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   BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05   

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https://dejure.org/2006,10867
BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05 (https://dejure.org/2006,10867)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2006 - IX B 169/05 (https://dejure.org/2006,10867)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - IX B 169/05 (https://dejure.org/2006,10867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2
    NZB: EigZulG , Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätze des Fremdvergleichs auch im Rahmen des EigZulG (hier: Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen); Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Entspricht nämlich ein zwischen nahen Angehörigen abgeschlossener Vertrag nicht dem, was zwischen fremden Dritten üblich ist, so ist er der Besteuerung nicht zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192, unter II. 4., m.w.N.; vom 1. März 2005 IX R 70/03, BFH/NV 2005, 1245).

    Dementsprechend hat das Finanzgericht (FG) in einem zweiten Schritt unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1245 den rechtlichen Charakter der Abreden zwischen der Klägerin und ihren Eltern geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Geldschenkung, sondern eine mittelbare Grundstücksschenkung gegeben war.

    Auch ist die Revision nicht wegen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zuzulassen, denn das FG-Urteil weicht weder von den BFH-Urteilen in BFH/NV 2005, 1245 und vom 1. Juni 2004 IX R 61/03 (BFH/NV 2005, 27) noch vom Urteil des FG Düsseldorf vom 10. Mai 2005 9 K 4016/01 EZ (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2006, 83) ab.

  • BFH, 01.06.2004 - IX R 61/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Auch ist die Revision nicht wegen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zuzulassen, denn das FG-Urteil weicht weder von den BFH-Urteilen in BFH/NV 2005, 1245 und vom 1. Juni 2004 IX R 61/03 (BFH/NV 2005, 27) noch vom Urteil des FG Düsseldorf vom 10. Mai 2005 9 K 4016/01 EZ (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2006, 83) ab.
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Soweit nämlich die Klägerin eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel rügt, hat sie --vor dem FG (s. Sitzungsprotokoll) rechtskundig vertreten-- ihr Rügerecht durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326).
  • FG Düsseldorf, 10.05.2005 - 9 K 4016/01

    Eigenheimzulage; Mittelbare Grundstücksschenkung; Angehörigendarlehen;

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Auch ist die Revision nicht wegen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zuzulassen, denn das FG-Urteil weicht weder von den BFH-Urteilen in BFH/NV 2005, 1245 und vom 1. Juni 2004 IX R 61/03 (BFH/NV 2005, 27) noch vom Urteil des FG Düsseldorf vom 10. Mai 2005 9 K 4016/01 EZ (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2006, 83) ab.
  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Diese nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen (s. unter 3.) angegriffenen Feststellungen des FG, zu denen auch die Tatsachenwürdigung wie Schlussfolgerungen tatsächlicher Art zählen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526; BFH-Beschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, unter 2. a.E.), binden den Senat (vgl. § 118 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Damit war die Schenkung mit einer Zweckbindung verknüpft (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 2000 X R 42/97, BFH/NV 2001, 307; vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 360, BStBl II 2005, 188).
  • BFH, 29.10.2002 - IV B 98/01

    Darlegungserfordernis bei der Rüge eines Verfahrensmangels eines übergangenen

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Soweit nämlich die Klägerin eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel rügt, hat sie --vor dem FG (s. Sitzungsprotokoll) rechtskundig vertreten-- ihr Rügerecht durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326).
  • BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98

    Fremdvergleich bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Dies führt aber nicht ohne weiteres --positiv-- dazu, einen ganz anderen Vertragsinhalt, also z.B. eine Schenkungsabrede der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IX R 78/98, BFHE 195, 392, BStBl II 2001, 756).
  • BFH, 27.07.2000 - X R 42/97

    SchenkungSt als Vorkosten i.S.v. § 10 e Abs. 6 Satz 1 EStG ?

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Damit war die Schenkung mit einer Zweckbindung verknüpft (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 2000 X R 42/97, BFH/NV 2001, 307; vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 360, BStBl II 2005, 188).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
    Entspricht nämlich ein zwischen nahen Angehörigen abgeschlossener Vertrag nicht dem, was zwischen fremden Dritten üblich ist, so ist er der Besteuerung nicht zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192, unter II. 4., m.w.N.; vom 1. März 2005 IX R 70/03, BFH/NV 2005, 1245).
  • BFH, 02.03.1993 - VII R 90/90

    Zur Verwaltung vorhandener Mittel bei GmbH-Geschäftsführerhaftung

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

  • FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07

    Anspruch auf Eigenheimzulage für die Anschaffung einer Wohnung im eigenen Haus;

    Es weist ergänzend auf den BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234 hin, der erneut bestätigt habe, dass die Fremdvergleichsgrundsätze auch auf einen Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen im Anwendungsbereich des Eigenheimzulagengesetzes anwendbar seien.

    In anderen Fällen waren die Darlehensverträge nur zum Schein abgeschlossen worden, um eine mittelbare Grundstücksschenkung zu verdecken (z. B. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372; BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234) oder bereits der "Kauf" erfolgte unter nahen Angehörigen und der Kaufpreis wurde als "Darlehen" gewährt (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2006 IX B 112/05, BFH/NV 2007, 404).

  • BFH, 27.05.2008 - IX B 11/08

    Materiell-rechtliche Fehler kein Verfahrensmangel - Anforderungen an

    Vielmehr ist das FG nach Maßgabe der mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) auf der Basis der BFH-Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 38/06, BFH/NV 2008, 29; vom 27. Juni 2006 IX R 59/04, BFH/NV 2006, 2040; BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234, m.w.N.) zu dem Ergebnis gelangt, dass der dem Kläger von seinen Eltern Tage zuvor zugewandte Geldbetrag auf sein Konto zum Zweck des konkret in Aussicht genommenen Grundstückserwerbs überwiesen wurde und damit eine mittelbare Grundstücksschenkung und somit keine Anschaffung i.S. des § 2 Abs. 1 des Eigenheimzulagengesetzes vorlag; entsprechend waren auch keine nachträglichen Herstellungskosten begünstigt.
  • FG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 2 K 124/06

    Eigenheimzulage auch bei unüblichem Angehörigen-(Kaufpreis-)darlehen

    Dies führt aber nicht ohne weiteres - positiv - dazu, einen ganz anderen Vertragsinhalt, also z.B. eine Schenkungsabrede, bei der Besteuerung zu berücksichtigen (vergleiche dazu Urteil des BFH vom 31. Mai 2001 IX R 78/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 756; Beschluss des BFH vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234).
  • FG Hamburg, 29.08.2006 - 5 K 63/06

    Gewährung der Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen

    Die Grundsätze des Fremdvergleichs sind auch bei privaten Vorgängen, für die eine steuerliche Begünstigung beansprucht wird, anzuwenden, da auch in diesen Fällen infolge der innerhalb einer Familie typischerweise fehlenden Interessendivergenz die Gefahr unausgewogener Gestaltungsmöglichkeiten besteht (vgl. BFH vom 26. Juli 2006, IX B 169/05, Juris; FG München vom 10. März 2005, 15 K 5224/03, DStRE 2005, 702).
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