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   BFH, 26.02.2009 - IX B 25/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20424
BFH, 26.02.2009 - IX B 25/09 (https://dejure.org/2009,20424)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2009 - IX B 25/09 (https://dejure.org/2009,20424)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - IX B 25/09 (https://dejure.org/2009,20424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 2; ; StBerG § 3 Nr. 2 u. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 4
    Zulässigkeit einer Beschwerde bei vorliegen eines Verstoßes gegen den Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof

  • datenbank.nwb.de

    Absehen von der Erhebung von Gerichtsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.03.2006 - IX B 39/06

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen im Verfahren der Prozesskostenhilfe (PKH);

    Auszug aus BFH, 26.02.2009 - IX B 25/09
    Im Streitfall ist die Beschwerde nicht von einer solchen Person oder Gesellschaft eingelegt worden; die Beschwerde ist daher auch deshalb unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2000 III B 88/99, BFH/NV 2000, 856; vom 20. März 2006 IX B 39/06, nicht veröffentlicht, [...]).
  • BFH, 13.01.2000 - III B 88/99

    Ablehnender PKH-Beschluss; Beschwerde; Vertretungszwang

    Auszug aus BFH, 26.02.2009 - IX B 25/09
    Im Streitfall ist die Beschwerde nicht von einer solchen Person oder Gesellschaft eingelegt worden; die Beschwerde ist daher auch deshalb unzulässig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2000 III B 88/99, BFH/NV 2000, 856; vom 20. März 2006 IX B 39/06, nicht veröffentlicht, [...]).
  • FG Hamburg, 30.12.2013 - 3 K 231/13

    Keine Gerichtskosten nach unzutreffender Rechtsmittelbelehrung

    Die Nichterhebung von Gerichtskosten für die bisherige "Klage" folgt aus unverschuldeter Unkenntnis gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GKG wegen unzutreffender Rechtsmittelbelehrung (vgl. Beschlüsse BFH vom 26.02.2009 IX B 25/09, Juris; vom 27.02.2007 X B 166/06, Juris; vom 15.01.2007 V B 163/06, BFH/NV 2007, 756)); hier durch unzutreffende Belehrung im Rahmen der vorangegangenen Sachbehandlung beim FA (vgl. Beschlüsse FG Hamburg vom 3. November 1997 II 245/97, EFG 1998, 238 m. w. N.).
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