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   BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10   

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https://dejure.org/2011,1152
BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10 (https://dejure.org/2011,1152)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2011 - VII R 30/10 (https://dejure.org/2011,1152)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - VII R 30/10 (https://dejure.org/2011,1152)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage - "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 ...

  • openjur.de

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur; Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung; Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage; "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 52a, FGO § 64, ERVV HA 2008 § 2, ERVV HA 2008 § 3, FGO § 120, FGO § 56 Abs 1, SigG § 2 Nr 3
    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage - "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 ...

  • Bundesfinanzhof

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage - "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52a FGO, § 64 FGO, § 2 ERVV HA 2008, § 3 ERVV HA 2008, § 120 FGO
    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage - "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 ...

  • IWW
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zur Unwirksamkeit einer Klageerhebung per Email ohne qualifizierte Signatur

  • kanzlei.biz

    Keine Klage ohne Signatur!

  • Betriebs-Berater

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

  • rewis.io

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage - "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage - "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SigG § 2 Nr. 3
    Vereinbarkeit hamburgischen Rechts über ein Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur für eine formwirksame Klageerhebung per E-Mail mit Bundesrecht; Anwendbarkeit der Rechtsprechung zum Computerfax auf Fälle des Fehlens einer qualifizierten elektronischen ...

  • datenbank.nwb.de

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Unwirksame Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerhebung per E-Mail

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Unwirksame Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit hamburgischen Rechts über ein Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur für eine formwirksame Klageerhebung per E-Mail mit Bundesrecht; Anwendbarkeit der Rechtsprechung zum Computerfax auf Fälle des Fehlens einer qualifizierten elektronischen ...

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG)
    Klageerhebung per E-Mail nur mit qualifizierter digitaler Signatur

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur unwirksam

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Einreichung von Klage per E-Mail ohne elektronische Signatur unwirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Unwirksame Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klage per E-Mail ohne elektronische Signatur unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Elektronische Klage nur mit Signatur

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Unwirksame Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Klageerhebung per E-Mail

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Klageerhebung per E-Mail: Ohne qualifizierte digitale Signatur unwirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur // ... entscheidend ist die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 118
  • NJW 2011, 28
  • NJW 2012, 333
  • ZIP 2011, 1936 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1731
  • BB 2011, 2517
  • DB 2011, 2181
  • AnwBl 2012, 44
  • BStBl II 2011, 925
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.03.2009 - II B 168/08

    Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln beim BFH ohne Verwendung einer

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Bei der Bestimmung in § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO, wonach eine qualifizierte Signatur vorzuschreiben sei, handele es sich nach Auffassung des BFH (Beschluss vom 30. März 2009 II B 168/08, BFHE 224, 401, BStBl II 2009, 670) um eine Vorgabe an den Verordnungsgeber, nicht aber um eine von den Verfahrensbeteiligten zu beachtende Vorschrift.

    Bei der in § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO vorgesehenen Regelung, wonach für die dort genannten Dokumente eine qualifizierte elektronische Signatur vorzuschreiben ist, handelt es sich nach dem klaren Wortlaut um eine Vorgabe an den Verordnungsgeber (BFH-Beschluss in BFHE 224, 401, BStBl II 2009, 670).

  • BFH, 25.11.2003 - VII R 9/03

    Revisionsbegründung; Übermittelung per Telefax

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Ein fristgebundener bestimmender Schriftsatz, der dem Gericht per Telefax übermittelt wird, geht daher nur dann fristgerecht beim Gericht ein, wenn er innerhalb der Frist von dem Empfangsgerät vollständig, d.h. einschließlich der Seite, welche die Unterschrift trägt, aufgezeichnet worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2003 VII R 9/03, BFH/NV 2004, 519, m.w.N.).

    Wird ein fristwahrender Schriftsatz erst kurz vor Fristablauf per Telefax an das Gericht übermittelt und geht er dort verspätet ein, so ist die Fristversäumung nur dann unverschuldet, wenn der Absender mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1999  2 BvR 565/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 574; Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 519).

  • BFH, 19.01.2000 - II R 1/98

    Bindung des BFH an Auslegung von Landesrecht durch das FG

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Bei der Auslegung von Landesrecht durch das FG hat der BFH lediglich zu überprüfen, ob diese Auslegung mit (höherrangigem) Bundesrecht übereinstimmt und ob die Auslegung durch das FG bundesrechtlichen Auslegungsregeln entspricht (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Januar 2000 II R 1/98, BFH/NV 2000, 859; vom 18. März 2003 I B 97/02, BFH/NV 2003, 1190, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2003 - I B 97/02

    Auslegung von Landesrecht

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Bei der Auslegung von Landesrecht durch das FG hat der BFH lediglich zu überprüfen, ob diese Auslegung mit (höherrangigem) Bundesrecht übereinstimmt und ob die Auslegung durch das FG bundesrechtlichen Auslegungsregeln entspricht (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Januar 2000 II R 1/98, BFH/NV 2000, 859; vom 18. März 2003 I B 97/02, BFH/NV 2003, 1190, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.2005 - VII B 138/05

