Rechtsprechung
   BFH, 26.03.1992 - V R 6/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7038
BFH, 26.03.1992 - V R 6/87 (https://dejure.org/1992,7038)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1992 - V R 6/87 (https://dejure.org/1992,7038)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1992 - V R 6/87 (https://dejure.org/1992,7038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine in der Bundesrepubik stationierte auslandische Truppe oder deren ziviles Gefolge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.02.1991 - V R 130/86

    Änderung des Verfahrensgegenstandes (§ 68 FGO) nach Ersetzung eines

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 6/87
    Aufgrund des im Revisionsverfahren gestellten Antrags des Klägers ist der Umsatzsteuerjahresbescheid für 1984 vom 10. November 1988 Gegenstand des Verfahrens geworden (§ 68 FGO; Senatsurteil vom 21. Februar 1991 V R 130/86, BFHE 163, 408, BStBl II 1991, 465).

    Das materielle Ergebnis der in dem Kalenderjahr positiv oder negativ entstandenen Umsatzsteuer wird für die Zukunft ausschließlich aus dem Jahressteuerbescheid festgestellt (Senatsurteil in BFHE 163, 408, BStBl II 1991, 465).

  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 6/87
    Wird die amtliche Beschaffungsstelle erst eingeschaltet, nachdem ein Mitglied der Truppe oder des zivilen Gefolges oder ein Angehöriger eines Mitglieds die Leistungspflicht durch Vertragsangebot oder durch Angebotsannahme zur Entstehung gebracht hat, liegt keine Auftragsvergabe durch eine amtliche Beschaffungsstelle vor, und zwar auch dann nicht, wenn die Beschaffungsstelle in das Vertragsverhältnis eintritt und Abwicklungsscheine i.S. des § 73 § Abs. 1 Nr. 1 UStDV 1980 ausstellt (Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).

    Keiner Entscheidung bedarf danach mehr, ob der Kläger, wie es die Steuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk voraussetzt (Senatsurteil in BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022), Leistungen an die Truppe oder das zivile Gefolge selbst und nicht an die Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges vorgenommen hat.

  • BFH, 21.03.1974 - V R 144/69

    Lieferung an Stationierungsstreitkräfte - Zuschuß - Erstattung - Entrichtung von

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 6/87
    Die Regelungen in Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk über die Zahlung des Entgelts fordern - zwar nicht ausdrücklich, aber sinngemäß -, daß eine unbare Zahlung von einem Bankkonto der zahlenden Dienststelle erfolgt, weil nur eine solche Zahlung die hinreichende Vermutung dafür ergibt, daß die dem Gesamtkonzept der Vorschrift zu entnehmende Voraussetzung erfüllt ist, die Zahlung müsse aus Haushaltsmitteln des Entsendestaates geleistet werden (Senatsurteil vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437; Senatsbeschluß vom 19. Juli 1990 V B 136/88, BFH/NV 1991, 778).
  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 6/87
    Die Senatsrechtsprechung, wonach auch nach Ergehen eines Jahresumsatzsteuerbescheides ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit von Vorauszahlungsbescheiden bestehen kann (Senatsurteile vom 29. November 1984 V R 146/83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370; vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222; vom 16. Juli 1987 V R 2/81, BFHE 150, 215, BStBl II 1988, 190), betrifft nicht Fälle, in denen der Jahresbescheid gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des gegen Vorauszahlungsbescheide gerichteten Verfahrens geworden war.
  • BFH, 19.07.1990 - V B 136/88

    Aufgabe des Bundesfinanzhofes (BFH) im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 6/87
    Die Regelungen in Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk über die Zahlung des Entgelts fordern - zwar nicht ausdrücklich, aber sinngemäß -, daß eine unbare Zahlung von einem Bankkonto der zahlenden Dienststelle erfolgt, weil nur eine solche Zahlung die hinreichende Vermutung dafür ergibt, daß die dem Gesamtkonzept der Vorschrift zu entnehmende Voraussetzung erfüllt ist, die Zahlung müsse aus Haushaltsmitteln des Entsendestaates geleistet werden (Senatsurteil vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437; Senatsbeschluß vom 19. Juli 1990 V B 136/88, BFH/NV 1991, 778).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 127/80

