarkeit der Steuer (oben 3.b cc) entsprechend.

    Es liegt kein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) oder den hiermit übereinstimmenden Art. 401 der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vor (BFH-Urteil in BFHE 217, 280, BFH/NV 2007, 1255; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 987, unter II.8.).

  • BFH, 07.09.2011 - II R 25/11

    Übergangsweise Anwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von

  • VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09

    (Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 13.08

    Verfassungsmäßigkeit der Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiterhin offen

  • VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 677/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von

  • BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09

    Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH;

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6080/07

    Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spielgeräten nach dem Stückzahlmaßstab

  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 1011/05

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparate;

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6130/10

    Verfassungsmäßigkeit des Berliner Vergnügungsteuergesetzes - Kein

  • VG Gießen, 08.08.2007 - 8 E 1937/06

    Aufstellen von Spielapparaten; Heranziehung zur Vergnügungssteuer;

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 19/10

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 VergnStG BR a.F. in Hinblick auf Art. 3 Abs.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 L 29.07

    summarisches Verfahren; Stückzahlmaßstab; Bemessungsgrundlage; Satzung;

  • VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 1367/09

    Rechtsgrundlage für die Steuerveranlagung von Gewinnspielgeräten zur Heranziehung

  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09

    Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07

    Maßstab für Erhebung von Vergnügungssteuer auf Glückspielautomaten

  • VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 930/09
  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09

    Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

  • BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09

    Vergnügungsteuer (Spielapparatesteuer); rückwirkende Steuerfestsetzung;

  • VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 942/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von

  • VG Arnsberg, 18.09.2008 - 5 K 2324/07

    Spielapparatesteuer mit Differenzierung nach Aufstellungsort und Mindeststeuer

  • BFH, 12.05.2011 - II B 126/10

    Bindende Wirkung der Weitergeltungsanordnungen des BVerfG bei verfassungswidrigen

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07

    Keine Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken bei der Vergnügungssteuer

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11

    Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der

  • VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2085/06

    Umstellung auf einspielergebnisbezogene Bemessung der Spielapparatesteuer

  • VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10

    Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert

  • VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit;

  • VG Arnsberg, 07.08.2008 - 5 K 2686/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte;

  • VG Arnsberg, 07.08.2008 - 5 K 2751/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte;

  • VG Köln, 04.02.2009 - 23 K 2778/08

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheids der Stadt Köln über die Erhebung

  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 1051/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von

  • VG Köln, 04.02.2009 - 23 K 7900/08
  • VG Arnsberg, 18.09.2008 - 5 K 2955/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2015 - 14 A 685/15

    Abzug eines Testgeldes für Spielautomaten vom Jahreseinspielergebnis

  • VG Köln, 17.09.2008 - 23 K 4340/07

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteueränderungsbescheids gegenüber einem

  • VG Cottbus, 04.05.2010 - 1 L 358/09

    Vergnügungssteuer

  • VG Oldenburg, 22.10.2009 - 2 A 233/09

    Gerichtliche Kontrolle einer Satzung über Spielgerätesteuer

  • VG Köln, 03.06.2009 - 23 K 3142/08

    Erhebung von Vergnügungssteuer für das Aufstellen von Geldspielgeräten in

  • VG Münster, 03.09.2008 - 9 K 779/06
  • VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09

    Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit

  • VG Köln, 03.06.2009 - 23 K 3156/08

    Erhebung von Vergnügungssteuer für das Aufstellen von Geldspielgeräten in

  • VG Köln, 27.03.2008 - 23 L 396/08

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Steueranmeldung;

  • VG Köln, 27.06.2008 - 23 L 818/08

    Rechtmäßigkeit der Steuerforderung nach der Satzung über die Erhebung von

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