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   BFH, 26.02.2014 - III B 123/13   

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https://dejure.org/2014,7016
BFH, 26.02.2014 - III B 123/13 (https://dejure.org/2014,7016)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2014 - III B 123/13 (https://dejure.org/2014,7016)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - III B 123/13 (https://dejure.org/2014,7016)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung vor Wohnsitzwegverlegung vom Betriebssitz

  • openjur.de

    Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung vor Wohnsitzwegverlegung vom Betriebssitz

  • Bundesfinanzhof

    AO § 18 Abs 1 Nr 2, AO § 19 Abs 1 S 1, AO § 26 S 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b, AO § 195 S 1, AO § 196
    Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung vor Wohnsitzwegverlegung vom Betriebssitz

  • Bundesfinanzhof

    Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung vor Wohnsitzwegverlegung vom Betriebssitz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 2 AO, § 19 Abs 1 S 1 AO, § 26 S 1 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b AO, § 195 S 1 AO
    Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung vor Wohnsitzwegverlegung vom Betriebssitz

  • rewis.io

    Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung vor Wohnsitzwegverlegung vom Betriebssitz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zuständigkeit des Finanzamts für die Anordnung einer Außenprüfung bei Auseinanderfallen von Wohnsitz und Betriebsstätte mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Für die Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung sind die Umstände zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - III B 123/13
    Die Bestimmung des § 195 Satz 1 AO, wonach die Außenprüfung von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt wird, dient daher nur der Klarstellung (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483, m.w.N.).

    Entsprechend sind auch für die Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung grundsätzlich die Umstände zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung maßgeblich (BFH-Urteile in BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483, und vom 26. Juli 2007 VI R 68/04, BFHE 218, 35, BStBl II 2009, 338).

  • BFH, 11.12.1987 - III R 228/84

    Zuständigkeit des Finanzamtes - Einkommensteuer - Veranlagung - Aufgabe eines

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - III B 123/13
    Zwar bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit für die Veranlagung grundsätzlich nach den Verhältnissen zur Zeit der Veranlagung (Senatsurteile vom 22. September 1989 III R 227/84, BFH/NV 1990, 568, und vom 11. Dezember 1987 III R 228/84, BFHE 152, 27, BStBl II 1988, 230).
  • BFH, 17.05.1995 - X R 64/92

    Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - III B 123/13
    Insoweit hat der BFH bereits entschieden, dass die zu der früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung, wonach auch bei § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO auf die Zuständigkeit im Zeitpunkt der Veranlagung abzustellen sei, keine Anwendung mehr findet (Urteil vom 17. Mai 1995 X R 64/92, BFHE 177, 478, BStBl II 1995, 640).
  • BFH, 22.09.1989 - III R 227/84

    Anforderungen an den Erlass eines gesonderten Gewinnfeststellungsbescheides

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - III B 123/13
    Zwar bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit für die Veranlagung grundsätzlich nach den Verhältnissen zur Zeit der Veranlagung (Senatsurteile vom 22. September 1989 III R 227/84, BFH/NV 1990, 568, und vom 11. Dezember 1987 III R 228/84, BFHE 152, 27, BStBl II 1988, 230).
  • BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises -

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - III B 123/13
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage aber nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, m.w.N.).
  • BFH, 26.07.2007 - VI R 68/04

    Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei einem Einkunftsmillionär

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - III B 123/13
    Entsprechend sind auch für die Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung grundsätzlich die Umstände zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung maßgeblich (BFH-Urteile in BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483, und vom 26. Juli 2007 VI R 68/04, BFHE 218, 35, BStBl II 2009, 338).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 7 K 7228/15

    Abgrenzung eines Leistungsentgelts von dem Erhalt nicht steuerbarer echter

    Nicht maßgeblich ist dagegen u. a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist oder wer sie bezahlt hat (BFH, Beschluss vom 30.04.2014 XI R 33/11, BFH/NV 2014, 824, II. 2. a) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 02.06.2014 - III B 7/14

    Keine Investitionszulage für Datensätze als immaterielle Wirtschaftsgüter

    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte zu Unsicherheiten in der Beantwortung der Rechtsfrage führen und eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 III B 123/13, BFH/NV 2014, 823).
  • BFH, 23.06.2014 - VIII B 75/13

    Keine Verzinsung von an den Steuerpflichtigen erstatteten Nachzahlungszinsen nach

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage daher nicht schon dann, wenn sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung gewesen ist; vielmehr ist erforderlich, dass ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2014 II B 106/13, BFH/NV 2014, 901, und vom 26. Februar 2014 III B 123/13, BFH/NV 2014, 824, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 10.08.2021 - 2 K 49/21

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung

    Für die Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung sind die Umstände zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung maßgeblich (BFH, Urteil vom 26.07.2007 VI R 68/04, juris; Beschluss vom 26.02.2014 III B 123/13, juris).

    § 195 AO betrifft die sachliche und die örtliche Zuständigkeit; § 195 Satz 1 AO dient nur der Klarstellung (BFH, Urteil vom 25.01.1989 X R 158/87, juris; Beschluss vom 26.02.2014 III B 123/13, juris).

  • FG Münster, 10.08.2021 - 2 K 58/21

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung

    Für die Zuständigkeit zum Erlass einer Prüfungsanordnung sind die Umstände zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung maßgeblich (BFH, Urteil vom 26.07.2007 VI R 68/04, juris; Beschluss vom 26.02.2014 III B 123/13, juris).

    § 195 AO betrifft die sachliche und die örtliche Zuständigkeit; § 195 Satz 1 AO dient nur der Klarstellung (BFH, Urteil vom 25.01.1989 X R 158/87, juris; Beschluss vom 26.02.2014 III B 123/13, juris).

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