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   BFH, 26.06.2012 - IV B 108/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21397
BFH, 26.06.2012 - IV B 108/11 (https://dejure.org/2012,21397)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2012 - IV B 108/11 (https://dejure.org/2012,21397)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - IV B 108/11 (https://dejure.org/2012,21397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Beiladung eines Feststellungsbeteiligten nach Beendigung seiner Klage wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen - Keine Nachholung einer fehlenden Beiladung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Kostenentscheidung bei erfolgloser Beschwerde gegen ...

  • openjur.de

    Beiladung eines Feststellungsbeteiligten nach Beendigung seiner Klage wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen; Keine Nachholung einer fehlenden Beiladung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Kostenentscheidung bei erfolgloser Beschwerde gegen Beiladungsbeschluss

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 60 Abs 3, FGO § 123 Abs 1 S 2, FGO § 135 Abs 2
    Beiladung eines Feststellungsbeteiligten nach Beendigung seiner Klage wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen - Keine Nachholung einer fehlenden Beiladung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Kostenentscheidung bei erfolgloser Beschwerde gegen ...

  • Bundesfinanzhof

    Beiladung eines Feststellungsbeteiligten nach Beendigung seiner Klage wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen - Keine Nachholung einer fehlenden Beiladung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Kostenentscheidung bei erfolgloser Beschwerde gegen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 3 FGO, § 123 Abs 1 S 2 FGO, § 135 Abs 2 FGO
    Beiladung eines Feststellungsbeteiligten nach Beendigung seiner Klage wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen - Keine Nachholung einer fehlenden Beiladung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Kostenentscheidung bei erfolgloser Beschwerde gegen ...

  • rewis.io

    Beiladung eines Feststellungsbeteiligten nach Beendigung seiner Klage wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen - Keine Nachholung einer fehlenden Beiladung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Kostenentscheidung bei erfolgloser Beschwerde gegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen der notwendigen Beiladung

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Beiladung eines Feststellungsbeteiligten zu einem Klageverfahren eines anderen Feststellungsbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04

    Hinzuziehung

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 108/11
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das Urteil auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers auf und verwies die Sache an das FG zurück, da dieses den Umfang der Klagebefugnis des Klägers verkannt habe (Beschluss vom 7. Februar 2007 IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869).

    In diesem hat das FG --unter Angabe auch der entsprechenden Fundstelle-- darauf hingewiesen, dass der BFH das --auch dem Bevollmächtigten der Beigeladenen zugestellte-- FG-Urteil vom 26. Oktober 2004  5 K 447/94 durch den Beschluss in BFH/NV 2007, 869 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung an das FG zurückverwiesen hat.

  • BFH, 02.05.1995 - IV B 126/94
    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 108/11
    Abgesehen davon führt allein das Fehlen der Angaben zum Stand der Sache in einem Beiladungsbeschluss nicht zu dessen Aufhebung (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Mai 1995 IV B 126/94, BFH/NV 1996, 49).
  • BFH, 14.10.1997 - IV B 147/96

    Anforderungen an die Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 108/11
    Für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren ist jedoch eine Kostenentscheidung zu treffen (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1997 IV B 147/96, BFH/NV 1998, 345).
  • BFH, 21.12.2011 - IV B 101/10

    Notwendige Beiladung bei Streit um Gewinnfeststellung bei atypisch stiller

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - IV B 108/11
    Dies folgt schon daraus, dass § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO dem BFH lediglich die Möglichkeit eröffnet, eine notwendige Beiladung im Revisionsverfahren, nicht auch im Beschwerdeverfahren nachzuholen (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2011 IV B 101/10, BFH/NV 2012, 598).
  • BFH, 24.10.2019 - VIII B 2/19

    Verstoß des FG gegen die Beiladungspflicht

    Unerheblich ist zudem, dass das FG während des Klageverfahrens nicht erkennen konnte, dass der Gesellschafter B im Jahr 2010 kraft Gesetzes aus der Partnerschaftsgesellschaft ausgeschieden ist und hierdurch gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO klagebefugt wurde, da es auf die objektive Verfahrenslage ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 09.07.1992 - IV R 55/90, BFH/NV 1993, 81; BFH-Beschluss vom 26.06.2012 - IV B 108/11, BFH/NV 2012, 1620, Rz 13).

    Zwar kommt es für die Entscheidung über einen Zulassungsgrund grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch den BFH an (vgl. Gräber/Ratschow, a.a.O., § 115 Rz 96) und ist für die Frage, ob ein Feststellungsbeteiligter zu dem Klageverfahren eines anderen Feststellungsbeteiligten nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen ist, neben den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 60 Abs. 3 FGO nur erheblich, dass der Dritte (abstrakt) klagebefugt ist, selbst aber kein Klageverfahren (mehr) betreibt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1620).

    Zudem besteht die Beiladungspflicht nicht nur bis zum Abschluss des Klageverfahrens beim FG, sondern bis zur Rechtskraft des FG-Urteils (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 81; BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1620, Rz 13), sodass sich der Kläger bis zu diesem Zeitpunkt auf den Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens berufen kann.

    § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO eröffnet dem BFH lediglich die Möglichkeit, eine notwendige Beiladung im Revisionsverfahren nachzuholen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1620, Rz 15).

  • BFH, 23.10.2013 - IV B 104/13

    Klagebefugnis gegen Gewinnfeststellungsbescheid nach Ausscheiden des vorletzten

    Für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren ist jedoch eine Kostenentscheidung zu treffen (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2012 IV B 108/11, BFH/NV 2012, 1620).
  • BFH, 29.05.2018 - VII B 112/17

    Beiladung bei Streit über Abrechnungsbescheid

    Für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren ist eine Kostenentscheidung zu treffen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2012 IV B 108/11, BFH/NV 2012, 1620, und vom 7. Mai 2009 VIII B 11/09, BFH/NV 2009, 1447, beide m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2016 - X B 42/16

    Beiladung bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen

    Für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren ist hingegen eine Kostenentscheidung zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2012 IV B 108/11, BFH/NV 2012, 1620, m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2014 - VIII B 21/14

    Rechtswidrigkeit der Beiladung bei vorangegangener übereinstimmender

    Von einer Kostenentscheidung ist abzusehen, weil über den Beiladungsbeschluss im Beschwerdeverfahren im Sinne des Rechtsmittelantrags entschieden worden ist (s. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2004 VI B 57/03, BFH/NV 2005, 71; vom 26. Juni 2012 IV B 108/11, BFH/NV 2012, 1620; vom 1. April 2014 XI B 145/13, juris).
  • BFH, 01.04.2014 - XI B 145/13

    Notwendige Beiladung des angeblich erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgers

    Für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren ist jedoch eine Kostenentscheidung zu treffen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. September 2004 VI B 57/03, BFH/NV 2005, 71; vom 26. Juni 2012 IV B 108/11, BFH/NV 2012, 1620, m.w.N.).
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