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   BFH, 26.10.1961 - IV 49/59 U   

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https://dejure.org/1961,4989
BFH, 26.10.1961 - IV 49/59 U (https://dejure.org/1961,4989)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1961 - IV 49/59 U (https://dejure.org/1961,4989)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1961 - IV 49/59 U (https://dejure.org/1961,4989)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Aufstellung eines forstwirtschaftlichen Betriebsgutachtens oder Betriebswerkes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 87
  • BStBl III 1962, 34
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.03.1958 - IV 193/55 U

    Möglichkeit der Beschränkung der Steuervergünstigung auf eine Art der

    Auszug aus BFH, 26.10.1961 - IV 49/59 U
    Man wird vielmehr mit dem Bf. davon auszugehen haben, daß das Gutachten noch bis zum Abschluß der Tatsacheninstanz beigebracht werden kann, wofür auch die Erwägung spricht, daß der Antrag auf Steuervergünstigung gemäß § 34b EStG 1955 bis zur Beendigung des Verfahrens vor dem Finanzgericht hätte gestellt werden können (vgl das Urteil des Senats IV 193/55 U vom 27. März 1958 BStBl 1958 III S. 227, Slg. Bd. 66 S. 589).
  • BFH, 09.12.1965 - IV 222/63 U
    Die Vorschrift stellte die Steuerpflichtigen hinsichtlich des anzuwendenden Tarifs teils schlechter, teils besser als die alte Regelung (vgl. hierzu im einzelnen das Urteil des Senats IV 49/59 U vom 26. Oktober 1961, BStBl 1962 III S. 34, Slg. Bd. 74 S. 87).

    Das nach der neuen gesetzlichen Regelung für die Gewährung einer Steuervergünstigung erforderliche Gutachten legten die Bf. bis zur Beendigung des Verfahrens vor dem Finanzgericht (vgl. das Urteil des Senats IV 49/59 U) nicht vor.

    Es muß dem Steuerpflichtigen allerdings ausreichend Zeit lassen, die Voraussetzungen, die durch die neue gesetzliche Regelung erforderlich wurden, zu schaffen, falls sie nicht bereits vorlagen (vgl. das Urteil IV 49/59 U).

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