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   BFH, 26.07.1995 - X R 60/93   

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BFH, 26.07.1995 - X R 60/93 (https://dejure.org/1995,2619)
BFH, Entscheidung vom 26.07.1995 - X R 60/93 (https://dejure.org/1995,2619)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - X R 60/93 (https://dejure.org/1995,2619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der gewerblichen Tätigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel - Absicht der Betätigung am Markt zu Beginn der wertschöpfenden Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beginn des gewerblichen Grundstückshandels

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 23.10.1987 - III R 275/83

    Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 1987 III R 275/83 (BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293) habe ein gewerblicher Grundstückshandel spätestens mit der Errichtung der Gebäude begonnen.

    Die zumindest bedingte Absicht einer Betätigung am Markt (Veräußerung bzw. Wertschöpfung) muß bereits im Zeitpunkt der Anschaffung oder zu Beginn der wertschöpfenden Maßnahme vorhanden sein (vgl. zum "planmäßigen Zusammenhang" zwischen Erwerb und Veräußerung BFH- Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, 502, BStBl II 1992, 143; zum Zusammenhang zwischen Errichtung und Veräußerung BFH-Urteile in BFHE 151, 399, 403, BStBl II 1988, 293; vom 22. März 1990 IV R 23/88, BFHE 160, 249, 251, BStBl II 1990, 637; vom 6. April 1990 III R 28/87, BFHE 160, 494, 496 [BFH 06.04.1990 - III R 28/87], BStBl II 1990, 1057; Schmidt-Liebig, Betriebs-Berater -- BB -- 1993, 904, 908).

    Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in der Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Kauf des Grundstücks oder der Errichtung des Gebäudes einerseits und dem Verkauf der Objekte andererseits nicht mehr als fünf Jahre beträgt (BFH-Urteile in BFHE 151, 399, 404, BStBl II 1988, 293, und in BFHE 165, 498, 501, BStBl II 1992, 143 m. w. N.).

    Da die gewerbliche Tätigkeit im Hinblick auf den engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang der Erwerbsvorgänge untereinander mit dem Erwerb des ersten Grundstücks begonnen hatte, gehörten die Grundstücke seitdem zum Betriebsvermögen (Umlaufvermögen; vgl. BFH-Urteile in BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193, und in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293).

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    Der zeitliche Zusammenhang ist ein Beweisanzeichen für den Erwerb oder die Bebauung in Veräußerungsabsicht (BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, 350, BStBl II 1991, 844; vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810 m. w. N.).

    An die Widerlegung der Vermutung sind bei kurzen Zeitabständen "sehr strenge Anforderungen" zu stellen (Urteile in BFHE 164, 347, 351, BStBl II 1991, 844; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 95).

    Beträgt der Zeitabstand weniger als ein Jahr, ist "ohne weiteres davon auszugehen", daß zumindest auch die Ausnutzung des Vermögenswertes selbst in Erwägung gezogen war (BFH-Urteile in BFHE 164, 347, 351, BStBl II 1991, 844; in BFH/NV 1994, 94, 95 m. w. N.).

  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    An die Widerlegung der Vermutung sind bei kurzen Zeitabständen "sehr strenge Anforderungen" zu stellen (Urteile in BFHE 164, 347, 351, BStBl II 1991, 844; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 95).

    Beträgt der Zeitabstand weniger als ein Jahr, ist "ohne weiteres davon auszugehen", daß zumindest auch die Ausnutzung des Vermögenswertes selbst in Erwägung gezogen war (BFH-Urteile in BFHE 164, 347, 351, BStBl II 1991, 844; in BFH/NV 1994, 94, 95 m. w. N.).

    Diese innere Tatsache "wird mit der Veräußerung deutlich"; der tatsächlich erzielte Vermögenszuwachs erlaubt den Schluß auf eine von Anfang an bestehende Gewinnerzielungsabsicht (Urteil in BFH/NV 1994, 94, 95, m. w. N.).

  • BFH, 30.11.1977 - I R 115/74

    Privates Grundstück - Bebauung - Veräußerung - Notwendiges Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    Dies ist beim gewerblichen Grundstückshandel der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteile vom 30. November 1977 I R 115/74, BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193; vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 1987, 646; vom 28. Oktober 1993 IV R 66--67/91, BFHE 173, 313, 317, BStBl II 1994, 463), es sei denn, die Vorbereitungshandlung hätte noch nicht den Charakter der endgültigen Widmung eines Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784, 786, unter 6.).

    Da die gewerbliche Tätigkeit im Hinblick auf den engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang der Erwerbsvorgänge untereinander mit dem Erwerb des ersten Grundstücks begonnen hatte, gehörten die Grundstücke seitdem zum Betriebsvermögen (Umlaufvermögen; vgl. BFH-Urteile in BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193, und in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293).

  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    Diese Tätigkeit stellt sich dar als "ein mit Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko verbundenes, auf Leistungsaustausch gerichtetes Handeln" (z. B. BFH-Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 45, 52, BStBl II 1981, 522).

