Rechtsprechung
BFH, 26.10.2007 - IX B 157/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei fehlender Bebauungsabsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 23.02.2007 - 3 K 391/99
- BFH, 26.10.2007 - IX B 157/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.08.2000 - V B 54/00
Verfahrensmangel; Zulassung der Revision
Auszug aus BFH, 26.10.2007 - IX B 157/07
Im Streitfall kann offen bleiben, ob den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist; denn die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision sind nicht gegeben (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2000 V B 54/00, BFH/NV 2001, 196). - BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03
Verfahrensmangel; große Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG
Auszug aus BFH, 26.10.2007 - IX B 157/07
Dies kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582, unter 1.). - BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Werbungskosten beim Grundstückskauf
Auszug aus BFH, 26.10.2007 - IX B 157/07
Die Maßstäbe für die tatrichterliche Feststellung eines ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhangs von Aufwendungen mit der Bebauung eines Grundstücks und der anschließenden Vermietung eines darauf befindlichen Gebäudes sind in der Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt (vgl. Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, unter 2., m.w.N.). - BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 26.10.2007 - IX B 157/07
Vielmehr geht es insoweit um speziell auf § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugeschnittene Grundsätze der Indizienwürdigung (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter B. III. 5.).