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   BFH, 26.06.2018 - VII R 47/17   

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https://dejure.org/2018,30167
BFH, 26.06.2018 - VII R 47/17 (https://dejure.org/2018,30167)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2018 - VII R 47/17 (https://dejure.org/2018,30167)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - VII R 47/17 (https://dejure.org/2018,30167)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EGRL 112/2006 Art 98 Abs 3, EGRL 112/2006 Art 122, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG Anl 2 Nr 48, KN Pos 4401, KN Pos 4403, UStG VZ 2013
    Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln

  • IWW

    Richtlinie 2006/112/EG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1... der Finanzgerichtsordnung, § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zolltarifliche Einordnung von aus Rohholz gewonnenen Holzhackschnitzeln

  • Betriebs-Berater

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln

  • rewis.io

    Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuersätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln

  • rechtsportal.de

    Zolltarifliche Einordnung von aus Rohholz gewonnenen Holzhackschnitzeln

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Holzhackschnitzel - und der Umsatzsteuersatz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Welcher Steuersatz gilt für die Lieferung von Holzhackschnitzel?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Lieferung von Holzhackschnitzeln

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Für den Verkauf von Holzhackschnitzeln gilt 19 Prozent Umsatzsteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Holzhackschnitzel sind nicht umsatzsteuerbegünstigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volle Umsatzsteuer auf Holzhackschnitzel

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuersätze bei der Umsatzsteuer
    Ermäßigter Steuersatz
    Gegenstände der Anlage 2 zum UStG (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)
    Lieferung von Holzhackschnitzeln

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1, EGRL 112/2006 Art 122
    Ermäßigter Steuersatz, Holz, Landwirtschaft

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1, EGRL 112/2006 Art 122
    Ermäßigter Steuersatz, Holz, Landwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 261, 569
  • BB 2018, 2325
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.02.2006 - V R 49/04

    Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

    Auszug aus BFH, 26.06.2018 - VII R 47/17
    4401 10 00 KN im Sinne einer Einbeziehung der aus Rohholz gewonnenen Holzhackschnitzel in diese Unterposition oder zu der nach der Rechtsprechung des BFH maßgebenden Bedeutung der KN für die Gleichartigkeit von Waren (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 V R 49/04, BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694).

    a) Nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, sind Waren, die gemäß Art. 98 Abs. 3 MwStSystRL nach den Bezeichnungen der KN voneinander abgegrenzt werden dürfen, nicht gleichartig und müssen deshalb umsatzsteuerrechtlich nicht gleich behandelt werden, wenn sie in unterschiedliche Unterpositionen der KN einzureihen sind (BFH-Urteil in BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694).

    Die unterschiedliche zolltarifliche Einreihung bietet ein hinreichendes Differenzierungskriterium (vgl. BFH-Urteil in BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • FG München, 19.12.2017 - 2 K 668/16

    Ermäßigter Steuersatz für Holzhackschnitzel

    Auszug aus BFH, 26.06.2018 - VII R 47/17
    Ebenso wenig kommt es in Betracht --wie das FG München meint (Urteil vom 19. Dezember 2017 2 K 668/16, EFG 2018, 509)--, die Unterpos.

    Anders als das FG meint, lässt sich die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferungen der Klägerin auch nicht auf Art. 122 MwStSystRL i.V.m. dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer stützen (ebenso wie das FG im Streitfall: Urteil des FG München in EFG 2018, 509; Weymüller, Mehrwertsteuerrecht 2018, 276; Lippross, Unterschiedliche Besteuerung der Lieferung von Waldhackschnitzeln und von Hackschnitzeln aus der Holzverwertung ("Holzhackschnitzeln"), Umsatzsteuer-Rundschau 2013, 212).

  • FG Niedersachsen, 16.11.2017 - 11 K 113/17

    Ermäßigter Steuersatz bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln

    Auszug aus BFH, 26.06.2018 - VII R 47/17
    Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. November 2017 11 K 113/17 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) hob aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 417 veröffentlichten Gründen den angefochtenen Umsatzsteuerbescheid auf.

  • EuGH, 27.02.2014 - C-454/12

    Taxen und Mietwagen mit Fahrergestellung können unter bestimmten Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 26.06.2018 - VII R 47/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH lässt es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht zu, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. statt vieler: EuGH-Urteil Pro Med Logistik und Pongratz vom 27. Februar 2014 C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rz 52 ff., BStBl II 2015, 437, m.w.N.).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-499/16

    AZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus BFH, 26.06.2018 - VII R 47/17
    Die Beschränkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf ganz bestimmte Waren und Warenbezeichnungen der KN trägt dem Umstand Rechnung, dass Befreiungen oder Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (EuGH-Urteil vom 9. November 2017 C-499/16, EU:C:2017:846, Rz 24, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2018, 87).
  • BFH, 21.04.2022 - V R 2/22

    Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

    Jenseits der mit der zolltariflichen Zuordnung zusammenhängenden Fragen zum Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.2018 - VII R 47/17, BFHE 261, 569, Rz 8) ist hier aufgrund der Revision der Klägerin auch streitig, ob deren Leistungen an die Gemeinde C eine einheitliche Gesamtleistung darstellen.

