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   BFH, 26.03.1969 - V 169/65   

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https://dejure.org/1969,6709
BFH, 26.03.1969 - V 169/65 (https://dejure.org/1969,6709)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1969 - V 169/65 (https://dejure.org/1969,6709)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1969 - V 169/65 (https://dejure.org/1969,6709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kupferbarren - Kupferkathoden - Austauschfähige Stoffe - Durchführung eines Auftrags - Händler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 515
  • DB 1969, 1383
  • BStBl II 1969, 508
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.08.1960 - I D 1/59

    Eintritt einer Gewinnrealisierung bei Tätigung von Umarbeitungsgeschäften durch

    Auszug aus BFH, 26.03.1969 - V 169/65
    Die Steuerpflichtige meint, das FG habe bei der Beurteilung der vorstehenden Sachverhalte (ebenso wie bei der Beurteilung des Sachverhalts unter 2) den wirtschaftlichen Gehalt der Vorgänge nicht erkannt und verweist hierzu auf das Gutachten des BFH I D 1/59 U vom 26. August 1960 (BFH 72, 78, BStBl III 1961, 31).

    Aus dem Gutachten des BFH I D 1/59 U vom 26. August 1960 (a. a. O.) kann für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des vorstehenden Sachverhalts nichts entnommen werden.

    Schließlich kann weder dem oben genannten Gutachten des BFH I D 1/59 U noch der in diesem Gutachten erwähnten Stellungnahme des deutschen Industrie- und Handelstages entnommen werden, daß es für ein Halbzeugwerk ausgeschlossen wäre, das von einem Auftraggeber angelieferte Material unter grundsätzlicher Wahrung der Materialidentität zu Halbzeug für diesen Auftraggeber zu verarbeiten.

  • BFH, 10.12.1959 - V 181/58
    Auszug aus BFH, 26.03.1969 - V 169/65
    Im Hinblick auf den Sachverhalt a) weist die Steuerpflichtige unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats V 181/58 vom 10. Dezember 1959 (StRK, Umsatzsteuergesetz, § 7 Abs. 3, Rechtsspruch 67) darauf hin, daß im vorliegenden Fall lediglich neue Metalle einer Zustandsform mit solchen einer anderen Zustandsform ausgetauscht wurden; dies sei aber gegenüber den in dem genannten Urteil zugelassenen Austauschmöglichkeiten ein Weniger und könne daher der Anwendung des § 8 UStDB 1951 nicht im Wege stehen.

    Darüber hinaus hat der Senat aber unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse auf dem NE-Metallsektor im Rahmen des § 8 UStDB 1951 den Austausch von Neumetall und Altmetall zugelassen (Urteil des BFH V 116/52 U vom 17. September 1953, BFH 58, 147, BStBl III 1953, 347) und § 8 UStDB 1951 auch dann für anwendbar gehalten, wenn der Unternehmer die angelieferten Altmetalle auf Neumetalle verhütten läßt und als solche einsetzt, so regenerierte Metalle mehrerer Auftraggeber miteinander oder mit aus Erzen gewonnenen Neumetallen oder mit nicht regenerierten Altmetallen vermischt oder nicht regenerierte Altmetalle des Auftraggebers mit dessen Neumetallen oder mit von anderen Auftraggebern übergebenen Neumetallen oder mit eigenen Neumetallen vermischt (Urteil des BFH V 181/58 vom 10. Dezember 1959, a. a. O.).

  • BFH, 15.12.1966 - V 103/65

    Behandlung von Umarbeitungsgeschäfte als Tauschgeschäfte gegen Baraufgabe

    Auszug aus BFH, 26.03.1969 - V 169/65
    Solchenfalls hat der Senat aber stets das Vorliegen einer Werkleistung verneint (Urteile V 209/60 vom 9. April 1963, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 11, Rechtsspruch 6 unter Nr. 2, und V 103/65 vom 15. Dezember 1966, BFH 87, 579, BStBl III 1967, 235).
  • BFH, 25.07.1963 - V 280/60 U

    Steuerbegünstigung bei Beimengung von hochwertigem Weizen zu normalem Weizen

    Auszug aus BFH, 26.03.1969 - V 169/65
    Hiernach steht es bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Anwendung des § 8 UStDB 1951 nicht entgegen, wenn anstelle des angelieferten Materials solches unterschiedlicher Qualität verarbeitet wird (Urteil des BFH V 280/60 U vom 25. Juli 1963, BFH 77, 342, BStBl III 1963, 444).
  • BFH, 17.09.1953 - V 116/52 U

    Versteuerung des Hohlkabelpreises - Beschaffung der Altmetalle als Hauptsachen

    Auszug aus BFH, 26.03.1969 - V 169/65
    Darüber hinaus hat der Senat aber unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse auf dem NE-Metallsektor im Rahmen des § 8 UStDB 1951 den Austausch von Neumetall und Altmetall zugelassen (Urteil des BFH V 116/52 U vom 17. September 1953, BFH 58, 147, BStBl III 1953, 347) und § 8 UStDB 1951 auch dann für anwendbar gehalten, wenn der Unternehmer die angelieferten Altmetalle auf Neumetalle verhütten läßt und als solche einsetzt, so regenerierte Metalle mehrerer Auftraggeber miteinander oder mit aus Erzen gewonnenen Neumetallen oder mit nicht regenerierten Altmetallen vermischt oder nicht regenerierte Altmetalle des Auftraggebers mit dessen Neumetallen oder mit von anderen Auftraggebern übergebenen Neumetallen oder mit eigenen Neumetallen vermischt (Urteil des BFH V 181/58 vom 10. Dezember 1959, a. a. O.).
  • BFH, 10.09.1959 - V 32/57 U

    Voraussetzungen des Sonderfalles einer Leistung im Sinne des § 8 der

    Auszug aus BFH, 26.03.1969 - V 169/65
    Der Senat hat bereits in dem Urteil V 32/57 U vom 10. September 1959 (BFH 69, 469, BStBl III 1959, 435) ausgeführt, daß ein Unternehmer unbeschadet des Umfangs seiner sonstigen Fabrikation wie ein Händler anzusehen ist, wenn er z. B. gerade die im Streit befangenen Gegenstände nicht herstellt.
  • BFH, 09.04.1963 - V 209/60
    Auszug aus BFH, 26.03.1969 - V 169/65
    Solchenfalls hat der Senat aber stets das Vorliegen einer Werkleistung verneint (Urteile V 209/60 vom 9. April 1963, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 11, Rechtsspruch 6 unter Nr. 2, und V 103/65 vom 15. Dezember 1966, BFH 87, 579, BStBl III 1967, 235).
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