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BFH, 26.02.2008 - VIII B 107/07 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zeitpunkt für Bildung der Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG; Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 7g Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Zeitpunkt der Bildung der Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG; Anspruch auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1467/06
- BFH, 26.02.2008 - VIII B 107/07
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09
Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine …
Eine andere Beurteilung folgt entgegen der Auffassung des FA nicht aus dem Beschluss des Senats vom 26. Februar 2008 VIII B 107/07 (NV). - FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als …
Zwar kann eine Rücklage auch noch im Einspruchsverfahren geltend gemacht werden, die Angaben zur Rücklage müssen aber bei Aufstellen des Jahresabschlusses oder spätestens bei Abgabe der Steuererklärung mit entsprechender Verfolgbarkeit in der Buchführung vorhanden sein (…BFH Beschluss v. 24.5.2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; v. 26.2.2008 VIII B 107/07, juris). - FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1908/06
Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung
Auch soweit der BFH in seinem Beschluss vom 26. Februar 2008 VIII B 107/07 (Haufe-Index 2048842) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04 verlangt, dass die erforderlichen Angaben über die Bildung der Rücklage spätestens bei Abgabe der Steuererklärung vorhanden sein müssen, ist darunter nicht zu verstehen, dass die erforderlichen Angaben auch dem Finanzamt gegenüber spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung vorliegen müssen.