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   BFH, 26.08.2021 - V R 11/20   

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https://dejure.org/2021,55783
BFH, 26.08.2021 - V R 11/20 (https://dejure.org/2021,55783)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2021 - V R 11/20 (https://dejure.org/2021,55783)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2021 - V R 11/20 (https://dejure.org/2021,55783)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 60a Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), §§ ... 51, 59, 60, 61 AO, § 60a Abs. 1 AO, § 52 Abs. 2 AO, § 60 Abs. 1 Satz 2 AO, Art. 97 § 1f Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO), § 122 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 61 Abs. 1 AO, § 118 Abs. 2 FGO, Art. 97 § 1f Abs. 2 EGAO, § 61 AO, § 60a Abs. 3 bis 5 AO, § 60a AO, § 60a Abs. 5 Satz 1 AO, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 60a Abs. 5 AO, § 60a Abs. 2 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, § 171 Abs. 10 AO, § 60a Abs. 1 Satz 1 AO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Formelle Satzungsmäßigkeit eines Gesellschaftsvertrages; Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung; Steuerlich ausreichende Vermögensbindung

  • Betriebs-Berater

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

  • rewis.io

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 60a Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 4
    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

  • rechtsportal.de

    AO § 60a Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 4
    Formelle Satzungsmäßigkeit eines Gesellschaftsvertrages; Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung; Steuerlich ausreichende Vermögensbindung

  • datenbank.nwb.de

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinnützigkeit: formelle Satzungsmäßigkeit und die Vermögensbindung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    §§ 61 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 4 AO
    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

  • bundesfinanzhof.de PDF, S. 41 (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mustersatzung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 60a Abs 1 ; AO § 60 Abs 1 S 2 ; AO § 52 Abs 2

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 60a Abs 1, AO § 60 Abs 1 S 2, AO § 52 Abs 2
    Gemeinnützigkeit, Gesonderte Feststellung, Satzungsänderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 366
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.07.2009 - V R 20/08

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    Ist der Wegfall des bisherigen Zwecks als Voraussetzung des Vermögensanfalls überhaupt nicht erwähnt, ist eine Auslegung der Satzung in der Weise, dass die Regelung zu einer anderen Art des Vermögensanfalls auf den Wegfall des bisherigen Zwecks zu übertragen ist, nicht möglich (vgl. auch Senatsurteil vom 23.07.2009 - V R 20/08, BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2.

    Die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2., m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 111, Rz 11; Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 12).

    Die Regelungen des § 61 AO zur Vermögensbindung waren bereits vor dem 01.01.2009 verbindlich (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.4.) und sind hier nicht erfüllt.

  • BFH, 23.07.2020 - V R 40/18

    Satzungsänderung bei Gemeinnützigkeit

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    a) Die Regelungen zu § 60a Abs. 3 bis 5 AO sind vorliegend auf den Fall des erstmaligen Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides nicht anwendbar, da sie einen bereits erlassenen Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO voraussetzen (vgl. auch zu § 60a AO i.d.F. des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013, BGBl I 2013, 556 Senatsurteil vom 23.07.2020 - V R 40/18, BFHE 270, 43, BStBl II 2021, 3, Rz 15, m.w.N.; vgl. auch BTDrucks 17/11316, S. 13).

    Der Feststellungsbescheid nach § 60a AO ist ohne Berücksichtigung weiterer Umstände, die der steuerbegünstigten Körperschaft bekannt sind, aus sich heraus auszulegen (Senatsurteil in BFHE 270, 43, BStBl II 2021, 3, Rz 28).

  • BFH, 25.10.2000 - I B 117/00

    Verzicht auf den Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    Dies galt auch dann, wenn das FA bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 25.10.2000 - I B 117/00, BFH/NV 2001, 470, unter II.1.).

    Nach der Rechtsprechung gab es in diesen Fällen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum keinen Vertrauensschutz (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 470, unter II.1.

  • FG Hessen, 26.02.2020 - 4 K 594/18

    Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der Steuerbegünstigungsvoraussetzungen

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.02.2020 - 4 K 594/18 aufgehoben.

    Der hiergegen erhobenen Klage, mit der die Klägerin begehrte, den Bescheid über die Ablehnung einer gesonderten Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO vom 09.12.2016 und die Einspruchsentscheidung vom 20.03.2018 aufzuheben sowie das FA zu verpflichten, einen Bescheid über die formelle Satzungsmäßigkeit "für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017" zu erlassen, gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 902 veröffentlichten Urteil statt.

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    und II.3.; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.01.2011 - I R 91/09, BFH/NV 2011, 111, Rz 15, und vom 17.09.2013 - I R 16/12, BFHE 243, 319, BStBl II 2014, 440, Rz 13).

    Die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2., m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 111, Rz 11; Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 12).

  • BFH, 28.11.2018 - I R 61/16

    Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    Hieran fehlt es, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (BFH-Urteile vom 11.02.2009 - X R 51/06, BFHE 226, 1, BStBl II 2009, 892, unter II.2.a aa, m.w.N., und vom 28.11.2018 - I R 61/16, BFH/NV 2019, 898, Rz 22).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 77/76

    Gemeinnütziger Zweck - Veranlagungsverfahren - Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13.12.1978 - I R 77/76, BFHE 127, 327, BStBl II 1979, 481).
  • BFH, 11.02.2009 - X R 51/06

    Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    Hieran fehlt es, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (BFH-Urteile vom 11.02.2009 - X R 51/06, BFHE 226, 1, BStBl II 2009, 892, unter II.2.a aa, m.w.N., und vom 28.11.2018 - I R 61/16, BFH/NV 2019, 898, Rz 22).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 83/97

    USA: Verluste aus stiller Beteiligung an einer US-limited partnership nach

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    Nach dem Inhalt des Bescheides, der vom Revisionsgericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen ist (BFH-Urteil vom 24.03.1998 - I R 83/97, BFHE 186, 67, BStBl II 1998, 601, unter II.1.b, m.w.N.), betrifft dieser Bescheid ausdrücklich nur die "Satzung in der Fassung vom xx.xx.2015" und nicht auch die Fassung vom xx.xx.2012.
  • BFH, 07.02.2018 - V B 119/17

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
    Die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2., m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 111, Rz 11; Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 12).
  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 20/18

    Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien

  • BFH, 12.01.2011 - I R 91/09

    Anforderungen an die satzungsgemäße Vermögensbindung

  • BFH, 21.07.1999 - I R 2/98

    Gemeinnützigkeit; künftige Vermögensverwendung

  • BFH, 17.09.2013 - I R 16/12

    Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft - Änderung von

    Ist der Wegfall des bisherigen Zwecks als Voraussetzung des Vermögensanfalls überhaupt nicht erwähnt, ist eine Auslegung der Satzung in der Weise, dass die Regelung zu einer anderen Art des Vermögensanfalls auf den Wegfall des bisherigen Zwecks zu übertragen ist, nicht möglich (BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202).

    Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470; BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202).

  • FG Hessen, 27.11.2020 - 4 K 619/18

    Rechtmäßige Ablehnung eines positiven Feststellungsbescheids nach § 60a der

    Nach dem Urteil des Hessisches Finanzgericht vom 26. Februar 2020 4 K 594/18 , EFG 2020, 902 (Aktenzeichen des BFH: V R 11/20) folgt aus diesen Regelungen zwar nicht, dass die Satzung im Fall der Festlegung eines gemeinnützigen Zwecks einen oder mehrere der in § 52 Abs. 2 AO enthaltenen Förderzwecke dem Wortlaut nach wiederholen muss, so dass im Einzelnen zu prüfen wäre, ob die nach der Satzung beabsichtigten Aktivitäten unter einen Förderzweck im Sinne von § 52 Abs. 2 AO fallen.
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