Rechtsprechung
   BFH, 26.02.2014 - VII B 53/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10449
BFH, 26.02.2014 - VII B 53/13 (https://dejure.org/2014,10449)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2014 - VII B 53/13 (https://dejure.org/2014,10449)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - VII B 53/13 (https://dejure.org/2014,10449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufhebung der Vollziehung eines Duldungsbescheids, mit dem das FA eine Vermögensübertragung angefochten hat

  • openjur.de

    Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufhebung der Vollziehung eines Duldungsbescheids, mit dem das FA eine Vermögensübertragung angefochten hat

  • Bundesfinanzhof

    AnfG § 16 Abs 1 S 1, AnfG § 16 Abs 2, AnfG § 17 Abs 1 S 1, FGO § 69 Abs 3 S 3, AO § 191
    Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufhebung der Vollziehung eines Duldungsbescheids, mit dem das FA eine Vermögensübertragung angefochten hat

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufhebung der Vollziehung eines Duldungsbescheids, mit dem das FA eine Vermögensübertragung angefochten hat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 AnfG, § 16 Abs 2 AnfG, § 17 Abs 1 S 1 AnfG, § 69 Abs 3 S 3 FGO, § 191 AO
    Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufhebung der Vollziehung eines Duldungsbescheids, mit dem das FA eine Vermögensübertragung angefochten hat

  • rewis.io

    Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufhebung der Vollziehung eines Duldungsbescheids, mit dem das FA eine Vermögensübertragung angefochten hat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 16 Abs. 2; InsO § 130
    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen hinsichtlich eines Duldungsbescheides aufgrund Anfechtung gem. §§ 3 ,4 AnfG

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufhebung der Vollziehung (Kontopfändung) eines Duldungsbescheids, mit dem das Finanzamt eine Vermögensübertragung des Steuerschuldners anficht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts - und ihre Aufhebung nach Insolvenzeröffnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verfahren betreffend die Anfechtung eines Duldungsbescheides kann sich mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erledigt haben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 173/09

    Insolvenzanfechtung: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters trotz bereits

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - VII B 53/13
    Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der auf das Anfechtungsgesetz gestützte, nicht nach § 130 InsO wirksam angefochtene Erwerb einer Sicherung des Anfechtungsgläubigers --hier des FA-- Bestand hat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 15. November 2012 IX ZR 173/09, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis --ZIP-- 2013, 131).

    Wie die Materialien zu § 12 AnfG a.F. (§ 16 Abs. 2 AnfG) bestätigen, erfasst die Regelung auch den Fall, dass die Geltendmachung des Anfechtungsanspruchs zu einem Pfandrecht des anfechtenden Gläubigers an dem Zurückzugewährenden geführt hat (vgl. BGH-Urteil in ZIP 2013, 131).

  • BFH, 29.10.1985 - VII B 69/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - VII B 53/13
    Das anhängige Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz richtet sich dagegen nicht gegen den Anfechtungsanspruch, sondern gegen dessen Verwirklichung, gegen die Berechtigung zur Vollstreckung des Duldungsbescheids schon vor Eintritt der Bestandskraft (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236).
  • FG Münster, 28.02.2013 - 6 V 3617/12

    Unterbrechung eines Verfahrens nach § 17 AnfG bei fehlendem Vorliegen eines im

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - VII B 53/13
    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 754 veröffentlicht.
  • BFH, 27.08.2014 - VII B 37/14

    Wegfall des Rechtschutzinteresse für AdV eines Duldungsbescheids

    Wie der Senat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 VII B 53/13 (BFH/NV 2014, 1084) ausgeführt hat, wird nach dieser Vorschrift ein im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch rechtshängiges Verfahren über den Anfechtungsanspruch unterbrochen, hier also das Klageverfahren betreffend den Duldungsbescheid.
  • BFH, 05.11.2014 - VII B 113/14

    Rechtswegrüge im NZB-Verfahren - Tatbestandsberichtigung

    Einen vermeintlichen Herausgabeanspruch müsste gegebenenfalls der Insolvenzverwalter gegen das FA betreiben (vgl. dazu aber § 16 Abs. 2 AnfG, und BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 VII B 53/13, BFH/NV 2014, 1084).
  • FG Niedersachsen, 16.01.2023 - 15 K 202/19

    Prozessausweisung eines Insolvenzverwalters wegen Berühmens eines Rechts auf

    Die im Streitfall vorliegende Fallkonstellation, in der der Einzelgläubiger gegenüber dem Anfechtungsgegner eine Sicherheit hinsichtlich seines Wertersatzanspruchs erlangt hat, ist von § 16 Abs. 2 AnfG umfasst (vgl. Weinland in MüKo AnfG, § 16 Rz. 23, 2. Aufl. 2022, vgl. auch BFH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - VII B 53/13 - BFH/NV 2014, 1084).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht