Rechtsprechung
BFH, 26.04.2006 - XI R 9/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 18; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 § 15
Restaurator: Abgrenzung freiberufliche/gewerbliche Einkünfte - datenbank.nwb.de
Künstlerische Betätigung eines Restaurators
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.11.2003 - 12 K 157/00
- BFH, 26.04.2006 - XI R 9/05
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18
1. Restaurationsarbeiten an Steinwerken unterfallen grundsätzlich § 1 Ziff. 2.1 …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine künstlerische Tätigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (…vgl. BFH 18. Juli 2007 - VIII B 204/06 - Rn. 8, Juris; BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 15, Juris;… BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 23, NJW 2005, 1454) .Aber auch dann, wenn es sich bei dem restaurierten Gegenstand um ein Kunstwerk handelt, ist der Restaurator nach dieser Rspr. nicht künstlerisch tätig, soweit sich seine Arbeit auf Bereiche wie etwa die Festigung, die Sicherung von Bausubstanz oder die Reinigung von Bildern beschränke (vgl. BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 17, Juris;… BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 28, NJW 2005, 1454) .
- LAG Hessen, 17.09.2021 - 10 Sa 1088/20 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofs (BFH) ist eine künstlerische Tätigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (…vgl. BFH 18. Juli 2007 - VIII B 204/06 - Rn. 8, Juris; BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 15, Juris;… BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 23, NJW 2005, 1454) .
Aber auch dann, wenn es sich bei dem restaurierten Gegenstand um ein Kunstwerk handelt, ist der Restaurator nach dieser Rechtsprechung nicht künstlerisch tätig, soweit sich seine Arbeit auf Bereiche wie etwa die Festigung, die Sicherung von Bausubstanz oder die Reinigung von Bildern beschränke (vgl. BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 17, Juris;… BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 28, NJW 2005, 1454) .
- LAG Hessen, 22.01.2016 - 10 Sa 804/15
Die Tätigkeit eines Restaurators ist als baugewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs. …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofs (BFH) ist eine künstlerische Tätigkeit nur dann anzunehmen, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (…vgl. BFH 18. Juli 2007 - VIII B 204/06 - Rn. 8, Juris; BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 15, Juris;… BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 23, NJW 2005, 1454 [BFH 04.11.2004 - IV R 63/02] ).Aber auch dann, wenn es sich bei dem restaurierten Gegenstand um ein Kunstwerk handelt, ist der Restaurator nach dieser Rechtsprechung nicht künstlerisch tätig, soweit sich seine Arbeit auf Bereiche wie etwa die Festigung, die Sicherung von Bausubstanz oder die Reinigung von Bildern beschränke (vgl. BFH 26. April 2006 - XI R 9/05 - Rn. 17, Juris;… BFH 4. November 2004 - IV R 63/02 - Rn. 28, NJW 2005, 1454 [BFH 04.11.2004 - IV R 63/02] ).
- BFH, 18.07.2007 - VIII B 204/06
NZB: Restaurator: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit
Der XI. Senat des BFH hat sich im Urteil vom 26. April 2006 XI R 9/05 (BFH/NV 2006, 2238) den rechtlichen Wertungen zur Qualifizierung als künstlerischer Tätigkeit ohne Einschränkung angeschlossen.