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   BFH, 26.03.1985 - III R 53/83   

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https://dejure.org/1985,14240
BFH, 26.03.1985 - III R 53/83 (https://dejure.org/1985,14240)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1985 - III R 53/83 (https://dejure.org/1985,14240)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1985 - III R 53/83 (https://dejure.org/1985,14240)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.12.1971 - I R 212/71

    Zwischenentscheidung - Ergehen als Vorbescheid - Zustellung durch Übergabe -

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    Der Kläger verweist insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 1971 I R 212/71 (BFHE 104, 493, BStBl II 1972, 425).

    Damit kommt es auf etwaige Mängel bei der Zustellung des FG-Urteils (vgl. dazu Urteil in BFHE 104, 493, BStBl II 1972, 425) nicht mehr entscheidungserheblich an.

  • BFH, 05.11.1981 - IV R 179/79

    Zur Zulässigkeit von Außenprüfungen nach § 193 Abs. 1 AO und § 193 Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    So hat der IV. Senat des BFH in seinem Urteil vom 13. August 1970 IV 48/65 (BFHE 100, 171, BStBl II 1970, 839) die Auffassung vertreten, daß in den Fällen, in denen Eheleute, die zusammen veranlagt werden, eine gemeinsame, von ihnen beiden unterschriebene Steuererklärung abgeben, damit regelmäßig die stillschweigende Vollmacht erteilen, daß jeder von ihnen auch die im Verlauf dieses Besteuerungsverfahrens und des sich gegebenenfalls daran anschließenden Rechtsbehelfsverfahrens vorzunehmenden Handlungen mit Wirkung für den anderen Ehegatten vornehmen, insbesondere aber den nach § 210 Abs. 2 AO (Gesamtschuldnerschaft) in einer Urkunde zusammengefaßten Steuerbescheid entgegennehmen darf (vgl. ferner Urteile vom 16. August 1978 I R 26/78, BFHE 126, 5, BStBl II 1979, 58; vom 5. November 1981 IV R 179/79, BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208).

    Da nach den vorstehenden Ausführungen nur eine Ausfertigung an die Eheleute übersandt zu werden brauchte, war jedenfalls der Kläger in dem Vermögensabgabebescheid hinreichend als Adressat bezeichnet (vgl. dazu BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208).

  • BFH, 16.08.1978 - I R 26/78

    Ehegatte - Gemeinsame Steuererklärung - Bekanntgabe eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    So hat der IV. Senat des BFH in seinem Urteil vom 13. August 1970 IV 48/65 (BFHE 100, 171, BStBl II 1970, 839) die Auffassung vertreten, daß in den Fällen, in denen Eheleute, die zusammen veranlagt werden, eine gemeinsame, von ihnen beiden unterschriebene Steuererklärung abgeben, damit regelmäßig die stillschweigende Vollmacht erteilen, daß jeder von ihnen auch die im Verlauf dieses Besteuerungsverfahrens und des sich gegebenenfalls daran anschließenden Rechtsbehelfsverfahrens vorzunehmenden Handlungen mit Wirkung für den anderen Ehegatten vornehmen, insbesondere aber den nach § 210 Abs. 2 AO (Gesamtschuldnerschaft) in einer Urkunde zusammengefaßten Steuerbescheid entgegennehmen darf (vgl. ferner Urteile vom 16. August 1978 I R 26/78, BFHE 126, 5, BStBl II 1979, 58; vom 5. November 1981 IV R 179/79, BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208).

    Nach dem BFH-Urteil vom 16. August 1978 I R 26/78 (BFHE 126, 5, BStBl II 1979, 58) wird zwar der an Eheleute gemäß § 210 Abs. 2 AO gerichtete einheitliche Steuerbescheid in den Fällen, in denen die Eheleute keine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, nur dadurch wirksam bekanntgegeben, daß jedem der Eheleute eine Ausfertigung des Bescheids übersandt wird.

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 235/80

    Eheleute - Vollmacht - Berichtigungsbescheid - Empfang

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    Dies gilt auch hinsichtlich solcher Bescheide, die die früher ergangenen Bescheide abändern (BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 235/80, BFHE 139, 224, BStBl II 1984, 48).
  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    Dies erfordert, daß der Kläger substantiiert darlegt, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355).
  • BFH, 28.01.1966 - III 96/62

    Anfechtung des Veranlagungsbescheides zur Vermögensabgabe durch einen Ehegatten -

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    Die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung hat der BFH ferner dann als gegeben angesehen, wenn Ehegatten zusammen zur Vermögensabgabe veranlagt worden sind und ein Ehegatte mit der Anfechtung des Veranlagungsbescheides Interessen verfolgt, die denen des anderen Ehegatten entgegenstehen (Urteil vom 28. Januar 1966 III 96/92, BFHE 85, 327, BStBl III 1966, 327).
  • BFH, 16.12.1966 - III 342/63

    Voraussetzungen für eine Minderung einer Vermögensabgabe durch zusätzliche

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    Eine weitere Ausnahme hat der erkennende Senat in den Fällen gesehen, in denen über die Anwendung oder Nichtanwendung des § 55 c Abs. 1 LAG zu entscheiden war (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1966 III 342/63, BFHE 87, 361, BStBl III 1967, 104).
  • BFH, 02.08.1968 - III 240/64

    Zur Frage der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Vermögensabgabe im

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    So beispielsweise, wenn bei der Vermögensabgabe die Vermögensverhältnisse beider Ehegatten derart streitig sind, daß die Feststellung der Vermögensverhältnisse des einen Ehegatten sich unmittelbar auf die Feststellung der Vermögensverhältnisse des anderen Ehegatten auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1968 III 240/64, BFHE 93, 492).
  • BFH, 22.10.1975 - I B 38/75

    Haftungsbescheid - Übergabe einer Ausfertigung - Zustellung an Ehegatten -

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    Auch eine Zustellung an Ehegatten (vgl. § 91 Abs. 1 i. V .m. § 211 Abs. 3 AO, § 2 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes - VwZG -, § 203 LAG) kann grundsätzlich nicht dadurch bewirkt werden, daß ihnen nur eine Ausfertigung gemeinsam übermittelt wird, und zwar selbst dann nicht, wenn sie unter der gleichen Anschrift erreichbar sind (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1975 I B 38/75, BFHE 117, 205, BStBl II 1976, 136).
  • BFH, 05.02.1971 - VI R 301/66

    Ehegatten - Zusammenveranlagung - Beiladung der Ehefrau - Klageverfahren des

    Auszug aus BFH, 26.03.1985 - III R 53/83
    Zusammenveranlagte sind Gesamtschuldner, verschiedene Entscheidungen gegen Gesamtschuldner aber rechtlich möglich (vgl. BFH-Urteil vom 5. Februar 1971 VI R 301/66, BFHE 101, 358, BStBl II 1971, 331; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Rdnr. 4).
  • BFH, 13.08.1970 - IV 48/65

    Zusammenzuveranlagende Eheleute - Gemeinsame Steuererklärung -

  • BFH, 31.07.1985 - III E 1/85

    Antrag auf Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

    Nach Ergehen der Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Juni 1985 - KostL 578/85 (III R 53/83) - beantragte der Kostenschuldner mit der Erinnerung die Nichterhebung der für das Verfahren vor dem BFH zu entrichtenden Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung.

    Der Kostenschuldner hält die Voraussetzungen deshalb für erfüllt, weil er der Ansicht ist, daß das Urteil des FG Köln (VI 245/78 LA) sowie das Urteil des Senats vom 26. März 1985 (III R 53/83) unrichtig seien.

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