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision -

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 6/87
    Die Senatsrechtsprechung, wonach auch nach Ergehen eines Jahresumsatzsteuerbescheides ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit von Vorauszahlungsbescheiden bestehen kann (Senatsurteile vom 29. November 1984 V R 146/83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370; vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222; vom 16. Juli 1987 V R 2/81, BFHE 150, 215, BStBl II 1988, 190), betrifft nicht Fälle, in denen der Jahresbescheid gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des gegen Vorauszahlungsbescheide gerichteten Verfahrens geworden war.
  • BFH, 16.07.1987 - V R 2/81

    Unzulässige Besteuerung - Abgekürzter Besteuerungszeitraum - Konkurs -

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V R 6/87
    Die Senatsrechtsprechung, wonach auch nach Ergehen eines Jahresumsatzsteuerbescheides ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit von Vorauszahlungsbescheiden bestehen kann (Senatsurteile vom 29. November 1984 V R 146/83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370; vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222; vom 16. Juli 1987 V R 2/81, BFHE 150, 215, BStBl II 1988, 190), betrifft nicht Fälle, in denen der Jahresbescheid gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des gegen Vorauszahlungsbescheide gerichteten Verfahrens geworden war.
  • BFH, 14.04.2010 - XI R 12/09

    Umsatzsteuerbefreiung mehrerer zeitlich aufeinander folgender Leistungen an

    Leistungen werden durch eine amtliche Beschaffungsstelle i.S. des Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Nr. 1 NATOTrStatZAbk "in Auftrag gegeben", indem die Stelle durch Abgabe des Vertragsangebots oder durch Annahme eines Vertragsangebots am Zustandekommen des betreffenden Umsatzgeschäftes mitwirkt (vgl. BFH-Urteile vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022, Leitsatz; vom 26. März 1992 V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, unter 2.a der Gründe).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH fordern zwar die Regelungen in Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk --nicht ausdrücklich, aber sinngemäß--, dass eine unbare Zahlung von einem Bankkonto der zahlenden Dienststelle erfolgt, weil nur eine solche Zahlung die hinreichende Vermutung dafür ergibt, dass die dem Gesamtkonzept der Vorschrift zu entnehmende Voraussetzung erfüllt ist, die Zahlung müsse aus Haushaltsmitteln des Entsendestaates geleistet werden (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437; vgl. auch BFH-Beschluss vom 19. Juli 1990 V B 136/88, BFH/NV 1991, 778; BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 59, unter 2.a der Gründe).

    c) Aus diesen Bestimmungen über die Zahlung des Entgelts hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437 abgeleitet, dass nur bei unbarer Zahlung von einem Bankkonto der zahlenden Dienststelle eine hinreichende Vermutung für das Vorliegen des sich aus Art. 67 Abs. 3 Buchst. a NATOTrStatZAbk ergebenden Erfordernisses über die Zahlungsmittelherkunft besteht (vgl. Rz 9 der Gründe, sowie BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 59, unter 2.a der Gründe, Rz 13).

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 6 K 1923/06

    Voraussetzungen für den Nachweis der Steuerfreiheit von Leistungen an die

    Die BFH-Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, auf die das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.01.2008 - 6 K 1025/06 sich stütze, wonach im Fall von Barzahlungen die Steuerbefreiung nicht gewährt werden könne, bezögen sich jedoch nur auf die frühere Fassung des Art. 67 Abs. 3 (a) (i), der vorausgesetzt habe, dass das Entgelt in der Währung des Entsendestaates entrichtet wurde.

    Wird sie erst eingeschaltet, nachdem eine berechtigte Person den Auftrag erteilt hat, liegt keine Auftragsvergabe durch die Beschaffungsstelle vor, auch dann nicht wenn sie in das Vertragsverhältnis eintritt und einen Abwicklungsschein ausstellt (BFH 14.05.1981 - V R 123/74, v. 29.09.1988 - V R 53/83, v. 29.03.1992 - V R 6/87).

    Die Verwaltungsauffassung steht allerdings in Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192), wonach die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgen muss.

    Weiteres Erfordernis ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192) dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgt; im Fall von Barzahlungen kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden.

  • BFH, 17.03.1994 - V R 39/92

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht -

    Die Senatsrechtsprechung, nach der auch nach Ergehen eines Jahresumsatzsteuerbescheides ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit von Vorauszahlungsbescheiden bestehen kann (Senatsentscheidung in BFHE 169, 117, BStBl II 1993, 120, m. w. N.), betrifft grundsätzlich nicht Fälle, in denen der Jahresbescheid gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des gegen Vorauszahlungsbescheide gerichteten Verfahrens geworden war (Senatsurteil vom 26. März 1992 V R 6/87, BFH/NV 1993, 59 ff.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06

    Umsatzsteuerfreiheit der Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine Truppe oder

    Wird sie erst eingeschaltet, nachdem eine berechtigte Person den Auftrag erteilt hat, liegt keine Auftragsvergabe durch die Beschaffungsstelle vor, auch dann nicht wenn sie in das Vertragsverhältnis eintritt und einen Abwicklungsschein ausstellt (BFH 14.05.1981 - V R 123/74, v. 29.09.1988 - V R 53/83, v. 29.03.1992 - V R 6/87).

    Weiteres Erfordernis ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192) dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgt; im Fall von Barzahlungen kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden.

  • FG Hamburg, 23.02.1998 - II 83/97

    Unrechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs aus Scheinfirma-Rechnungen; Unrechtmäßigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 39/97

    Vorsteuerabzug aus Scheinfirma-Rechnungen; Vorliegen einer Scheinfirma;

    aa) Der BFH hat hierüber - somit ersichtlich - bisher nur für die Auswechselung nach § 68 FGO während des gerichtlichen Verfahrens entschieden (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Oktober 1995 - XI R 26/94 -, BFH/NV 1996, 444; vom 13. Juli 1994 - XI R 49/93 -, BFH/NV 1995, 52; vom 17. März 1994 - V R 39/92 -, BFHE 174, 268, BStBl II 1994, 538 ; vom 26. März 1992 - V R 6/87 -, BFH/NV 1993, 59; vom 14. März 1991 - V R 17/87 -, BFH/NV 1992, 63; vom 21, Februar 1991 - V R 130/86 -, BFHE 163, 408, BStBl II 1991, 465 ; offen gelassen: BFH-Beschluss vom 22. Januar 1988 - III B 134/86 -, BFHE 152, 212, BStBl II 1988, 484, 485).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2385/14

    Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze betreffend Vermietungen an Mitglieder der

    Leistungen werden durch eine amtliche Beschaffungsstelle i.S. des Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Nr. 1 NATO-ZAbk "in Auftrag gegeben", indem die Stelle durch Abgabe des Vertragsangebots oder durch Annahme eines Vertragsangebots am Zustandekommen des betreffenden Umsatzgeschäftes mitwirkt (vgl. BFH-Urteile vom 29. September 1988 V R 53/83, BStBl II 1988, 1022; vom 26. März 1992, V R 6/87, BFH/NV 1993, 59).
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 40/95

    Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen

    Für die Steuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (BGBl II 1961, 1218) hat der Bundesfinanzhof (BFH) in den Urteilen vom 29. September 1988 V R 53/83 (BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022) und vom 26. März 1992 V R 6/87 (BFH/NV 1993, 59) entschieden, daß es nicht ausreicht, wenn die Beschaffungsstelle in das Vertragsverhältnis eintritt und Abwicklungsscheine ausstellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht