Rechtsprechung
BFH, 26.06.2002 - III B 31/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Investitionszulage - Transportmittel - Fördergebiet - Einsatz - Fahrzeuge - Vermietung - Längerfristig - Verbleiben
- Judicialis
InvZulG 1991 § 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG (1991) § 2 S. 1 Nr. 2
Nutzungsüberlassung im Fördergebiet; Verbleibensvoraussetzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Sachsen, 12.10.2006 - 4 K 1442/01
Erfüllung der Verbleibensvoraussetzung des § 2 Nr. 2 FördG bei abwickelnder …
Im Übrigen seien nach den Grundsätzen des BFH-Urteils BFH/NV 2002, 1495 die Verbleibensvoraussetzungen auch erfüllt, wenn die Praxisausstattung in der Betriebsstätte eines Dritten in den neuen Bundesländern, hier der Praxiserwerbers geblieben wäre; gleiches gelte, wenn die Praxisausstattung, wie hier geschehen, dem Erwerber zur (Mit) Benutzung überlassen werde.Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf die Rechtslage zum Investitionszulagenrecht berufen, wonach gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG die zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter lediglich in irgendeinem Betrieb bzw. irgendeiner Betriebsstätte im Fördergebiet verbleiben müssen, nicht unbedingt in dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte des Anspruchsberechtigten (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 2000 III R 76/97, BStBl II 2001, 446 ; sowie den vom Kläger angeführten BFH-Beschluss vom 26. Juni 2002 III B 31/02, BFH/NV 2002, 1495): Die hier maßgebliche Rechtslage nach dem Fördergebietsgesetz unterscheidet sich von derjenigen nach dem InvZulG insoweit, als § 2 Nr. 2 FördG nach seinem eindeutigen Wortlaut abstellt auf ein Verbleiben im Betrieb bzw. in einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen als desjenigen, der die Sonderabschreibung in Anspruch genommen hat (…vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 49/03, BFH/NV 2006, 1094 ,1096).