Rechtsprechung
BFH, 26.03.2012 - I B 109/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Unzulässige Entscheidung durch den Einzelrichter
- openjur.de
Unzulässige Entscheidung durch den Einzelrichter
- Bundesfinanzhof
EStG § 50 Abs 1 S 4, FGO § 6 Abs 2, FGO § 74, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 1, FGO § 155, ZPO § 295
Unzulässige Entscheidung durch den Einzelrichter
- Bundesfinanzhof
Unzulässige Entscheidung durch den Einzelrichter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 50 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 6 Abs 2 FGO, § 74 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO
Unzulässige Entscheidung durch den Einzelrichter - rewis.io
Unzulässige Entscheidung durch den Einzelrichter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 2 FGO bei vorheriger Aussetzung im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vor dem Vollsenat und Wiederaufnahme nach Wegfall des Aussetzungsgrundes
- datenbank.nwb.de
Keine Übertragung auf den Einzelrichter, wenn das Verfahren gemäß § 74 FGO im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vor dem Vollsenat ausgesetzt worden ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 31.03.2011 - C-450/09
Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von …
Auszug aus BFH, 26.03.2012 - I B 109/11
Nachdem der EuGH hierüber durch Urteil vom 31. März 2011 C-450/09 (Deutsches Steuerrecht 2011, 664) entschieden hatte, beraumte der Berichterstatter eine mündliche Verhandlung an.
- BFH, 05.03.2018 - X B 44/17
Überprüfung der formelle Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans - …
bb) Im Rahmen dieser Verfahren hat der BFH vielmehr bei entsprechender Rüge, auf die nicht nach § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht verzichtet werden kann (BFH-Beschluss vom 26. März 2012 I B 109/11, BFH/NV 2012, 1162, unter II.3.), die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung zu überprüfen. - FG Niedersachsen, 13.06.2012 - 3 K 267/12
Europarechtskonforme Benachteiligung von gebietsfremden Steuerpflichtigen bei …
Der BFH machte sich den unrichtigen Sachvortrag des Beklagten in dem Beschluss I B 109/11 vom 26. März zu Eigen und führte aus, dass eine Übertragung auf den Einzelrichter - die tatsächlich niemals stattgefunden hat - nach § 6 Abs. 2 FGO ausgeschlossen gewesen sei.28 Der Senat ist an die Aufhebung des Urteils vom 30. Mai 2011 durch Beschluss des BFH I B 109/11 vom 26. März 2012 gebunden.
- FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11
Übertragung auf den Einzelrichter nach anberaumter Senatsverhandlung
Unter den gegebenen Umständen des Streitfalls führte die Übertragung auf den Einzelrichter somit zu einer nennenswerten Entlastung des Senats und zu einer spürbaren Verfahrensbeschleunigung (vgl. BFH- Beschluss vom 26.03.2012 I B 109/11, BFH/NV 2012, 1162).