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   BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78   

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https://dejure.org/1981,1265
BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78 (https://dejure.org/1981,1265)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1981 - IV R 134/78 (https://dejure.org/1981,1265)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1981 - IV R 134/78 (https://dejure.org/1981,1265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Aufstellung einer Bilanz - Bilanzstichtag - Ausgleich des negativen Kapitalkontos - Gewinnanteil - Auflösung einer Kommanditgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Zeitpunkt der letztmaligen Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 197
  • BStBl II 1981, 572
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78
    Für die Frage, ob und inwieweit bei Aufstellung der Bilanz einer KG nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag feststeht, daß ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit künftigen Gewinnanteilen des Kommanditisten nicht mehr in Betracht kommt, und ob und inwieweit demnach einem Kommanditisten Verlustanteile, die zu einem negativen Kapitalkonto führen, einkommensteuerrechtlich nicht mehr zuzurechnen sind (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten BFH-Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79) kommt es nicht darauf an, ob die KG zu diesem Zeitpunkt gesellschaftsrechtlich bereits aufgelöst ist.

    Auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 26. April 1979 IV R 134/78 (BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden:.

  • BFH, 19.11.1964 - IV 455/61 U

    Zur Frage der Zurechnung der auf den Kommanditisten nach dem

    Auszug aus BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78
    Der BFH habe bisher mit Urteil vom 19. November 1964 IV 455/61 U (BFHE 81, 305, BStBl III 1965, 111) nur für einen Fall, der die Auflösung einer KG nach Ausscheiden der Kommanditisten betraf, entschieden, daß eine Verlustzurechnung nicht mehr in Betracht komme, wenn bei Aufstellung der Bilanz wegen Auflösung der Gesellschaft kein Zweifel bestehe, daß der Kommanditist die ihm zugerechneten Verluste nicht mehr durch spätere Gewinne auszugleichen brauche.
  • BFH, 26.04.1979 - IV R 134/78

    Verlustanteil - Verlustverteilungsschlüssel - Gewinnverteilungsschlüssel -

    Auszug aus BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78
    Auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 26. April 1979 IV R 134/78 (BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden:.
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84

    Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer

    Für die Frage, ob und inwieweit bei Aufstellung der Bilanz einer KG nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag feststeht, daß Verlustanteile des Kommanditisten nicht mehr mit späteren Gewinnanteilen ausgeglichen werden können, kommt es nicht darauf an, ob die KG zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst war (BFH-Urteil vom 26. März 1981 IV R 134/78, BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572).

    Gerade in Fällen wie dem Streitfall, in denen ein Konkursantrag mangels Masse abgelehnt wird, erscheint es vielfach bereits geraume Zeit vor dem Konkursantrag als praktisch ausgeschlossen, daß noch nennenswerte künftige Gewinne entstehen (BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572).

  • BFH, 16.12.1981 - I R 93/77

    Komplementär GmbH - Finanzrechtsweg - Ergebnisanteil

    In der Regel werden Rückschlüsse dann möglich sein, wenn bereits bei Aufstellung der Bilanz der Konkurs mangels Masse eingestellt worden war (BFH-Urteil vom 26. März 1981 IV R 134/78, BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572).
  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 43/84

    Zur Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten nach Eröffnung des

    Für die Frage, ob und inwieweit bei Aufstellung der Bilanz einer KG nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag feststeht, daß Verlustanteile des Kommanditisten nicht mehr mit späteren Gewinnanteilen ausgeglichen werden können, kommt es nicht darauf an, ob die KG zu diesem Zeitpunkt gesellschaftsrechtlich bereits aufgelöst war (BFH-Urteil vom 26. März 1981 IV R 134/78, BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des

    Unter diesen Umständen konnte bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht mehr damit gerechnet werden, daß E seinen Verlustanteil durch künftig zu erwartende Gewinnanteile würde ausgleichen können (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1981 IV R 134/78, BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572, und in BFHE 135, 271, BStBl II 1982, 474).
  • FG Düsseldorf, 20.05.1998 - 1 K 109/95

    Rechtmäßigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids; Berücksichtigung laufender

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