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   BFH, 26.06.2014 - VI R 51/13   

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https://dejure.org/2014,29680
BFH, 26.06.2014 - VI R 51/13 (https://dejure.org/2014,29680)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2014 - VI R 51/13 (https://dejure.org/2014,29680)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - VI R 51/13 (https://dejure.org/2014,29680)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • openjur.de

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33 Abs 1, EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst f, EStG VZ 2007
    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • Bundesfinanzhof

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 EStG 2002, § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst f EStDV vom 01.11.2011, EStG VZ 2007
    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • Betriebs-Berater

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • rewis.io

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten wissenschaftlich nicht anerkannter, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommener Behandlungsmethoden als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten wissenschaftlich nicht anerkannter, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommener Behandlungsmethoden als außergewöhnliche Belastung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachweis wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Operationskosten sind nur bei anerkannten Heilmethoden absetzbar

  • bista.de (Kurzinformation)

    Steuervergünstigung nur bei wissenschaftlich anerkannter medizinischen Behandlung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 326
  • BB 2014, 2581
  • BStBl II 2015, 9
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BFH, 21.02.2018 - VI R 11/16

    Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung -

    Die Therapie muss in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreich gewesen sein (Senatsurteil vom 26. Juni 2014 VI R 51/13, BFHE 246, 326, BStBl II 2015, 9, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1976/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Dieses Verständnis vermeidet zudem einen Wertungswiderspruch zu der Fallgruppe der Krankheitskosten, die ohne Rücksicht auf die Art und Ursache der Erkrankung nach § 33 EStG als aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen anerkennt werden (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 2014 - VI R 51/13 -, juris, Rdn. 14), auch wenn nicht "das Leben des Steuerpflichtigen auf dem Spiel steht" (vgl. Nieuwenhuis, DStR 2014, 1701 ) .
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen sind dagegen die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (u.a. BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418; Senatsurteil vom 26. Juni 2014 VI R 51/13, BFHE 246, 326, BStBl II 2015, 9).

    aa) Diese Auslegung entspricht dem Grundgedanken des § 33 EStG, zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf zu berücksichtigen, die sich wegen ihrer Außergewöhnlichkeit einer pauschalen Erfassung in allgemeinen Freibeträgen entziehen (u.a. BFH-Urteil in BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418; Senatsurteil in BFHE 246, 326, BStBl II 2015, 9).

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