Rechtsprechung
BFH, 26.10.2009 - II B 58/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vorrang des Abrechnungsverfahrens i.S.d. § 218 Abs. 2 AO gegenüber Verfahren auf schlichten Widerruf
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5; ; AO § 218 Abs. 2; ; AO § 218 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 218 Abs. 2; FGO § 76 Abs. 1
Vorrangigkeit eines Abrechnungsverfahrens nach § 218 Abs. 2 Abgabenordnung ( AO ) gegenüber einem auf Widerruf finanzbehördlicher Behauptungen zu Steuerrückständen gerichteten Verfahrens - datenbank.nwb.de
Formlose Kassenmitteilungen kein Verwaltungsakt; Klärung von Meinungsverschiedenheiten über den Kontostand im Rahmen eines Abrechnungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 28.01.2009 - V 176/06
- BFH, 26.10.2009 - II B 58/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
Divergenz; Neufestsetzung der Eigenheimzulage aufgrund geänderter Verhältnisse
Auszug aus BFH, 26.10.2009 - II B 58/09
Dies folgt daraus, dass sich die Antwort auf die aufgeworfene Frage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt und sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217; vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221). - BFH, 25.02.1992 - VII R 41/91
Abrechnung über geleistete (Umsatzsteuer-)Vorauszahlungen als Verwaltungsakt
Auszug aus BFH, 26.10.2009 - II B 58/09
Diese Mitteilungen haben sowohl in der Form einer formlosen Mitteilung als auch derjenigen eines Kontoauszuges allerdings nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes, weshalb weder die Finanzbehörde noch der Steuerpflichtige an sie gebunden sind (BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 VII R 41/91, BFH/NV 1992, 716). - BFH, 17.10.2001 - III B 65/01
Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - …
Auszug aus BFH, 26.10.2009 - II B 58/09
Dies folgt daraus, dass sich die Antwort auf die aufgeworfene Frage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt und sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217;… vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221).
- BFH, 18.11.2021 - V R 38/19
"Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel
Dabei ist der "gegen die Abrechnung zur Umsatzsteuer für 2013" gerichtete Einspruch bei verständiger Würdigung als Einspruch gegen die einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichstehende Umsatzsteueranmeldung zu verstehen, weil die Abrechnung als bloße Kassenmitteilung kein Verwaltungsakt und daher nicht mit einem Rechtsbehelf anfechtbar ist (vgl. allgemein BFH-Beschluss vom 26.10.2009 - II B 58/09, BFH/NV 2010, 174, unter II.1.). - VG Freiburg, 21.06.2023 - 1 K 2324/22
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rückständigkeit eines …
Vielmehr könnte er sich darauf beschränken, die Rundfunkbeiträge in (voller) gesetzlicher Höhe nebst Säumniszuschlägen festzusetzen und den Beitragsschuldner - etwa in Gestalt einer formlosen, keine Verbindlichkeit beanspruchenden und daher auch keine Rechtsmittel eröffnenden Kassenmitteilung (vgl. BFH, Beschluss vom 26.10.2009 - II B 58/09 -, juris, Rn. 7) - über die Verrechnung eingegangener Zahlungen zu informieren.