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   BFH, 26.03.2021 - X B 113/20   

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https://dejure.org/2021,23296
BFH, 26.03.2021 - X B 113/20 (https://dejure.org/2021,23296)
BFH, Entscheidung vom 26.03.2021 - X B 113/20 (https://dejure.org/2021,23296)
BFH, Entscheidung vom 26. März 2021 - X B 113/20 (https://dejure.org/2021,23296)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 107 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 2, AO § 162, GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 5 Abs 1, GewStG VZ 2014, GewStG VZ 2015
    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger gegen einen Gewerbesteuermessbescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 162 AO, § 2 Abs 1 GewStG 2002
    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger gegen einen Gewerbesteuermessbescheid

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Rubrums des finanzgerichtlichen Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit hinsichtlich der Person der Kläger; Funktionelle Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts für die Berichtigung

  • Betriebs-Berater

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger gegen einen Gewerbesteuermessbescheid

  • rewis.io

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger gegen einen Gewerbesteuermessbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 107 Abs. 1
    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger gegen einen Gewerbesteuermessbescheid

  • rechtsportal.de

    FGO § 107 Abs. 1
    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger gegen einen Gewerbesteuermessbescheid

  • datenbank.nwb.de

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger gegen einen Gewerbesteuermessbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.06.2017 - X B 106/16

    Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils durch den BFH

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    Bereits die Möglichkeit eines Rechtsirrtums, Denkfehlers oder unvollständiger Sachverhaltsermittlung schließt die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit aus (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Senatsbeschluss vom 27.06.2017 - X B 106/16, BFH/NV 2017, 1442, Rz 14).

    Die berichtigte Fassung tritt an die Stelle der ursprünglichen Fassung und ist allein maßgeblich für die Zulässigkeit des Rechtsmittels (Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 1442, Rz 27, m.w.N.).

  • BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18

    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    Kommt der Rechtsmittelführer, der sich auf einen im Ausland lebenden Zeugen beruft, seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO nicht nach, darf das FG ohne Berücksichtigung des Auslandszeugen den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 13.02.2019 - VIII B 83/18, BFH/NV 2019, 579, Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 25.04.2006 - X B 38/05

    NZB: ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    (2) Bezieht sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte unterbliebene Sachaufklärung auf die Vernehmung eines Auslandszeugen, ist in der Beschwerde daher darzulegen, dass der Rechtsmittelführer seiner abgabenrechtlichen Mitwirkungspflicht, den Zeugen zu stellen, genügt hat (BFH-Beschlüsse vom 25.04.2006 - X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444, Rz 6, sowie vom 27.10.2015 - I B 124/14, BFH/NV 2016, 207, Rz 10).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    Diese Pflicht ist allerdings nicht von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten losgelöst (Senatsbeschluss vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 4).
  • BFH, 27.10.2015 - I B 124/14

    Haftung für nicht abgeführte Abzugsteuer einer beschränkt steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    (2) Bezieht sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte unterbliebene Sachaufklärung auf die Vernehmung eines Auslandszeugen, ist in der Beschwerde daher darzulegen, dass der Rechtsmittelführer seiner abgabenrechtlichen Mitwirkungspflicht, den Zeugen zu stellen, genügt hat (BFH-Beschlüsse vom 25.04.2006 - X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444, Rz 6, sowie vom 27.10.2015 - I B 124/14, BFH/NV 2016, 207, Rz 10).
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, stellt ein unterlassener Hinweis keine Verletzung von § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn der Beteiligte in dem Verfahren fachkundig vertreten war (vgl. BFH-Beschluss vom 19.03.2001 - VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, unter 3.).
  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (z.B. Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, u.a. Senatsbeschlüsse vom 21.01.2009 - X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; vom 13.09.2016 - X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, Rz 30, sowie vom 07.02.2017 - X B 79/16, BFH/NV 2017, 774, Rz 22).
  • BFH, 21.07.2016 - X R 36/08

