Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1991 - II R 162/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,14972
BFH, 26.06.1991 - II R 162/88 (https://dejure.org/1991,14972)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1991 - II R 162/88 (https://dejure.org/1991,14972)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - II R 162/88 (https://dejure.org/1991,14972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,14972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Begriffs des schwebenden Geschäfts als einheitliches Wirtschaftsgut auf nicht erfüllte gegenseitige Verträge im sontigen Vermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.04.1991 - II R 118/86

    Ansatz des Sachleistungsanspruchs und der Sachleistungsverpflichtung mit dem

    Auszug aus BFH, 26.06.1991 - II R 162/88
    Der Begriff des schwebenden Geschäfts als einheitliches Wirtschaftsgut (vgl. Senatsurteil vom 10. April 1991 II R 118/86, BFHE 164, 448, BStBl II 1991, 620) ist auf die Behandlung nicht erfüllter gegenseitiger Verträge im sonstigen Vermögen nicht übertragbar.
  • BFH, 26.06.1991 - II R 117/87

    Ansatz des sich aus einem gegenseitigen Vertrag ergebenden Sachleistungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 26.06.1991 - II R 162/88
    Auf die getrennte Erfassung von Forderungen (Ansprüchen) und Verbindlichkeiten kann schon im Hinblick auf die für Kapitalforderungen (z. B. Kaufpreisanspruch des Veräußerers) i. S. des § 110 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) geltenden Freibetragsregelung des § 110 Abs. 2 und 3 BewG nicht verzichtet werden (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1991 II R 117/87, BFHE 164, 464 [BFH 26.06.1991 - II R 117/87], BStBl II 1991, 749.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht