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   BFH, 26.03.2009 - VI R 60/08   

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https://dejure.org/2009,4358
BFH, 26.03.2009 - VI R 60/08 (https://dejure.org/2009,4358)
BFH, Entscheidung vom 26.03.2009 - VI R 60/08 (https://dejure.org/2009,4358)
BFH, Entscheidung vom 26. März 2009 - VI R 60/08 (https://dejure.org/2009,4358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach Verwendung eigener Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person zur Finanzierung ihrer Heimunterbringung; Einkünfte und Bezüge; Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsempfängers

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § ... 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 4; ; EStG § 33 Abs. 3; ; EStG § 33a Abs. 1 S. 1; ; EStG § 33a Abs. 1 S. 4; ; EStG § 33a Abs. 5; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.R.d. § 33a Einkommensteuergesetz ( EStG ); Berücksichtigung von über den typischen Unterhalt hinausgehenden und für einen besonderen Bedarf zufließenden, zweckgebundenen Einkünften ...

  • datenbank.nwb.de

    Bei Unterhaltsaufwendungen kein Wahlrecht zwischen einem Abzug nach § 33 EStG oder nach § 33a EStG; zum Begriff der Einkünfte und Bezüge; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsempfängers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.R.d. § 33a Einkommensteuergesetz (EStG); Berücksichtigung von über den typischen Unterhalt hinausgehenden und für einen besonderen Bedarf zufließenden, zweckgebundenen Einkünften ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zuschuss zu Heimkosten als außergewöhnliche Belastung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung für eine heimuntergebrachte unterhaltsberechtigte Person

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Einkommensteuer - Steuerlast bei Unterhalt der Kinder für Heimunterbringung der Eltern

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kinder zahlen für Unterbringung der Eltern im Heim - Renteneinkünfte sind zu berücksichtigen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuerlast bei Unterhalt der Kinder für Heimunterbringung der Eltern

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 1, EStG § 33, EStG § 2 Abs 2, GG Art 6
    Anrechnung; Einkünfte; Heimunterbringung; Pflege; Unterhalt

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 1, EStG § 33, EStG § 2 Abs 2, GG Art 6
    Anrechnung; Einkünfte; Heimunterbringung; Pflege; Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • FG Köln, 26.01.2017 - 14 K 2643/16

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Unterbringung der

    Wie sich aus § 33a Abs. 4 EStG ergibt, hat der Steuerpflichtige kein Wahlrecht zwischen dem Abzug nach § 33 EStG und dem nach § 33a EStG (BFH-Urteil vom 26. März 2009 VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418, und BFH in BFHE 234, 191, BStBl II 2012, 876, jeweils zu § 33a Abs. 5 EStG - nunmehr § 33a Abs. 4 EStG).
  • BFH, 30.06.2011 - VI R 14/10

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als

    Wie sich aus § 33a Abs. 5 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung (jetzt § 33a Abs. 4 EStG) ergibt, hat der Steuerpflichtige insoweit kein Wahlrecht zwischen dem Abzug nach § 33 EStG und dem nach § 33a EStG (BFH-Urteil vom 26. März 2009 VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 45/13

    Außergewöhnliche Belastungen - keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um

    Den auch für Einkünfte geltenden Relativsatz "die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind" legte der Senat im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164) verfassungskonform dahin aus, dass die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (einschließlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung) auch bei der Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte im Rahmen des § 33a EStG a.F. abzuziehen waren (Urteil vom 26. März 2009 VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418, unter II.2.a).
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