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   BFH, 26.06.2003 - IV R 12/02   

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https://dejure.org/2003,11076
BFH, 26.06.2003 - IV R 12/02 (https://dejure.org/2003,11076)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2003 - IV R 12/02 (https://dejure.org/2003,11076)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - IV R 12/02 (https://dejure.org/2003,11076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 652; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Freiberufliche Tätigkeit: Personalvermittlung

  • datenbank.nwb.de

    Vermittlung von technischem Fachpersonal durch Diplom-Ingenieur keine freiberufliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15, GewStG § 2 Abs 1, BGB § 652, FGO § 120 Abs 2 S 1, FGO § 56
    Betriebswirt; Freiberufliche Tätigkeit; Ingenieur; Personalvermittler; Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 70/00

    Personalberater als Gewerbetreibender

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV R 12/02
    Der Vermittlungsvertrag stellt sich zivilrechtlich als Maklervertrag (§ 652 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) dar, der nach der Rechtsprechung des BFH als rein gewerblich behandelt wird, selbst wenn er --wie auch im Streitfall-- mit einer nicht trennbaren Beratungsleistung verbunden ist (BFH-Urteil vom 19. September 2002 IV R 70/00, BFHE 200, 49, BStBl II 2003, 25).

    Der erkennende Senat hat in Bestätigung des vom FG und den Beteiligten zitierten Urteils des FG Düsseldorf vom 16. August 2000 7 K 7550/96 G (EFG 2000, 1390) mit Urteil in BFHE 200, 49, BStBl II 2003, 25 entschieden, dass ein als Personalberater tätiger Diplom-Kaufmann, der seinen Auftraggebern von ihm ausgesuchte Kandidaten für eine zu besetzende Stelle gegen Honorar vermittelt, gewerblich tätig ist.

  • BFH, 11.06.1985 - VIII R 254/80

    Zur freiberuflichen Tätigkeit einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV R 12/02
    Kernbereiche des Ingenieurberufs sind: Forschung, Lehre, Entwicklung, Versuchs- und Prüfungswesen, Projektierung, Berechnung, Konstruktion, Gestaltung, Fertigung und Betrieb, Vertrieb, Montage, Instandhaltung, Kundendienst, technische Verwaltung und Betriebsführung (BFH-Urteil vom 11. Juni 1985 VIII R 254/80, BFHE 144, 62, BStBl II 1985, 584, Nr. 2 b, dd der Gründe).
  • BFH, 27.03.1985 - II R 118/83

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV R 12/02
    Dies setzt in formeller Hinsicht voraus, dass innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt und diejenigen Tatsachen vorgetragen und im Verfahren über den Antrag durch präsente Beweismittel glaubhaft gemacht werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (§ 56 Abs. 2 FGO; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2002 VII B 150/01, BFH/NV 2002, 795, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 7550/96

    Gewerbesteuerpflicht; Beratender Betriebswirt; Personalvermittlung; Trennung der

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV R 12/02
    Der erkennende Senat hat in Bestätigung des vom FG und den Beteiligten zitierten Urteils des FG Düsseldorf vom 16. August 2000 7 K 7550/96 G (EFG 2000, 1390) mit Urteil in BFHE 200, 49, BStBl II 2003, 25 entschieden, dass ein als Personalberater tätiger Diplom-Kaufmann, der seinen Auftraggebern von ihm ausgesuchte Kandidaten für eine zu besetzende Stelle gegen Honorar vermittelt, gewerblich tätig ist.
  • BFH, 07.02.2002 - VII B 150/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroversehen

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - IV R 12/02
    Dies setzt in formeller Hinsicht voraus, dass innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt und diejenigen Tatsachen vorgetragen und im Verfahren über den Antrag durch präsente Beweismittel glaubhaft gemacht werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (§ 56 Abs. 2 FGO; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2002 VII B 150/01, BFH/NV 2002, 795, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2014 - II R 24/14

    Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht

    Ein Rechtsmittelführer darf, sofern dies wie vorliegend der bei dem Gericht bestehenden Praxis entspricht, davon ausgehen, dass bei richtiger Handhabung seinem Antrag auf Fristverlängerung stattgegeben wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 IV R 12/02, BFH/NV 2004, 168, und BFH-Beschluss vom 26. September 2007 III R 18/05, BFH/NV 2008, 229).
  • BFH, 06.09.2006 - XI R 3/06

    Tätigkeit als Wirtschaftsingenieur grundsätzlich freiberuflich - Zulässigkeit

    Eine dem absolvierten Studium fremde Tätigkeit ist allerdings nicht allein aufgrund des Studienabschlusses freiberuflich (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. September 1981 V R 144/76, juris Nr: STRE815051060; vom 26. Juni 2003 IV R 12/02, BFH/NV 2004, 168; vom 9. Februar 2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270).
  • BFH, 26.09.2007 - III R 18/05

    Verlängerung der Begründungsfrist für die Revision; keine Wiedereinsetzung bei

    bb) Zwar kann der Bevollmächtigte, der rechtzeitig einen erstmaligen und begründeten Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist um einen weiteren Monat gestellt hat, bis zum Erhalt der Entscheidung über den Antrag davon ausgehen, dass die Fristverlängerung gewährt wird (BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 IV R 12/02, BFH/NV 2004, 168).
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