Rechtsprechung
BFH, 26.06.2012 - VIII R 41/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Beitritts-Aufforderung BMF: Zurückbehaltene Forderungen bei Einbringung
- openjur.de
Beitritts-Aufforderung BMF: Zurückbehaltene Forderungen bei Einbringung
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 3, FGO § 122 Abs 2 S 3
Beitritts-Aufforderung BMF: Zurückbehaltene Forderungen bei Einbringung
- Bundesfinanzhof
Beitritts-Aufforderung BMF: Zurückbehaltene Forderungen bei Einbringung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 3 EStG 1997, § 122 Abs 2 S 3 FGO
Beitritts-Aufforderung BMF: Zurückbehaltene Forderungen bei Einbringung - IWW
- rewis.io
Beitritts-Aufforderung BMF: Zurückbehaltene Forderungen bei Einbringung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 3; FGO § 122 Abs. 2 S. 3
Besteuerung der bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät zurückbehaltenen Honorarforderungen; Aufforderung des BMF zum Beitritt - datenbank.nwb.de
Aufforderung des BMF zum Beitritt in dem Revisionsverfahren in dem der Zeitpunkt der Besteuerung von zurückbehaltenen Forderungen bei Einbringung streitig ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besteuerung der bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät zurückbehaltenen Honorarforderungen; Aufforderung des BMF zum Beitritt
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät und den zurückbehaltenen Honorarforderungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zurückbehaltung von Forderungen bei Einbringung in eine Sozietät
- pwc.de (Kurzinformation)
Gewinnrealisierung von im Rahmen einer Einringung zurückbehaltenen Forderungen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Kein zwingender Wechsel zum Bestandsvergleich bei Einbringungen nach § 24 UmwStG zum Buchwert
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.06.2009 - 1 K 4263/06
- BFH, 26.06.2012 - VIII R 41/09
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 41/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06
Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24 …
Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 41/09
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat bereits entschieden, dass Forderungen, die im Rahmen einer Praxiseinbringung zurückbehalten werden, nicht zwangsläufig in das Privatvermögen des Einbringenden übergehen (BFH-Urteil vom 14. November 2007 XI R 32/06, BFH/NV 2008, 385).Erklärt der Steuerpflichtige nicht ausdrücklich eine Entnahme der zurückbehaltenen betrieblich begründeten Forderungen ins Privatvermögen, kann er diese auch ohne Betrieb als Restbetriebsvermögen behandeln und schrittweise einziehen (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 385).
Der erkennende Senat hat zu entscheiden, ob er sich dieser Rechtsprechung anschließt und ob der Einbringende seine Forderungen ggf. in einem bestimmten Abwicklungszeitraum einziehen muss (offengelassen im BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 385).
Da das in BFH/NV 2008, 385 abgedruckte BFH-Urteil nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist und deshalb von der Finanzverwaltung nicht angewendet wird und zudem möglicherweise der Auffassung des BMF entgegensteht (Schreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 11. November 2011 IV C 2-S 1978-b/08/10001/2011/0903665, BStBl I 2011, 1314, Rz 20.08, 24.03), besteht für die Steuerrechtspraxis eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
- FG Münster, 23.06.2009 - 1 K 4263/06
Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei Praxiseinbringung
Auszug aus BFH, 26.06.2012 - VIII R 41/09
Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage war teilweise erfolgreich (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1915).
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 41/09
Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Praxiseinbringung i. S. des § 24 …
Mit Beschluss vom 26. Juni 2012 VIII R 41/09 (BFH/NV 2012, 1648) hat der Senat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgefordert, dem Verfahren beizutreten.