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   BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88   

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https://dejure.org/1989,461
BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88 (https://dejure.org/1989,461)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1989 - IV R 25/88 (https://dejure.org/1989,461)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - IV R 25/88 (https://dejure.org/1989,461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4a, § 14, § 34 Abs. 1, 2; AO 1977 § 174 Abs. 4; AO § 146a Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Pachtbetrieb - Veräußerung von Inventar - Betriebsaufgabe - Betriebsveräußerung - Landwirtschaftlicher Betrieb - Teilbetrieb - Laufender Gewinn - Änderung eines Steuerbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 37
  • BB 1990, 411
  • BB 1990, 761
  • DB 1990, 610
  • BStBl II 1990, 373
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    Diese Eigenständigkeit muss --sieht man vom sog. Aufbaubetrieb ab-- tatsächlich gegeben sein (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373).

    Die eigene Hofstelle, das eigene Personal und besonderes Anlagevermögen sind für die geforderte Selbständigkeit in aller Regel weit gewichtiger als z.B. die eigene Buchführung, die eigene Gewinnermittlung oder eigene Abnehmer (BFH-Urteil in BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373), wenn diese auch ein gewichtiges Indiz für einen Teilbetrieb sein können.

  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Denn § 174 Abs. 4 Satz 1 AO 1977 bleibt auch dann anwendbar, wenn der Saldo zwischen den Auswirkungen der Änderung zugunsten und der Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen zu einer Steuermehrbelastung führt (Senatsurteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373, zu II. 2. der Entscheidungsgründe, m.w.N.).

    Dem steht das Urteil des Senats in BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373 nicht entgegen.

  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Eine begünstigte Teilbetriebsveräußerung ist zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige seine gewerbliche Tätigkeit in einem bestimmten Teilbereich einstellt und Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen des eingestellten Betriebsteils gehören, in seinen verbleibenden Betrieb überführt (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373 unter I. 1. d, 2. Absatz, m. w. N.).
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