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   BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07 (1)   

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https://dejure.org/2009,1085
BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07 (1) (https://dejure.org/2009,1085)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2009 - VI R 17/07 (1) (https://dejure.org/2009,1085)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - VI R 17/07 (1) (https://dejure.org/2009,1085)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2; FGO § 138 Abs. 1, § 138 Abs. 2, § 143 Abs. 1

  • openjur.de

    Kostentragung durch das FA nach Hauptsacheerledigung im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG zur Pendlerpauschale; Erledigungserklärung des dem Verfahren Beigetretenen als sonstigem Beteiligten nicht erforderlich

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2; FGO § 138 Abs. 1, § 138 Abs. 2, § 143 Abs. 1

  • Judicialis

    EStG i.d.F. des StÄndG 2007 vom 19. Juli 2006 § 9 Abs. 2 Satz 1; ; EStG i.d.F. des StÄndG 2007 vom 19. Juli 2006 § 9 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2 Satz 1 2. Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung der Kosten für ein Verfahren über die Eintragung eines höheren Freibetrags auf einer Lohnsteuerkarte

  • datenbank.nwb.de

    Kostentragung durch das Finanzamt nach Hauptsacheerledigung im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG zur Pendlerpauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umgang mit dem Finanzamt - Finanzamt zahlt bei Entfernungspauschale die Gerichtskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pendlerpauschale - Der Abschluss vor dem Bundesfinanzhof

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auferlegung der Kosten für ein Verfahren über die Eintragung eines höheren Freibetrags auf einer Lohnsteuerkarte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt hat Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt hat Kosten des Revisionsverfahrens zur Pendlerpauschale zu tragen - Kostenentscheidung des Bundesfinanzhofs

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 39a Abs 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 2
    Entfernungspauschale; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Kürzung; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 31
  • NJW 2009, 1533
  • BStBl II 2009, 421
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04

    Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG - trotz Antrags auf mündliche

    Auszug aus BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07
    Einer Erledigungserklärung des Beigetretenen als sonstigem Beteiligten bedarf es nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, m.w.N. unter 1. a).

    Der Senat hat damit nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens gemäß § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Auszug aus BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07
    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234) das Revisionsverfahren ausgesetzt hatte, entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 (BFH/NV 2009, 338), dass die seit 2007 geltende Regelung der Entfernungspauschale verfassungswidrig ist.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07
    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234) das Revisionsverfahren ausgesetzt hatte, entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 (BFH/NV 2009, 338), dass die seit 2007 geltende Regelung der Entfernungspauschale verfassungswidrig ist.
  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Diese Verfahren haben zu Revisionen (VI R 17/07 und VI R 27/07) und einer Beschwerde (VI B 57/07) geführt, die bei dem beschließenden Senat anhängig sind.
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Das Bundesministerium der Finanzen ist dem Rechtsstreit gemäß § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beigetreten und nimmt auf die zum Verfahren VI R 17/07 eingereichte Stellungnahme zu dem dort erklärten Verfahrensbeitritt Bezug.

    Zur Frage des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Eintragung eines Freibetrags in die Lohnsteuerkarte 2007 verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen Vorlagebeschluss vom heutigen Tage in der Sache VI R 17/07.

    Wäre die Rechtsnorm verfassungswidrig, wäre für alle dem BVerfG dann zur Verfügung stehenden Entscheidungsalternativen die Revision jedenfalls nicht als unbegründet zurückzuweisen, so dass in diesem Falle eine "andere Entscheidung" im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zur Entscheidungserheblichkeit der Rechtsnorm zu treffen wäre; auch insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen Vorlagebeschluss vom heutigen Tage in der Sache VI R 17/07.

    Der Senat ist aus den unter B. VI. 1. bis 3. genannten Gründen des im Verfahren VI R 17/07 getroffenen Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses der Auffassung, dass § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

  • BFH, 17.10.2013 - III R 29/13

    Kostenentscheidung nach Änderung eines verfassungswidrigen Gesetzes zu Gunsten

    Da die Erklärungen der Beteiligten erst im Revisionsverfahren abgegeben wurden, ist neben dem bereits vom BVerfG aufgehobenen Senatsurteil auch die angefochtene Vorentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2009 VI R 17/07, BFHE 224, 31, BStBl II 2009, 421).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2011 - 2 K 412/08

    Keine gewerbliche Prägung bei nur geringer gewerblicher Tätigkeit trotz

    Eine Personengesellschaft entfaltet mit ihren am Markt erbrachten Umsatzleistungen daher nur dann eine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i. S. v. § 18 EStG darstellt, wenn sämtliche Gesellschafter-Mitunternehmer mit ihrer gemeinschaftlichen, zur Erstellung dieser Umsatzleistungen entfalteten Tätigkeit die Merkmale eines freien Berufs erfüllen, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen der Freiberuflichkeit nicht von der Personengesellschaft selbst, sondern nur von natürlichen Personen erfüllt werden (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008, VIII R 73/06, BStBl II 2009, 421; vgl. auch BFH-Urteil vom 08. April 2008, VIII R 73/05, BStBl II 2008, 681 ).

    Weil die freiberufliche Tätigkeit durch die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Berufsträgers geprägt ist, reicht die bloße Zugehörigkeit zu einer der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Berufsgruppen nicht aus (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008, VIII R 73/06, BStBl II 2009, 421).

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - 7 K 7010/07

    Aussetzung des Verfahrens wegen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007 -

    Wie die veröffentlichten Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte (Niedersächsisches FG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 8 K 549/06, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 690, beim BVerfG anhängig unter dem Az. 2 BvL 1/07; vom 2. März 2007 7 V 21/07, EFG 2007, 773, Beschwerde anhängig unter dem Az. VI B 42/07; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. März 2007 13 K 283/06, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 2007, 538, Revision anhängig unter dem Az. VI R 17/07; FG des Saarlandes, Beschluss vom 22. März 2007 2 K 2442/06, EFG 2007, 853, beim BVerfG anhängig unter dem Az. 2 BvL 2/07; FG Köln, Beschluss vom 29. März 2007 10 K 271/07, juris, Beschwerde anhängig unter dem Az. VI B 57/07) zeigen, sind zahlreiche gleich gelagerte Verfahren bei den Finanzgerichten anhängig.
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