    Sind -- wie im Streitfall -- Erwerbshandlungen Beweisanzeichen für ein planmäßiges Handeln zur Vermögensmehrung und substantiellen Ausnutzung dieses Vermögens, dürfen diese Umstände bei der Datierung des Beginns des Grundstückshandels nicht außer Betracht bleiben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 133, 45, 53, BStBl II 1981, 522; vgl. auch BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797; in BFH/NV 1989, 784, 786 unter 6.; in BFHE 173, 313, 317 f., BStBl II 1994, 463; Beschluß vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640, 643, unter 1. d).

  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84

    Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    Dies ist beim gewerblichen Grundstückshandel der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteile vom 30. November 1977 I R 115/74, BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193; vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 1987, 646; vom 28. Oktober 1993 IV R 66--67/91, BFHE 173, 313, 317, BStBl II 1994, 463), es sei denn, die Vorbereitungshandlung hätte noch nicht den Charakter der endgültigen Widmung eines Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784, 786, unter 6.).

    Sind -- wie im Streitfall -- Erwerbshandlungen Beweisanzeichen für ein planmäßiges Handeln zur Vermögensmehrung und substantiellen Ausnutzung dieses Vermögens, dürfen diese Umstände bei der Datierung des Beginns des Grundstückshandels nicht außer Betracht bleiben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 133, 45, 53, BStBl II 1981, 522; vgl. auch BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797; in BFH/NV 1989, 784, 786 unter 6.; in BFHE 173, 313, 317 f., BStBl II 1994, 463; Beschluß vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640, 643, unter 1. d).

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    Die zumindest bedingte Absicht einer Betätigung am Markt (Veräußerung bzw. Wertschöpfung) muß bereits im Zeitpunkt der Anschaffung oder zu Beginn der wertschöpfenden Maßnahme vorhanden sein (vgl. zum "planmäßigen Zusammenhang" zwischen Erwerb und Veräußerung BFH- Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, 502, BStBl II 1992, 143; zum Zusammenhang zwischen Errichtung und Veräußerung BFH-Urteile in BFHE 151, 399, 403, BStBl II 1988, 293; vom 22. März 1990 IV R 23/88, BFHE 160, 249, 251, BStBl II 1990, 637; vom 6. April 1990 III R 28/87, BFHE 160, 494, 496 [BFH 06.04.1990 - III R 28/87], BStBl II 1990, 1057; Schmidt-Liebig, Betriebs-Berater -- BB -- 1993, 904, 908).

    Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in der Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Kauf des Grundstücks oder der Errichtung des Gebäudes einerseits und dem Verkauf der Objekte andererseits nicht mehr als fünf Jahre beträgt (BFH-Urteile in BFHE 151, 399, 404, BStBl II 1988, 293, und in BFHE 165, 498, 501, BStBl II 1992, 143 m. w. N.).

  • BFH, 12.02.1990 - X B 124/88

    Veräußerung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück als gewerblicher

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    Sind -- wie im Streitfall -- Erwerbshandlungen Beweisanzeichen für ein planmäßiges Handeln zur Vermögensmehrung und substantiellen Ausnutzung dieses Vermögens, dürfen diese Umstände bei der Datierung des Beginns des Grundstückshandels nicht außer Betracht bleiben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 133, 45, 53, BStBl II 1981, 522; vgl. auch BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797; in BFH/NV 1989, 784, 786 unter 6.; in BFHE 173, 313, 317 f., BStBl II 1994, 463; Beschluß vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640, 643, unter 1. d).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    Die Rechtsprechung bejaht allgemein eine gewerbliche Tätigkeit, wenn sich ein Steuerpflichtiger dadurch "wie ein Händler" verhalten hat, daß er planmäßig und auf Dauer mit auf Güterumschlag gerichteter Absicht tätig war (BFH-Urteile vom 7. Februar 1990 I R 173/85, BFH/NV 1991, 685; vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, 55, BStBl II 1991, 631).
  • BFH, 04.06.1992 - IV R 79/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs gemäß § 1

    Auszug aus BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
    Der zeitliche Zusammenhang ist ein Beweisanzeichen für den Erwerb oder die Bebauung in Veräußerungsabsicht (BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, 350, BStBl II 1991, 844; vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810 m. w. N.).
  • BFH, 12.03.1964 - IV 136/61 S

    Errichtung von Häusern als gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 34/91

    Nicht erfolgte Beiladung einer faktisch beendeten Gesellschaft bürgerlichen

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

  • BFH, 25.07.1968 - IV R 17/67

    Gewerbesteuerpflichtigkeit bei Parazellisierung und anschließender Veräußerung

  • BFH, 20.08.1986 - I R 148/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit - Steuerliche

  • BFH, 06.04.1990 - III R 28/87

    Veräußerungsabsicht bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Erwerb und

  • BFH, 07.02.1990 - I R 173/85

    Erwerb und Veräußerung von Orientteppichen als private Vermögensverwaltung -

  • BFH, 28.04.1988 - IV R 130/86
  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Frühestens habe der Grundstückshandel mit dem Erwerb des Objektes L beginnen können (BFH-Urteil vom 26. Juli 1995 X R 60/93, BFH/NV 1996, 202).

