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   BFH, 26.06.2003 - X B 15/03   

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https://dejure.org/2003,11799
BFH, 26.06.2003 - X B 15/03 (https://dejure.org/2003,11799)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2003 - X B 15/03 (https://dejure.org/2003,11799)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - X B 15/03 (https://dejure.org/2003,11799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2
    NZB; kumulative Urteilsbegründung; gewerblicher Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei bedingter Veräußerungsabsicht bei Erwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    Die Ausführungen in der Beschwerdeschrift beschränken sich auf die Feststellung, nach dem Senatsbeschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96 (BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332) gelte die Drei-Objekt-Grenze auch dann, wenn der Veräußerer eines Grundstücks einen Beruf des Baugewerbes ausübe.

    Zudem hat der Senat in dem Beschluss in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332 nicht den vom Kläger herausgearbeiteten Rechtssatz aufgestellt, sondern lediglich die frühere BFH-Rechtsprechung dahin gehend zusammengefasst, dass die Drei-Objekt-Grenze selbst dann gelte, wenn der Veräußerer oder der Gesellschafter einer Gebäude errichtenden und veräußernden Gesellschaft einen Beruf des Baugewerbes ausübe.

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    Im Übrigen hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) betont, dass der Zahl der Objekte für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben sei oder nicht, nur eine indizielle Bedeutung zukomme.

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine bei Erwerb vorhandene bedingte Veräußerungsabsicht ausreichend, um einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe; BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl 2003, 297, unter II. 2., m.w.N.; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998, unter II. 3. a bb; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911).

  • BFH, 17.04.2000 - X B 9/00

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    In diesem Fall hat eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. Mai 1996 I B 118/95, BFH/NV 1997, 66; vom 12. Mai 2000 IV B 74/99, BFH/NV 2000, 1133; vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334) nur dann Erfolg, wenn der Beschwerdeführer für jede der selbständig tragenden Begründungen einen Revisionszulassungsgrund schlüssig geltend macht und diese Zulassungsgründe auch tatsächlich vorliegen.
  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    Es gelten insoweit die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 FGO i.d.F. vor In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) höchstrichterlich entwickelten Anforderungen fort (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652).
  • BFH, 12.05.2000 - IV B 74/99

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    In diesem Fall hat eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. Mai 1996 I B 118/95, BFH/NV 1997, 66; vom 12. Mai 2000 IV B 74/99, BFH/NV 2000, 1133; vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334) nur dann Erfolg, wenn der Beschwerdeführer für jede der selbständig tragenden Begründungen einen Revisionszulassungsgrund schlüssig geltend macht und diese Zulassungsgründe auch tatsächlich vorliegen.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    Er hat weiter ausgeführt, die Erstreckung der Drei-Objekt-Grenze auf die "typische" Bauunternehmer-/Bauträgertätigkeit sei mit den vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluss vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) aufgestellten Grundsätzen nicht vereinbar.
  • BFH, 29.05.1996 - I B 118/95

    Vergütungen ohne Nachweis der Leistung als vGA

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    In diesem Fall hat eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. Mai 1996 I B 118/95, BFH/NV 1997, 66; vom 12. Mai 2000 IV B 74/99, BFH/NV 2000, 1133; vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334) nur dann Erfolg, wenn der Beschwerdeführer für jede der selbständig tragenden Begründungen einen Revisionszulassungsgrund schlüssig geltend macht und diese Zulassungsgründe auch tatsächlich vorliegen.
  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine bei Erwerb vorhandene bedingte Veräußerungsabsicht ausreichend, um einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe; BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl 2003, 297, unter II. 2., m.w.N.; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998, unter II. 3. a bb; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911).
  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg führen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine bei Erwerb vorhandene bedingte Veräußerungsabsicht ausreichend, um einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe; BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl 2003, 297, unter II. 2., m.w.N.; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFH/NV 2003, 998, unter II. 3. a bb; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Es gelten insoweit die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO höchstrichterlich entwickelten Anforderungen (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 X B 15/03, BFH/NV 2003, 1419).
  • BFH, 26.03.2004 - V B 170/03

    USt: Vorsteuerabzug; Verweisung auf andere Geschäftsunterlagen

    In diesem Fall hat eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann Erfolg, wenn der Beschwerdeführer für jede der selbständig tragenden Begründungen einen Revisionszulassungsgrund schlüssig geltend macht und diese Zulassungsgründe auch tatsächlich vorliegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 X B 15/03, BFH/NV 2003, 1419, m.w.N.).
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