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   BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09   

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https://dejure.org/2012,25875
BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09 (https://dejure.org/2012,25875)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2012 - VIII R 22/09 (https://dejure.org/2012,25875)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - VIII R 22/09 (https://dejure.org/2012,25875)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    "Selbständiger Teil des Vermögens" i. S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines Steuerberaters

  • openjur.de

    "Selbständiger Teil des Vermögens" i.S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines Steuerberaters

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 18 Abs 3, EStG § 34 Abs 1
    "Selbständiger Teil des Vermögens" i.S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines Steuerberaters

  • Bundesfinanzhof

    "Selbständiger Teil des Vermögens" i.S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines Steuerberaters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 3 EStG 1997, § 34 Abs 1 EStG 1997
    "Selbständiger Teil des Vermögens" i.S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines Steuerberaters

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerbegünstigte StB-Teilpraxisveräußerung

  • rewis.io

    "Selbständiger Teil des Vermögens" i.S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines Steuerberaters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 3; EStG § 34 Abs. 1
    Steuerliche Behandlung der Veräußerung einer neben anderen erworbenen und selbst fortgeführten Steuerberaterpraxis

  • datenbank.nwb.de

    "Selbständiger Teil des Vermögens" i.S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines Steuerberaters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei einem StB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei einem Steuerberater

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei Freiberuflern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung eines Steuerberaters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Teilbetriebsveräußerung - Steuerbegünstigung bei unveränderter Fortführung möglich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung der Veräußerung einer erworbenen und selbst fortgeführten Steuerberaterpraxis

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung eines Steuerberaters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei einem Steuerberater

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei einem Steuerberater

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    BFH gibt Ärzten neuen Spielraum

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte StB-Teilpraxisveräußerung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei einem StB

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung bei einem Freiberufler

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Veräußerung einer Teilpraxis eines Freiberuflers

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 21.03.2013)

    Neuer Spielraum für Ärzte

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung eines Steuerberaters

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Beendigung der bisherigen Tätigkeit
    Besonderheiten bei Freiberuflern
    Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
    Der Investitionsabzugsbetrag im Einzelnen
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen
    Mehrere Betriebe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 59
  • NJW 2013, 109
  • DB 2012, 2077
  • BStBl II 2012, 777
  • NZG 2012, 1440
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 18/02

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Zeitpunkt der Veräußerung beim Veräußerer zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 IV R 18/02, BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838, m.w.N.).

    Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, so kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbständigkeit erreicht hat, dass er einem Teilbetrieb im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182, mit umfangreicher Zusammenstellung der Rechtsprechung, und zuletzt in BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838).

    Denn der räumliche Wirkungskreis eines Steuerberaters wird im Wesentlichen bestimmt durch die Lage seines Büros, in das sich die Mandanten zu ihrer Beratung begeben (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55, und in BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838, jeweils zur Maßgeblichkeit der Lage des Schulungsraums für den örtlichen Wirkungsbereich einer Fahrschule).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.04.2008 - 5 K 2457/05

    Steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung eines Steuerberaters und

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1113).

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29. April 2008  5 K 2457/05 aufzuheben und den geänderten Einkommensteuerbescheid für 1998 vom 17. September 2007 mit der Maßgabe zu ändern, dass der Veräußerungserlös aus der Beratungsstelle B in Höhe von 720.000 DM nicht als laufender Gewinn, sondern als steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn berücksichtigt wird.