    An der bisherigen Rechtsprechung des BFH, nach der einer zolltariflichen Einreihung Vorrang gegenüber dem Neutralitätsgrundsatz zukam, da Gegenstände, die in unterschiedliche Unterpositionen der KN einzureihen sind, als "nicht gleichartig" angesehen wurden, auch wenn sie über einen "identischen Anwendungsbereich" und "Verwendungszweck" verfügen und die "gleiche ... Wirkung haben" und "zum gleichen Zweck ... verwendet" werden (BFH-Urteil vom 09.02.2006 - V R 49/04, BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694, unter II.5.c und d zu Milchersatzprodukten pflanzlichen Ursprungs; ebenso BFH-Urteil in BFHE 261, 569, Rz 22 f. zu Holzhackschnitzeln) ist daher nicht festzuhalten (Änderung der Rechtsprechung).

    In Bezug auf das BFH-Urteil in BFHE 261, 569 sieht der Senat von einer Divergenzanfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO ab, da nach der Spruchpraxis des BFH ein Urteil des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren das nationale Gericht bei seiner Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits bindet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.12.2019 - XI R 23/19 (XI R 23/15), BFHE 267, 571, Rz 21).

    Dem steht das Fehlen der hierfür erforderlichen zolltariflichen Einreihung in die Unterposition 4401 10 00 KN nicht entgegen, da die (nach dem BFH-Urteil in BFHE 261, 569 in Unterpositionen 4401 21 und 4401 22 KN einzureihenden) Holzhackschnitzel und das diese zolltarifliche Voraussetzung erfüllende Brennholz nach den Verhältnissen des Streitfalls austauschbar sind.

  • BFH, 10.06.2020 - V R 6/18

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist daher die Frage der Einreihung von Gegenständen in diese Positionen oder Unterpositionen --und damit die Reichweite des Anwendungsbereichs des ermäßigten Steuersatzes-- ausschließlich nach zolltariflichen Vorschriften und Begriffen zu beantworten (BFH-Urteile vom 26.06.2018 - VII R 47/17, BFHE 261, 569, Rz 10, und vom 18.12.2008 - V R 55/06, BFHE 223, 539, unter II.3.e, m.w.N.).

    Gleichwohl kann die KN nach der Rechtsprechung des BFH weiterhin für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes herangezogen werden, weil die Warenbeschreibung --bei veränderter Positionsnummer (nunmehr: Unterpositionen 4401 31 oder 4401 39 KN)-- inhaltlich unverändert geblieben ist (BFH-Urteil in BFHE 261, 569, Rz 12).

    Gleichwohl steht der Annahme, die Holzhackschnitzel könnten als Brennholz "in ähnlicher Form" wie Rundlinge, Scheite etc. der Unterposition 4401 10 00 KN angesehen werden, nach der Rechtsprechung des BFH der Umstand entgegen, dass die Unterpositionen 4401 21 und 4401 22 KN ausdrücklich "Holz in Form von Schnitzeln" erfassen (BFH-Urteil in BFHE 261, 569, Rz 11).

    bb) Waldhackschnitzel kein Holzabfall oder Holzausschuss Hinsichtlich der Waldhackschnitzel scheidet auch eine Einordnung als Holzabfall oder Holzausschuss der --früheren-- Unterposition 4401 30 KN (nunmehr: Unterpositionen 4401 31 oder 4401 39 KN) nach der Rechtsprechung des BFH aus, weil die Waldhackschnitzel aus Wipfelholz oder Schwachholz bei der Waldpflege und damit aus Rohholz der Position 4403 KN gewonnen werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 569, Rz 12).

  • FG Münster, 02.07.2019 - 15 K 2794/17

    Ansetzng des ermäßigten Steuersatzes i.H.v. 7 % für die aus Lieferungen von Holz

    Die Bestimmung der verschiedenen Holzarten durch den gemeinsamen Zolltarif entfalte nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) Bindungswirkung im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Einordnung des Holzes (BFH-Urteil vom 26.6.2018 VII R 47/17, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 261, 569).

    Der deutsche Gesetzgeber hat von dieser Ermächtigung durch die Regelung in Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a UStG Gebrauch gemacht (Anlage 2 Nr. 48 Buchst. b UStG ist hingegen nach Rechtsprechung des BFH von dieser Ermächtigung gerade nicht gedeckt, BFH-Urteil vom 26.6.2018 VII R 47/17, BFHE 261, 569, HFR 2018, 906).

    4401 KN verweist (BFH-Urteil vom 26.6.2018 VII R 47/17, BFHE 261, 569, HFR 2018, 906), finden die obigen Ausführungen zur Einordnung des streitgegenständlichen Holzes als Brennholz auch aus unionsrechtlicher Perspektive Anwendung auf den vorliegenden Fall.

  • FG Düsseldorf, 20.11.2020 - 1 K 347/19

    Einordnung der von einer GmbH and eine GmbH & CoKG erbrachten Leistungen als

    Das BFH-Urteil vom 22.11.2018 V R 67/17, wonach eine Bruchteilsgemeinschaft nicht Unternehmer sein könne, sei bislang noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sei daher über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
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