Rechtsprechung
   BFH, 26.05.2010 - VIII B 224/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19282
BFH, 26.05.2010 - VIII B 224/09 (https://dejure.org/2010,19282)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2010 - VIII B 224/09 (https://dejure.org/2010,19282)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - VIII B 224/09 (https://dejure.org/2010,19282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beweis durch Sachverständige - Ermittlung und Vorgabe von Anknüpfungstatsachen durch das FG - Verfahrensmangel

  • openjur.de

    Beweis durch Sachverständige; Ermittlung und Vorgabe von Anknüpfungstatsachen durch das FG; Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 82, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 404a Abs 3, EStG § 15 Abs 2, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2
    Beweis durch Sachverständige - Ermittlung und Vorgabe von Anknüpfungstatsachen durch das FG - Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    Beweis durch Sachverständige - Ermittlung und Vorgabe von Anknüpfungstatsachen durch das FG - Verfahrensmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 404a Abs 3 ZPO, § 15 Abs 2 EStG 1997, § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997
    Beweis durch Sachverständige - Ermittlung und Vorgabe von Anknüpfungstatsachen durch das FG - Verfahrensmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 404a Abs 3 ZPO, § 15 Abs 2 EStG 1997, § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997
    Beweis durch Sachverständige - Ermittlung und Vorgabe von Anknüpfungstatsachen durch das FG - Verfahrensmangel

  • rewis.io

    Beweis durch Sachverständige - Ermittlung und Vorgabe von Anknüpfungstatsachen durch das FG - Verfahrensmangel

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweis durch Sachverständige - Ermittlung und Vorgabe von Anknüpfungstatsachen durch das FG - Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 82; ZPO § 404a Abs. 3
    Antrag einer Wissensprüfung hinsichtlich der Ausübung eines dem Ingenieurberuf ähnlichen Tätigkeit als EDV-Berater; Gerichtliche Überprüfung einer ingenieurtypischen Prägung einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit eines Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Beweis durch vom Gericht bestellten Sachverständigen; Vorgabe von Anknüpfungstatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.09.2009 - VIII R 31/07

    Freiberufliche Tätigkeit eines IT-Ingenieurs

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - VIII B 224/09
    Dem entsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 22. September 2009 VIII R 31/07 (BFHE 227, 394, BStBl II 2010, 467) ausgeführt, das FG müsse als Tatsacheninstanz feststellen, ob die vom Steuerpflichtigen tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ingenieurtypisch geprägt sei.

    Sodann wird zu entscheiden sein, ob es sich bei der für die tatsächliche berufliche Tätigkeit prägenden Tätigkeit um eine solche handelt, die durch die Wahrnehmung von für den Ingenieurberuf typischen Aufgaben geprägt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 227, 394, BStBl II 2010, 467).

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 86/96

    Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung an

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - VIII B 224/09
    Danach ist es grundsätzlich die Aufgabe des Tatrichters, dem Sachverständigen die notwendigen Anknüpfungstatsachen vorzugeben (vgl. Bundesgerichtshof Urteil vom 21. Januar 1997 VI ZR 86/96, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1446).
  • BFH, 20.10.2016 - VIII R 2/14

    Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten

    Auch praktische Arbeiten können einen Rückschluss auf den erforderlichen Kenntnisstand zulassen (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 VIII B 224/09, BFH/NV 2010, 1650, Rz 8).
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 17/12

    Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus

    d) Besteht im Einzelfall die Notwendigkeit zur Beweisaufnahme über die Frage, ob der Steuerpflichtige über eine für den Vergleichsberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ähnliche Ausbildung verfügt und eine ähnliche Berufstätigkeit ausgeübt hat, muss das FG bei Beweiserhebung durch einen Sachverständigen des Weiteren § 82 FGO i.V.m. §§ 386 bis 414 der Zivilprozessordnung (ZPO) beachten und insbesondere nach § 404a Abs. 3 ZPO bestimmen, welche (streitigen) Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 VIII B 224/09, BFH/NV 2010, 1650).
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Mit eigenen Ermittlungen von Anknüpfungstatsachen ist der Sachverständige allenfalls ausnahmsweise, nämlich nur "soweit es erforderlich ist" (§ 404a Abs. 4 ZPO) zu beauftragen, wenn bereits hierfür eine dem Gericht fehlende Sachkunde erforderlich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Mai 2010 - VIII B 224/09 - zitiert nach juris; Ahrens, in: Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 1. Aufl. 2015, Kapitel 43: Die Rechtsstellung des Sachverständigen Rn. 1; Scheuch, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 01.12.2022, § 404a ZPO Rn. 9).
  • FG München, 27.11.2012 - 2 K 2146/10

    Werden zum Nachweis für die Ausübung eines ingenieurähnlichen Berufs auch

    Wegen der insoweit fehlenden Sachkunde des Gerichts ist daher ausnahmsweise auch die Ermittlung von Anknüpfungstatsachen, hier der Urheberschaft der Arbeitsproben, dem Sachverständigen gemäß § 82 FGO i.V.m. § 404a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) übertragen worden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 VIII B 224/09, BFH/NV 2010, 1650).
  • FG München, 10.12.2010 - 13 K 524/08

    Konfigurationsmanagement keine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit i.S. des §

    Danach ist es grundsätzlich die Aufgabe des Tatrichters, dem Sachverständigen die notwendigen Anknüpfungstatsachen vorzugeben (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 VIII B 224/09, BFH/NV 2010, 1650; Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 21. Januar 1997 VI ZR 86/96, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1997, 1446).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht