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   BFH, 26.08.2010 - III R 16/08   

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https://dejure.org/2010,6795
BFH, 26.08.2010 - III R 16/08 (https://dejure.org/2010,6795)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2010 - III R 16/08 (https://dejure.org/2010,6795)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2010 - III R 16/08 (https://dejure.org/2010,6795)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • openjur.de

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht; Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    AO § 5, AO § 367 Abs 2, EStG § 74 Abs 1, FGO § 102
    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 AO, § 367 Abs 2 AO, § 74 Abs 1 EStG 2002, § 102 FGO
    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht – Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • rewis.io

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auszahlung des Kindergeldes an das Kind bei fehlender Zahlung des Unterhaltes durch den Kindergeldberechtigten; Berücksichtigung von rückwirkend gezahlten Unterhalt bei der Entscheidung über einen gestellten Antrag des Kindes auf Abzweigung von Kindergeld an sich selbst

  • datenbank.nwb.de

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auszahlung des Kindergeldes an das Kind bei fehlender Zahlung des Unterhaltes durch den Kindergeldberechtigten; Berücksichtigung von rückwirkend gezahlten Unterhalt bei der Entscheidung über einen gestellten Antrag des Kindes auf Abzweigung von Kindergeld an sich selbst

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzweigung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kindergeld auch bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 12
  • NJW 2011, 1391
  • FamRZ 2011, 563
  • DB 2011, 918
  • BStBl II 2013, 617
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03

    Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Zur Begründung der Revision trägt die Familienkasse vor, das angefochtene Urteil widerspreche dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03 (BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

    Ermessensgerecht ist in einem solchen Fall allein die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind, da der erkennbare Zweck des § 74 Abs. 1 EStG darin liegt, dem Kind das Kindergeld zukommen zu lassen, wenn der Kindergeldberechtigte keinen Unterhalt leistet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

  • FG München, 24.04.2007 - 12 K 2543/05

    Festsetzung von Kindergeld bei unterlassener Unterhaltsleistung;

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Es hob den Abzweigungsbescheid sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung auf (Urteil vom 24. April 2007  12 K 2543/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1640).
  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04

    Kindergeld: Abzweigung

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Da das Kindergeld die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich entlasten soll, sind bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten mit einzubeziehen (BFH-Urteil vom 11. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).
  • BFH, 19.11.2007 - VIII B 30/07

    Prüfung von Ermessensentscheidungen im Einspruchsverfahren - Verböserung der

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Da Ermessensentscheidungen im Einspruchsverfahren nicht nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen sind, sondern bei Änderung der Sach- und Rechtslage im Einspruchsverfahren ggf. eine neue Ermessensentscheidung zu treffen ist (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VIII B 30/07, BFH/NV 2008, 335), hätte die Familienkasse unter Berücksichtigung des im Einspruchsverfahren gezahlten Unterhalts erneut eine Ermessensentscheidung treffen müssen.
  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Eine Verletzung der Unterhaltspflicht liegt vor, wenn der Kindergeldberechtigte objektiv und dauerhaft für den wesentlichen Unterhalt des Kindes nicht aufkommt; die Pflichtverletzung muss nicht schuldhaft sein (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753).
  • BFH, 03.08.2012 - VII B 40/11

    Berücksichtigung von nach der Pfändung eingetretenen Umständen im

    Denn nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO ist die zur Entscheidung über den Einspruch berufene Finanzbehörde verpflichtet, inzwischen eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine neue Ermessensentscheidung zu treffen (BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 16/08, BFHE 232, 12, BFH/NV 2011, 668).
  • FG Hamburg, 10.05.2012 - 1 K 19/11

    Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines in Deutschland

    Da die Beigeladene die einzige Person ist, die den Kindern Unterhalt gewährt, ist das nach § 74 Abs. 1 EStG der Beklagten eingeräumte Ermessen dahingehend reduziert, dass nur die Auszahlung des Kindergeldes an die Beigeladene ermessensgerecht ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 17.02.2004 VIII R 58/03, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 206, 1; BStBl II 2006, 130; BFH-Urteil vom 26.08.2010 III R 16/08, BFHE 232, 12).
  • SG Hildesheim, 11.10.2011 - S 54 AS 2569/10
    Sofern die Familienkasse diesem Einspruch nicht abgeholfen hätte, hätte die Klägerin gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht - und nicht dem erkennenden Sozialgericht - klagen müssen (vgl. zur Entscheidungszuständigkeit der Finanzgerichte bei Streitigkeiten zwischen den kindergeldberechtigten Eltern, dem begünstigten Kind und ggf. erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgern exemplarisch die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26.08.2010 - III R 16/08 -, BFHE 232, S. 12, und vom 17.02.2004 - VIII R 58/03 -, BFHE 206, S. 1).

    Vielmehr muss die Familienkasse in eigener Verantwortung prüfen und entscheiden, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 SGB X bestehen, was insbesondere die Klärung der Frage verlangt, ob die Klägerin im hier streitgegenständlichen Zeitraum die Zahlung des Kindergeldes an sich selbst als Kindergeldberechtigte oder aber ob der Sohn der Klägerin als Begünstigter wegen Verletzung der Unterhaltspflicht durch die Klägerin nach § 74 Abs. 1 EStG Zahlung an sich selbst verlangen durfte (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 26.08.2010, a.a.O., juris Rn. 12 f).

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 9 K 9353/13

    Abzweigung von Kindergeld

    Eine Verletzung der Unterhaltspflicht liegt vor, wenn der Kindergeldberechtigte objektiv und dauerhaft für den wesentlichen Unterhalt des Kindes nicht aufkommt; die Pflichtverletzung muss nicht schuldhaft sein (BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 16/08, BStBl II 2013, 617 m. w. N.).
  • FG München, 01.07.2013 - 5 K 1401/12

    Kindergeld, neue Ermessensentscheidung nach Abzweigungsverfügung im

    In der Regel ist das Kindergeld daher an das Kind bzw. an die Person, die dem Kind Unterhalt gewährt, abzuzweigen, wenn der Kindergeldberechtigte keine laufenden Unterhaltszahlungen erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 16/08, BFHE 232, 12, BFH/NV 2011, 668).
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