  • BFH, 20.01.2009 - VIII B 58/08

    NZB, Praxisübertragung, teilweise Fortführung bisheriger freiberuflicher

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Für die Schädlichkeit käme es dann auf die in der Rechtsprechung entwickelte Bagatellgrenze an (vgl. nur BFH-Beschluss vom 20. Januar 2009 VIII B 58/08, BFH/NV 2009, 756, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S

    Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, so kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbständigkeit erreicht hat, dass er einem Teilbetrieb im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182, mit umfangreicher Zusammenstellung der Rechtsprechung, und zuletzt in BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838).
  • BFH, 27.04.1978 - IV R 102/74

    Zur Frage, wann Teilpraxisveräußerung im Sinne des § 18 Abs. 3 EStG vorliegen

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, so kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbständigkeit erreicht hat, dass er einem Teilbetrieb im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182, mit umfangreicher Zusammenstellung der Rechtsprechung, und zuletzt in BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Denn der räumliche Wirkungskreis eines Steuerberaters wird im Wesentlichen bestimmt durch die Lage seines Büros, in das sich die Mandanten zu ihrer Beratung begeben (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257, BStBl II 1990, 55, und in BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838, jeweils zur Maßgeblichkeit der Lage des Schulungsraums für den örtlichen Wirkungsbereich einer Fahrschule).
  • BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91

    Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige freiberufliche Tätigkeit, so kann regelmäßig ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Praxis eine so weitgehende organisatorische Selbständigkeit erreicht hat, dass er einem Teilbetrieb im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182, mit umfangreicher Zusammenstellung der Rechtsprechung, und zuletzt in BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838).
  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Ein Teilbetrieb ist danach ein organisatorisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der --für sich betrachtet-- alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, m.w.N.).
  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist er unter entsprechender Heranziehung der Voraussetzungen des Teilbetriebs i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu bestimmen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
  • BFH, 08.06.2000 - IV R 63/99

    Teilpraxisveräußerung; Zurückbehaltung eines Mandantenstamms

    Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
    Welche Bedeutung der räumlichen Entfernung zwischen den einzelnen Beratungsbüros bei einem Steuerberater zukommt (offengelassen im BFH-Urteil vom 8. Mai 2000 IV R 63/99, BFH/NV 2000, 1341), bedarf auch im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 33/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung

    Dass zu den ursprünglichen Mandanten der ABCD-GbR, die von den Klägern zu 2. und 3. betreut wurden, im Laufe der Jahre eventuell weitere Mandate hinzukamen und andere Mandate wegfielen, schließt die Annahme der weitgehend unveränderten Fortführung desselben Mandantenstamms durch das FG nicht aus (BFH-Urteil vom 26. Juni 2012 VIII R 22/09, BFHE 238, 59, BStBl II 2012, 777).
  • BFH, 20.03.2014 - VIII S 13/13

    Eigenständiger Betrieb i. S. des § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG

    Zum anderen berücksichtigt diese Begründung nicht erschöpfend, dass der Senat mit Urteil vom 26. Juni 2012 VIII R 22/09 (BFHE 238, 59, BStBl II 2012, 777) durchaus nicht generell die Annahme mehrerer selbständiger Betriebe eines Freiberuflers ausgeschlossen hat, selbst wenn dies in der Regel zweifelhaft sein wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182, mit umfangreicher Zusammenstellung der Rechtsprechung).
  • FG Münster, 22.06.2010 - 9 K 2179/08

    Verluste aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen

    Unter einer Emissionsrendite i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 2. Halbsatz EStG a.F. ist die vom Emittenten bei der Begebung einer Anlage - d.h. von vornherein - zugesagte Rendite zu verstehen, die bis zur Einlösung des Papiers bzw. Endfälligkeit der Kapitalforderung mit Sicherheit erzielt werden kann (vgl. etwa BFH-Urteile vom 24.10.2000 VIII R 28/99, BStBl II 2001, 97 zu einem "Floater", unter 2.a; vom 10.7.2001 VIII R 22/09, BFH/NV 2001, 1555, unter 1.a; vom 13.12.2006 VIII R 6/05, BStBl II 2007, 571, BStBl II 2007, 751 zu einer "Down-Rating-Anleihe", unter II.3.b aa; vom 13.12.2006 VIII R 62/04, BStBl II 2007, 568 zu "Argentinien-Anleihen", unter III.2.b aa; vom 13.12.2006 VIII R 79/03, BStBl II 2007, 562 zu einem "DAX-Zertifikat", unter II.1.b; in BStBl II 2008, 563 zu einem "Indexzertifikat", unter II.2.a).
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