    Dies ist im Falle des Handels mit Grundstücken regelmäßig der Zeitpunkt des Grunderwerbs, sofern in diesem Zeitpunkt zumindest eine bedingte Verkaufsabsicht anzunehmen ist (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, unter 3. der Gründe, m.w.N.; in BFH/NV 1996, 202, unter 2. a der Gründe, m.w.N.).

  • FG München, 06.02.1997 - 11 K 169/95

    Steuerliche Behandlung des Veräußerungserlöses als Betriebseinnahme; Anspruch auf

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  • FG Münster, 06.05.1997 - 11 K 2727/95
    So waren beispielsweise in mehreren Urteilen des BFH, in denen ein gewerblicher Grundstückshandel bejaht wurde, die betroffenen Kl. nicht der Baubranche verbunden (vgl. u. a. Urteil vom 21.05.1993 VIII R 10/92 , a. a. O. - Lehrer -;, vom 26.07.1995 X R 60/93 , BFH/NV 1996, 202, - Facharzt).

    Da es sich bei den Grundstücken um Umlaufvermögen gehandelt hat, waren AfA nicht zu berücksichtigen (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 23.10.1987 III R 275/83 , a. a. O. unter 6 und vom 26.07.1995 X R 60/93 , a. a. O unter 2 b).

    Sind Erwerbshandlungen Beweisanzeichen für ein planmäßiges Handeln zur Vermögensmehrung und subtantiellen Ausnutzung dieses Vermögens, dürfen diese Umstände bei der Datierung des Beginns des Grundstückshandels nicht außer Betracht bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 26.07.1995 X R 60/93 a. a. O. unter 2 a).

  • BFH, 23.11.2011 - IV B 107/10

    Beginn eines gewerblichen Grundstückshandels; Anzahl der Objekte im Fall der

    Dies ist beim gewerblichen Grundstückshandel der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind, es sei denn, die Vorbereitungshandlungen hätten aufgrund der besonderen Umstände des einzelnen Falles noch nicht den Charakter der endgültigen Widmung eines Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken (z.B. BFH-Urteile vom 30. November 1977 I R 115/74, BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193; vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463; vom 26. Juli 1995 X R 60/93, BFH/NV 1996, 202; vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II.A.1.c).
  • BFH, 10.12.2008 - X R 14/05

    Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - Unbedingte

    Der gewerbliche Grundstückshandel beginnt im Streitfall in dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 X R 60/93, BFH/NV 1996, 202).
  • FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07

    Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen

    Der gewerbliche Grundstückshandel beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteile vom 28.10.1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463; vom 26.07.1995 X R 60/93, BFH/NV 1996, 202; vgl. auch Stuhrmann in Blümich, EStG, § 15 Rdnr. 191).
  • BFH, 10.09.1999 - X B 26/99

    Zeitlich versetzte Veräußerung von Grundstücksparzellen

    Hat die gewerbliche Tätigkeit im Hinblick auf den engen sachlichen Zusammenhang der Erwerbsvorgänge untereinander mit dem Erwerb des ersten Grundstücks begonnen, gehören die Grundstücke seit diesem Zeitpunkt zum Betriebsvermögen (BFH-Urteil vom 26. Juli 1995 X R 60/93, BFH/NV 1996, 202).
  • BFH, 26.08.2004 - IV B 237/02

    Beginn der gewerblichen Tätigkeit beim Grundstückshandel

    Zutreffend führt die Beschwerde aus, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die gewerbliche Tätigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel zu dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, und vom 26. Juli 1995 X R 60/93, BFH/NV 1996, 202).
  • BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97

    Voraussetzungen für die Darlegung von Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung als

    Damit weiche das FG von der Rechtsprechung des BFH insoweit ab, als der Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht nicht entgegenstehe, daß die Veräußerung der einzelnen Objekte aus persönlichen bzw. finanziellen Zwängen heraus erfolge (vgl. BFH- Urteil vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94), und die innere Tatsache der von Anfang an bestehenden Gewinnerzielungsabsicht bei der Veräußerung von 39 Eigentumswohnungen innerhalb des Fünf- Jahres-Zeitraums durch einen tatsächlich erzielten Gewinn beim Verkauf der Wohnungen dokumentiert werde (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1995 X R 60/93, BFH/NV 1996, 202).
  • FG Münster, 12.11.2003 - 8 K 1326/02

    Zurechnung von Grundstücksverkäufen bei langjähriger Betriebsunterbrechung

    Zwar sind dann auch die Grundstücke des Bauabschnittes 2 Umlaufvermögen im Rahmen des Gewerbebetriebes "Gewerblicher Grundstückshandel" geworden (BFH-Urteil vom 26. Juli 1995, X R 60/93, BFH/NV 1996, 202).
  • FG München, 07.05.2002 - 12 K 2745/99

    Zeitpunkt einer Entnahme; Gewerblicher Grundstückshandel; Gesonderte und

  • FG Hamburg, 03.06.2010 - 5 K 71/08

    Beginn eines Gewerbebetriebs - Sonderabschreibungen

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