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   BFH, 26.10.1995 - I B 9/95   

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https://dejure.org/1995,12949
BFH, 26.10.1995 - I B 9/95 (https://dejure.org/1995,12949)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1995 - I B 9/95 (https://dejure.org/1995,12949)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - I B 9/95 (https://dejure.org/1995,12949)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - I B 9/95
    Vielmehr muß sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar und nicht erst aufgrund von weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache beantworten (Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Anm. 11; s. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 29. März 1961 III B 43/60, Neue Juristische Wochenschrift 1961, 1229; Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 20. Oktober 1982 4 AZN 406/82, Monatsschrift für Deutsches Recht 1983, 348; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 132 Rdnr. 13).
  • BAG, 20.10.1982 - 4 AZN 406/82

    Bedeutung einer Rechtssache - Revision

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - I B 9/95
    Vielmehr muß sich die grundsätzliche Rechtsfrage unmittelbar und nicht erst aufgrund von weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache beantworten (Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Anm. 11; s. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 29. März 1961 III B 43/60, Neue Juristische Wochenschrift 1961, 1229; Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 20. Oktober 1982 4 AZN 406/82, Monatsschrift für Deutsches Recht 1983, 348; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 132 Rdnr. 13).
  • BFH, 26.07.1988 - VII B 82/88

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - I B 9/95
    Es muß zu erwarten sein, daß die Frage in dem vorliegenden Rechtsstreit voraussichtlich wird geklärt werden können (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 26. Juli 1988 VII B 82--83/88, BFH/NV 1989, 88; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 8 ff. m. N.).
  • BFH, 26.04.2000 - III B 47/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und

    Nach der letztgenannten Entscheidung des BFH bedürfte es zudem in einem künftigen Revisionsverfahren voraussichtlich nicht einer weiteren Klärung dieser Rechtsfrage (vgl. zu dieser Voraussetzung z.B. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1995 I B 9/95, BFH/NV 1996, 413), da jedenfalls nach den bindenden Feststellungen des FG zumindest im Zeitpunkt der Veräußerung der Wohnungen die Eigentumswohnungen wieder dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind und somit kein gewerbesteuerfreier Veräußerungsgewinn anfiele.
  • BFH, 12.12.2000 - III B 61/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Die Revision ist in diesem Falle jedoch nur dann zuzulassen, wenn sich die grundsätzliche Bedeutung unmittelbar und nicht erst aufgrund weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung beantworten lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1995 I B 9/95, BFH/NV 1996, 413).
  • BFH, 17.10.1996 - V B 73/96

    Besteuerungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Veranstaltung von Gewinnspielen

    Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist die Revision aber nur zuzulassen, wenn sich die grundsätzliche Bedeutung unmittelbar und nicht erst aufgrund weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung beantworten läßt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 26. Oktober 1995 I B 9/95, BFH/NV 1996, 413).
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