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   BFH, 26.05.1987 - IV S 17/86   

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https://dejure.org/1987,6052
BFH, 26.05.1987 - IV S 17/86 (https://dejure.org/1987,6052)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1987 - IV S 17/86 (https://dejure.org/1987,6052)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - IV S 17/86 (https://dejure.org/1987,6052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung auf Erfolg

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 26.05.1987 - IV S 17/86
    An den Erfolgsaussichten fehlt es schon deshalb, weil der Kläger nicht innerhalb der Beschwerdefrist die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck abgegeben hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62).
  • BFH, 08.12.1976 - I R 240/74

    Zusammenveranlagung von Eheleuten - Rechtsbehelfsverfahren - Notwendige Beiladung

    Auszug aus BFH, 26.05.1987 - IV S 17/86
    Soweit Zweifel über die rechtzeitige Anbringung (§ 357 Abs. 2 AO 1977) bestehen, trägt der Steuerpflichtige hierfür die Feststellungslast (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BFHE 121, 142, BStBl II 1977, 321).
  • FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 14 K 452/99

    Darstellung der Wiedereinsetzungsgründe bei angeblich rechtzeitiger Aufgabe des

    Für die Einhaltung der Einspruchsfrist gem. § 355 Abs. 1 AO trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urt. v. 26. Mai 1987 IV S 17/86, BFH/NV 1988, 115; Urt. v. 28. Oktober 1987 I R 12/84, BStBl. II 1988, 111).

    Die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Absendung beweist nicht den rechtzeitigen Zugang, wenn er vom Finanzamt bestritten wird (BFH-Urt. v. 26. Mai 1987 IV S 17/86, BFH/NV 1988, 115).

  • FG Niedersachsen, 22.06.2000 - 14 V 453/99

    Nachweis des Postausgangs durch computergeführtes Postausgangsbuch

    Für die Einhaltung der Einspruchsfrist gem. § 355 Abs. 1 AO trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urt. v. 26. Mai 1987 IV S 17/86, BFH/NV 1988, 115; Urt. v. 28. Oktober 1987 I R 12/84, BStBl. II 1988, 111).

    Die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Absendung beweist nicht den rechtzeitigen Zugang, wenn er vom Finanzamt bestritten wird (BFH-Urt. v. 26. Mai 1987 IV S 17/86, BFH/NV 1988, 115).

  • FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines

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  • BFH, 26.05.1987 - IV S 16/86

    Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache als Voraussetzung der Gewähr

    Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im Beschluß IV S 17/86 vom heutigen Tage (Abschn. 1 b der Gründe).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2659/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender

    Die Kopie des Einspruchsschreibens sowie die Kopie des an den Kläger gerichteten Schreiben, wonach fristgerecht Einspruch eingelegt worden sei, stellt für sich allein keine ausreichende Glaubhaftmachung für die fristgerechte Absendung des Einspruchs an den Beklagten dar und begründet somit auch keine Zweifel an dem - im Übrigen durch den Akteninhalt bestätigten - Vortrag des Beklagten, wonach ein Einspruchsschreiben nicht fristgerecht eingegangen sei (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 1987 IV S 17/86 ,BFH/NV 1988, 115; Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 29. März 1990 -2 K 16/88,EFG 1990, 610).
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