    Rubrumsberichtigung bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    Eine Kostenentscheidung ist daher nicht zu treffen (BFH-Beschlüsse vom 06.10.2010 - I R 12/09, BFH/NV 2011, 275, Rz 8, sowie vom 21.07.2016 - X R 36/08, BFH/NV 2017, 42, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (z.B. Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, u.a. Senatsbeschlüsse vom 21.01.2009 - X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; vom 13.09.2016 - X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, Rz 30, sowie vom 07.02.2017 - X B 79/16, BFH/NV 2017, 774, Rz 22).
  • BFH, 03.06.2020 - II B 54/19

    Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör; Bestimmtheit des gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 26.03.2021 - X B 113/20
    Für eine ordnungsgemäße Darlegung dieses Revisionszulassungsgrunds hätte es neben einer Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze, die sowohl der angefochtenen als auch der divergierenden Entscheidung tragend zugrunde liegen, ebenso der Ausführungen zur Vergleichbarkeit der Entscheidungssachverhalte bedurft (vgl. statt vieler BFH-Beschluss vom 03.06.2020 - II B 54/19, BFHE 268, 550, BStBl II 2020, 586, Rz 17).
  • BFH, 06.10.2010 - I R 12/09

    Keine Urteilsberichtigung nach § 107 FGO bei schlichtem Rechtsfehler

  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

  • BFH, 30.10.2023 - X B 35/23

    Keine Fertigung einer Daten-CD im Rahmen der Akteneinsicht

    Ist --wie im Streitfall-- das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz anhängig, ist der BFH für die Berichtigung zuständig (u.a. Senatsbeschluss vom 26.03.2021 - X B 113/20, BFH/NV 2021, 1201, Rz 7, m.w.N.).

    Die unzutreffende Bezeichnung beruht somit auf einem rein mechanischen Versehen und kann als offenbare Unrichtigkeit gemäß § 107 Abs. 1 FGO jederzeit berichtigt werden (vgl. zur Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten als Kläger gegen einen Gewerbesteuermessbescheid Senatsbeschluss vom 26.03.2021 - X B 113/20, BFH/NV 2021, 1201, Rz 5).

  • BFH, 29.11.2022 - VIII B 141/21

    Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils an das elektronische Anwaltspostfach

    b) Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen in Gestalt von Verstößen gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie behauptete materielle Rechtsfehler sind als Rügen einer falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das FG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2021 - X B 113/20, BFH/NV 2021, 1201, Rz 13, m.w.N.; vom 20.01.2022 - X B 132-133/20, BFH/NV 2022, 734, Rz 21).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst dann zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (BFH-Beschlüsse vom 08.08.2019 - X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 30, 32; in BFH/NV 2021, 1201, Rz 13).

  • BFH, 14.12.2022 - X R 25/21

    Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem

    Ist --wie im Streitfall-- gegen die Entscheidung Revision eingelegt worden, ist der Bundesfinanzhof (BFH) als Revisionsgericht für die Berichtigung zuständig (u.a. Senatsbeschluss vom 26.03.2021 - X B 113/20, BFH/NV 2021, 1201, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2022 - X B 96/21

    Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG

    Dies gilt insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 26.03.2021 - X B 113/20, BFH/NV 2021, 1201, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2023 - XI B 1/23

    Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen

    a) Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen in Gestalt von Verstößen gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie behauptete materielle Rechtsfehler sind als Rügen einer falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das FG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zwar grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.03.2021 - X B 113/20, Rz 13, m.w.N.; vom 20.01.2022 - X B 132-133/20, Rz 21).
  • BFH, 20.01.2022 - X B 132/20

    Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im

    Insbesondere für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen gilt dies (vgl. nur Senatsbeschluss vom 26.03.2021 - X B 113/20, BFH/NV 2021, 1201, Rz 13, m.w.N.).
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