    Elektronische Signatur; elektronisch eingelegtes Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Für eine erweiternde Anwendung der o.g. Rechtsprechungsgrundsätze auf die Übermittlung bestimmender Schriftsätze per E-Mail besteht mithin keine Veranlassung (a.A. Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 52a Rz 6; gl.A. Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spittaler, § 52a FGO Rz 83; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. September 2005 VII B 138/05, BFH/NV 2006, 104).
  • BFH, 28.09.2000 - VI B 5/00

    Schriftsatzübermittlung per Telefax

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Grundsätzlich darf eine Frist im Interesse des Rechtsschutz suchenden Bürgers bis zuletzt ausgeschöpft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2000 VI B 5/00, BFHE 193, 40, BStBl II 2001, 32, m.w.N.).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Wird ein fristwahrender Schriftsatz erst kurz vor Fristablauf per Telefax an das Gericht übermittelt und geht er dort verspätet ein, so ist die Fristversäumung nur dann unverschuldet, wenn der Absender mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1999  2 BvR 565/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 574; Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 519).
  • BFH, 02.03.2000 - VII B 137/99

    Aufgabe beim Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Der Eingangszeitpunkt bestimmt sich nach diesem Uhrzeitaufdruck durch das Telefaxgerät des Gerichts (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2000 VII B 137/99, BFH/NV 2000, 1344, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.1991 - V B 116/91

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Auch wenn die Fristüberschreitung im Streitfall äußerst geringfügig gewesen ist, kann sie gleichwohl nicht vernachlässigt werden, da ansonsten eine klare Entscheidung über die Rechtskraft eines Urteils nicht möglich wäre (BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1991 V B 116/91, BFH/NV 1992, 532).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
    Zwar kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98, BGHZ 144, 160) bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auf eine eigenhändige Unterschrift selbst bei bestimmenden Schriftsätzen verzichtet werden, wenn diese mittels Computerfax bei Gericht eingehen.
  • FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08

    Elektronischer Rechtsverkehr - Klageerhebung per E-Mail - Wiedereinsetzung in den

  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Vom Formerfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur kann auch nicht ausnahmsweise abgesehen werden, selbst wenn sich aus einer E-mail oder begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das elektronische Dokument in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergibt (zur Nichtübertragbarkeit der Computerfax-Rechtsprechung: OVG Koblenz, Beschluss vom 21. April 2006 - 10 A 11741/05 - AS RP-SL 33, 182; BFH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - VII R 30/10 - BFHE 234, 118 ; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08 - BGHZ 184, 75 und vom 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08 - NJW-RR 2009, 357 ; für das Verwaltungsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - BVerwG 7 B 79.10 - juris).

    Das gilt auch hinsichtlich der qualifizierten elektronischen Signatur und nicht nur bezüglich technischer Erfordernisse der Übersendung, etwa bei Übermittlung einer Datei in einem nicht zugelassenen Format (zur vergleichbaren Vorschrift des § 52a Abs. 2 Satz 3 FGO: BFH, Beschluss vom 26. Juli 2011 a.a.O. ).

  • FG Köln, 25.01.2018 - 10 K 2732/17

    Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail

    b) Bezogen auf eine inhaltlich gleichlautende Regelung im hamburgischen Recht, welche ebenso eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) vorsah (vgl. im Einzelnen § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg vom 28.1.2008, HmbGVBl. 2008, 51) hat der BFH mit Beschluss vom 26.7.2011 - VII R 30/10 (BStBl II 2011, 925) entschieden, dass bei Fehlen einer qeS eine formunwirksame Klage vorliegt und dies nicht gegen Bundesrecht verstößt.
  • BFH, 12.12.2012 - I B 127/12

    Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen

    Es ist auch zutreffend, insoweit von einer "elektronischen Form" der Rechtsbehelfseinlegung zu sprechen (s. dazu die im BFH-Beschluss vom 26. Juli 2011 VII R 30/10, BFHE 234, 118, BStBl II 2011, 925 zitierte landesrechtliche Regelung), die die (hergebrachte) Schriftform ersetzen kann (s. für das Verwaltungsverfahren § 87a Abs. 3 Satz 1 AO).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - L 25 AS 1511/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung in elektronischer Form -

    Der Form genügt jedoch eine einfache E-Mail nicht (BSG, Beschluss vom 15. November 2010 - B 8 SO 71/10 B - LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 2 AS 642/15 -, Rn. 16; Bayerisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2014 - L 7 AS 410/14 B ER -, Rn. 11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04. August 2010 - L 2 SO 18/10 -, Rn. 19; LSG Hamburg, Urteil vom 16. August 2013 - L 4 AS 38/13 -, Rn. 13; BFH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - VII R 30/10 -, Rn. 28; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18/11 -, Rn. 17 - jeweils bei juris).

    Denn nach Auffassung des Senats sind die vorgenannten Formerleichterungen auf elektronisch übersandte Dokumente ohne Unterschrift oder (zumindest) mit lediglich eingefügter digitalisierter Unterschrift nicht anwendbar (ebenso BVerwG, Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18/11 -, juris Rn. 17; BFH, Beschluss vom 26. Juli 2011- VII R 30/10 -, juris Rn. 18).

  • FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

    Schließlich scheint auch der VII. Senat des BFH davon auszugehen, dass es sich bei der Email nicht um einen Unterfall der Schriftform handelt, da er in seinem Beschluss vom 26. Juli 2011 ( VII R 30/10 , BFH/NV 2011, 1967) ausführt, dass "Klagen nur auf dreierlei Art und Weise erhoben werden können: schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder aber elektronisch.".
  • FG Nürnberg, 06.05.2022 - 7 K 1023/21

    Einhaltung der Monatsfrist in Finanzsachen - Versand per Mail

    Dies gilt auch für Emails nebst Anhängen, die nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden sind (vgl. FG Köln Urteil vom 25.01.2018 10 K 2732/17, EFG 2018, 761; BFH-Beschluss vom 26.07.2011 VII R 30/10, BStBl. II 2011, 925).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verletzung der Pflicht zu unverzüglichen Information nach § 52a Abs. 2 Satz 3 FGO in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung schied jedoch aus, wenn der Kläger auch bei unverzüglicher Mitteilung die Klagefrist nicht hätte wahren können (BFH-Beschluss vom 26.07.2011 VII R 30/10, BStBl. II 2011, 925).

    Der BFH erachtete in seinem Beschluss vom 26.07.2011 VII R 30/10 (BStBl. II 2011, 925) das Erfordernis einer Überprüfung der Formvorschriften durch das Gericht bereits am Tag des Eingangs der Klage als zu knapp bemessen.

  • FG München, 30.01.2014 - 5 K 2858/13

    Befangenheitsgesuch, Klageerhebung unter einer

    Zudem wurde ausdrücklich unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. Juli 2011 (VII R 30/10, BFHE 234, 118, BStBl II 2011, 925) und auf die Klagefrist nach § 47 der Finanzgerichtsordnung (FGO) darauf hingewiesen, dass eine per E-Mail erhobene Klage nicht den Anforderungen des § 64 Abs. 1 FGO genüge.

    Alle an das FA gerichteten E-Mails sind zudem im Hinblick auf eine Klageerhebung formunwirksam, § 64 Abs. 1 FGO (vgl. BFH in BFHE 234, 118, BStBl II 2011, 925).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Mit dem Willen des Gesetzgebers sowie des Verordnungsgebers, ein einfaches und zuverlässiges Verfahren zur Prüfung der Identität des Absenders zu gewährleisten, wäre es jedoch nicht vereinbar, wenn der Senat gezwungen wäre, bei jeder nicht qualifiziert elektronisch signierten E-Mail zu überprüfen, ob sich aus dieser - sei es aufgrund einer eingescannten Unterschrift, sei es aufgrund von begleitenden Umständen, wie sie auch der Beschwerdeführer hier vorträgt, - ausnahmsweise auch ohne Signatur die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend ergibt (vgl. auch BFH, Beschluss vom 27.07.2011 - VII R 30/10, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2013 - 19 E 569/13

    Auswählen des EGVP-Postfach des Verwaltungsgerichts als Voraussetzung für die

    BVerwG, a. a. O., Rdn. 15; BFH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - VII R 30/10 -, NJW 2012, 334, juris, Rdn. 26, 28; SächsLSG, Beschluss vom 26. Juni 2012 - L 7 AS 205/11 B ER -, juris, Rdn. 20 f.; LSG Hamburg, Urteil vom 9. November 2011 - L 1 KR 37/10 -, juris, Rdn. 13.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Mit dem Willen des Gesetzgebers sowie des Verordnungsgebers, ein einfaches und zuverlässiges Verfahren zur Prüfung der Identität des Absenders zu gewährleisten, wäre es jedoch nicht vereinbar, wenn der Senat gezwungen wäre, bei jeder nicht qualifiziert elektronisch signierten E-Mail zu überprüfen, ob sich aus dieser - sei es aufgrund einer eingescannten Unterschrift, sei es aufgrund von begleitenden Umständen, wie sie auch der Beschwerdeführer hier vorträgt, - ausnahmsweise auch ohne Signatur die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend ergibt (vgl. auch BFH, Beschluss vom 27.07.2011 - VII R 30/10, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 R 1020/08

    Vollständigkeit der Rechtsmittelbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr -

  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 2 K 6/23

    Finanzgerichtsordnung: Nutzungspflicht des besonderen elektronischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 6 AS 405/17

    Leistungen SGB II ; Mangelnde Hilfebedürftigkeit; Berufung;

  • FG Hessen, 06.12.2018 - 4 K 1880/14

    § 52a FGO

  • FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 1474/16
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19

    Familienleistungsausgleich Oktober 2016 bis Januar 2019 für das Kind Julian

  • FG Bremen, 27.11.2019 - 2 K 87/19

    Nur auf die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung, nicht aber auf § 52a

  • FG Hamburg, 22.07.2011 - 3 KO 119/11

    Unverschuldeter Formmangel im elektronischen Rechtsverkehr -

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